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Familienzusammenführung bei Auslaendischenstudent (Gelesen: 3.166 mal)
Themen Beschreibung: Problem mit Familienzusammenführung
Achille
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10.06.2012 um 14:10:26
 
Hallo,
Ich habe ein Problem mit der Ausländerbehörde ,weil keiner in der Lage ist , mir zu erklaeren warum Die Ausländerbehörde die Familienzusammenfuerung in meinem  Fall nicht machen möchte.
Möchte ich euch dazu fragen.
Ich bin auslaendischenstudent seit 8 Jahre et meine frau hat ein Aufenthalterlaubnis seit 8 Jahre wegen ihr erstes Kind( Deutsch) und nun sind wir seit 2 Jahre verheiratet und wir haben ein gemeinsamer Sohn bekommen.
Wir sichern unseren Lebensunterhalt selbst, wir  bekommen kein Geld vom Stadt. Mein frau hat ein Teilzeitarbeit (800€) und ich arbeite auch als Werkstudent ( 854€)  aber mein aufenthaltstitel ist immer noch zum zweck Studium mit 90 Tage arbeiterlaubnis.
Was ist das Problem?
Welche Rechte habe ich um meine Familie zu versorgen ( Familienzusammenführung)?
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reinhard
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Antwort #1 - 10.06.2012 um 14:31:34
 
Stell doch einen FZF-Antrag zum deutschen Kind. Das ist viel einfacher, und ich sehe im Moment keine Nachteile für Dich.

Bei der FZF zum deutschen Kind ist die LU-Sicherung völlig egal, ebenso Wohnung (und sogar Wohnort).
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Antwort #2 - 10.06.2012 um 14:36:48
 
Wenn euer gemeinsames Kind die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kannst du eine AE nach §28 (1) S. 3 beantragen. Da kommt es auf die Sicherung des LU nicht an.

Falls das Kind allerdings nicht Deutsch ist, käme für dich außer deiner bisherigen AE nur eine nach §30 AufenthG als Ehegatte einer Ausländerin in Frage. Hier ist es allerdings so, dass der LU komplett gesichert sein muss.

Achille schrieb am 10.06.2012 um 14:10:26:
Was ist das Problem?

Hast du überhaupt bei der ABH  einen Zweckwechsel der AE beantragt? Wenn du nämlich nur ständig die Verlängerung deiner bisherigen Studenten-AE beantragt hast, ist es kein Wunder, dass sich überhaupt nichts verändert hat.
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« Zuletzt geändert: 10.06.2012 um 14:51:55 von N/V »  
 
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Achille
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Antwort #3 - 10.06.2012 um 15:18:22
 
Ich habe ein aufenthaltstitelwechsel beantrag es wurde mir gesagt dass ich kein Anspruch darauf habe, da das erste Kind meiner frau nicht von mir ist und  mein Kind keiner Deutsch ist

Tippis Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutze
die 15-minütige Änderungszeit.


Die Behörde verlangt von meiner frau, dass Sie muss allein das Lebensunterhalt sicher muss obwohl wir ein sie sind.
Was das für ein Bedingung ?
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« Zuletzt geändert: 10.06.2012 um 18:35:48 von Tippi »  
 
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reinhard
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Antwort #4 - 10.06.2012 um 15:29:03
 
Dann beantragen die AE zur FZF zur Frau schriftlich, damit Du eine Antwort bekommst.

Den Antrag kannst Du ohne Formular schreiben. Schreib einfach rein, dass Du wissen möchtest, welche Unterlagen Du einreichen sollst, und bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Dann muss die ABH sich festlegen und Dir die AE geben oder eine genaue Begründung schreiben, warum das nicht möglich ist.
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erne
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Antwort #5 - 10.06.2012 um 16:42:34
 
Achille schrieb am 10.06.2012 um 15:28:50:
dass Sie muss allein das Lebensunterhalt sicher muss obwohl wir ein sie sind.
Was das für ein Bedingung ? 

Der LU muss gesichert werden, ob von Euch beiden oder sie alleine, ist aber egal.
Ihr seid zu viert, habt ein Einkommen von 1645 € (netto oder brutto? wohl brutto?)
rechne mal mit diversen Hartz4 Rechnern durch, ob Ihr Anspruch auf Hartz4 habt ... wenn ja, ist der LU nicht gesichert .
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Achille
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Antwort #6 - 10.06.2012 um 19:24:17
 
Die 1645€ ist netto was wir beide rein bringen ohne Kindergeld
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Antwort #7 - 10.06.2012 um 19:30:20
 
Achille schrieb am 10.06.2012 um 19:24:17:
Die 1645€ ist netto


Miete, Nebenkosten etc. spielen für den Anspruch an Hartz4 auch eine Rolle.
Die kennst nur du, kannst also selber ausrechnen.

Wie von Reinhard gesagt, wenn es offensichtlich reicht, dann eben den Antrag schriftlich stellen
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Antwort #8 - 10.06.2012 um 20:58:20
 
Also ich weiss nicht wie man lebensunterhalt rechnen.
Meine Warmmiete ist 616€ und strom und gas ist 120€
Der Rest ist fur das Essen etc...
Reicht unser Einkommen für den Zweck?

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Antwort #9 - 10.06.2012 um 21:29:58
 
Achille schrieb am 10.06.2012 um 20:58:20:
Reicht unser Einkommen für den Zweck?


http://lmgtfy.com/?q=HartzIV+Rechner
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Antwort #10 - 10.06.2012 um 21:34:57
 
Vielen dank Erne für das Link
Ich werde jetzt rechnen
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