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Hilfeee brauche dringend Rat, zwecks Asyl!!!! (Gelesen: 4.268 mal)
catlak26w_tr81
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfeee brauche dringend Rat, zwecks Asyl!!!!
03.06.2012 um 15:07:11
 
Hallo Zusammen,

Person A (weiblich 38 Jahre, kurdischer Herkunft) wurde von der Familie gezwungen, einen Greis (Opa, 80 Jahre) gegen Geld zu heiraten. Als sich Person A geweigert hat, wurde ihr mit dem Tod gedroht. Aus Angst ist diese Person durch Hilfe Dritter nach Deutschland geflüchtet. Da es in der Region wo sie herkommt, sehr viele Ehrenmorde gibt, blieb ihr nichts anderes übrig. Erst ist sie in ein Frauenheim in der Türkei geflüchtet, aber durch Korruption hat diese Familie sehr schnell ihren Ort ausfindig gemacht.  Dann war sie an einem anderen Ort, wo auch dort ihre Familie sie fand und mitnahm um sie im Dorf wo sie herkommt in der Öffentlichkeit hinzurichten. Wie durch ein Wunder hat sie an einer Raststätte die Flucht ergreifen können. Seit dem ist sie auf Flucht vor ihrer Familie. Nun ist sie in Deutschland. Wie kann man diese Frau vor ihrer Familie schützen??? Asylantrag stellen?? Aber wo??? oder in ein Frauenheim?? Wobei wir haben ja gesehen, was dabei rauskommt!! Bitte könnt ihr mir helfen, damit ich ihr helfen kann. Ich habe Angst um ihr Leben. Ich habe ihr schon erklärt, dass wahrscheinlich im Falle eines Asyl dies abgelehnt wird und sie wahrscheinlich zurückgeschickt wird, weil Deutschland nur politisch verfolgten Menschen Asyl gewährt, aber sie ist am Ende, bevor sie umgebracht wird, bringt sie sich selber um. Wie kann ich ihr helfen???

Danke für eure Hilfe!!!
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Antwort #1 - 03.06.2012 um 15:14:32
 
catlak26w_tr81 schrieb am 03.06.2012 um 15:07:11:
Asylantrag stellen?? Aber wo???

Am besten bei einer Außenstelle des BAMF. Eine Liste der zuständigen Außenstellen solltet ihr von dem Flüchtlingsrat des Bundeslandes, in dem sie sich aufhält, erhalten. (Einfach mal bei google Flüchtlingsrat + Bundesland eingeben)

catlak26w_tr81 schrieb am 03.06.2012 um 15:07:11:
weil Deutschland nur politisch verfolgten Menschen Asyl gewährt

Seit einigen Jahren können aber auch andere Gründe zumindest eine Flüchtlingsanerkennung oder Abschiebehindernisse rechtfertigen. Auch hier wäre eine Beratung bei einer Migrationsstelle sehr zu empfehlen.
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catlak26w_tr81
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Antwort #2 - 03.06.2012 um 15:22:17
 
danke!!! Brauchen wir einen Anwalt?? Kenn mich nicht aus? Und wie sie ich diesen Anwalt zahlen, ohne Geld??
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reinhard
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Antwort #3 - 03.06.2012 um 15:57:46
 
Es wäre sehr wichtig, eine Anwältin zu finden, die sich mit Asyl und frauenspezifischen Fluchtgründen auskennt. Sie sollte sich Adressen beim Flüchtlingsrat geben lassen. Und: Sie muss natürlich die Anwältin bezahlen. Da muss sie eine Möglichkeit finden.

Aber wenn die Alternative die Rückkehr ist, wird sie sich sicherlich ernsthaft damit beschäftigen. Es gibt auch hier die Möglichkeit, den Flüchtlingsrat des Bundeslandes zu fragen, ob ein Rechtshilfefonds einspringt.
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catlak26w_tr81
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Antwort #4 - 03.06.2012 um 20:08:03
 
hmmm die ganze Sache scheint mir ziemlich schwierig zu sein, ich weiss nicht wo ist gerade ist, weiss nur dass sie hier ist, sie hat kein vertrauen mehr zu niemanden. Sie ruft mich zwar an, aber vertraut mir irgendwie auch nicht. Deshalb will ich ihr unbedingt helfen. Kann ich ihr vielleicht auch weiterempfehlen dass sie in ein Frauenheim in ihrer Nähe geht?? Ich weiss nicht ob sie draußen lebt oder irgendwo unterschlupf gefunden hat?? Heutzutage kann man ja wirklich niemanden mehr trauen, sie ist alleine aber weiss nicht wo. Fremdes Land kann die Sprache nicht, und das schlimmste ist, habe Angst dass sie in falsche Hände gerät. Weiß nicht wer ihr geholfen hat zu kommen, aber ihre Stimme war wirklich ängstlich!!!!!
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Antwort #5 - 03.06.2012 um 22:16:29
 
catlak26w_tr81 schrieb am 03.06.2012 um 20:08:03:
Kann ich ihr vielleicht auch weiterempfehlen dass sie in ein Frauenheim in ihrer Nähe geht??


Ja, das wäre sicher erst einmal nicht das Schlechteste, damit sie sich halbwegs sicher fühlen, etwas zur Ruhe kommen und Betreuung von Frauen bekommen kann.

Ich habe noch
das hier
entdeckt und im Speziellen
diese
und 
diese
Information. - Eventuell kannst Du da ja schon mal Kontakt aufnehmen und unmittelbarer erfragen, ob und wer helfen könnte bzw. wie Du Dich weiter verhalten kannst.

(Blaues bitte jeweils anklicken!)


=schweitzer=
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Antwort #6 - 13.06.2012 um 23:22:44
 
so, jetzt hat sie sich bei mir gemeldet und habe sie überredet zu mir zu kommen, sie meldet sich nochmal!! Habe auch in der Zwischenzeit recherchiert!! Ist das tatsächlich wahr, dass sie bevor sie einen Asylantrag in Deutschland stellt, Aufenthalt aus humanitären Gründen beantragen kann oder Antrag auf Familienzusammenführung (wenn ein Familienmitglied in der BRD lebt)!!! Ist dies möglich, wenn man Angst hat umgebracht zu werden??? Wenn sie die Hoffnung verloren hat. Ich bin nicht 1. Grades mit ihr Verwandt aber wir sind trotzdem verwandt. Ist es dann auch besser, wenn wir zusammen mit einem Anwalt zur Ausländerbehörde gehen!!!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.06.2012 um 23:26:21
 
Familienzusammenführung geht nur für Ehegatten und minderjährige Kinder. Sonstige Familienangehörige können das nicht beantragen.
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catlak26w_tr81
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Antwort #8 - 13.06.2012 um 23:30:06
 
und in so einem Fall geht das auch nicht oder was??
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Antwort #9 - 13.06.2012 um 23:33:50
 
catlak26w_tr81 schrieb am 13.06.2012 um 23:22:44:
Ist das tatsächlich wahr, dass sie bevor sie einen Asylantrag in Deutschland stellt, Aufenthalt aus humanitären Gründen beantragen kann oder Antrag auf Familienzusammenführung (wenn ein Familienmitglied in der BRD lebt)



Totaler Quatsch.. sowas müsste (wenn überhaupt möglich)
durch ein Visumsverfahren versucht werden (da sie ja schon
in D ist - ohne Visum eingereist)

Also wäre (theoretisch) hier nur über ein Asylverfahren eine
Lösung zu finden

Siehe schon Ratschläge oben ...
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catlak26w_tr81
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Antwort #10 - 13.06.2012 um 23:35:37
 
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Muleta
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Antwort #11 - 14.06.2012 um 00:02:40
 
catlak26w_tr81 schrieb am 13.06.2012 um 23:35:37:


da steht etwas über die Aufenthaltsgestattung. Das kriegt sie, sobald sie einen Asylantrag gestellt hat. Nicht vorher.

catlak26w_tr81 schrieb am 13.06.2012 um 23:30:06:
und in so einem Fall geht das auch nicht oder was??


Familienzusammenführung geht nur zu Ehepartner, Eltern oder Kindern oder zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte. Davon ist aber nichts der Fall. Auch kein Härtefall, denn ist offensichtlich keine familiäre LG angestrebt, sondern ein humanitärer Aufenthalt.

catlak26w_tr81 schrieb am 13.06.2012 um 23:22:44:
Ist das tatsächlich wahr, dass sie bevor sie einen Asylantrag in Deutschland stellt, Aufenthalt aus humanitären Gründen beantragen kann 


theoretisch ja, aber das kannst Du in der Praxis natürlich vergessen. Sie würde in so einem Fall erstmal gem. § 15a AufenthG verteilt und könnte dann Abschiebungsverbote nach § 60 Abs 2-5 und 7 geltend machen. Einen Schutz vor einer Abschiebung hätte sie während der Bearbeitung eines solchen Antrages aber nicht.

Stellt sie hingegen einen Asylantrag, dann wird ihr Aufenthalt für die Dauer des Verfahrens gestattet (keine Abschiebung möglich) und im Rahmen eines Asylantrages würden die Abschiebungshindernisse ebenfalls geprüft werden. Verteilt werden würde sie aber trotzdem - sie kann also nicht einfach bei Dir wohnen.
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