babalua schrieb am 11.06.2012 um 10:30:10:Mein Freund ist zur Geburt mit einem Touristenvisum eingereist.
Er hat das Touristenvisum nur bekommen, weil er glaubhaft gemacht hat, dass er nach dem Besuch (Ablauf des Visums) wieder ausreisen würde.
babalua schrieb am 11.06.2012 um 10:30:10:...mein Freund müsste wieder ausreisen, um bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland ein Visum auf Familienzusammenführung zum gemeinsamen Kind zu stellen?
grundsätzlich ja ... das Problem der
ABH und Euer Argument kann aber sein, dass das Kind seinen Papa hier braucht (Kindeswohl)
babalua schrieb am 11.06.2012 um 10:30:10:Muss er wieder ausreisen? Unsere Familie sich trennen?
Ihr habt die
AV "verarscht" als er einen Touristenvisum beantragt hat, ohne zurückkehren zu wollen.
Was erwartet Ihr nun, wie die
ABH sich verhält?
babalua schrieb am 11.06.2012 um 10:30:10:Oder hat er ein Recht hier zu bleiben und das Verfahren im Inland zu führen?
Da ist eben die Frage, wie die
ABH zum Thema "Kindeswohl" entscheidet.
Ein Punkt kann dabei sein, wie lange so ein
FZF Visum im Lande deines Mannes wohl dauert.
babalua schrieb am 11.06.2012 um 10:30:10:Laut erster Aussage der Ausländerbehörde ist ein Verfahren zur Familienzusammenführung im Inland nicht möglich
pauschal ist das falsch ... "möglich" ist es in bestimmten Fällen.
Kindeswohl kann so ein bestimmter Fall sein.