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Visum FZF (Gelesen: 2.216 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung zum deutschen Kind und Ehefrau
kati76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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11.06.2012 um 22:14:30
 
Hallo,

ich bin ganz neu hier ,habe mir schon vieles durchgelesen,habe aber dennoch einige Fragen.İch versuche mich kurzzufassen.
İch habe in den letzten 5 Jahren in der Türkei gelebt.(bin deutsche Staatsbürgerin),habe dort geheiratet (einen Türk.Staatsbürger)und vor 15 Monaten ist unsere gemeinsame Tochter dort geboren.Leider haben sich die Umstaende dort sehr verschlechtert und wir haben nach langem Hin und her beschlossen,das wir in  Deutschland leben möchten.İch möchte endlich wieder arbeiten und auf eigenen Beinen stehen.Das war mir dort nicht möglich,da ich keine Arbeitserlaubnis bekommen habe.İch bin also jetzt seit 6 Wochen mit unserer Tochter wieder in Deutschland.İch habe eine 3Raumwohnung beziehen dürfen.Beziehe aber leider für den Anfang Sozialleistungen.Dies soll sich natürlich schnell aendern.İch habe auch schon einige Vorstellungstermine hinter mir.Mein Mann bleibt auf jeden Fall noch diese Saison inder Türkei.Er möchte noch weiterarbeiten um etwas geld für uns zu sparen.Nun aber zu dem eigentlichen Problem.İch habe jetzt versucht,mich zubelesen.Aber das hat mich  etwas erschreckt.Scheinbar wird es sehr schwer  für meinen Mann hierher zukommen.İch habe gelesen,ich muss  eine bestimmte Zeit gearbeitet haben,dann ein bestimmtes gehalt haben(in welcher Höhe?) und über Wohnraum verfügen.Das macht mir Angst,da ich ja noch nicht weiss,wann ich Arbeit finde und dann ob ich genügend verdiene.İch bin Krankenschwester und kann,da ich zur zeit allein bin,keinen Schichtdienst machen.Wegen meiner Kleinen.Aus diesem Grunde hatte ich bisher nur Absagen.Das wir eine Zeit raeumlich getrennt sind,darauf waren wir ja eingestellt,aber nun kannich mir nicht vorstellen,das es viell noch Jahre dauern kann weinend.Das mag ich mir nicht vorstellen.Zumal er der papa unserer Kleinen ist und sie soll ihn  doch nicht vergessen.Er leidet auch ganz furchtbar.Daher hoffe ich,das mir jemand sagen kann,ob wir mit den Vorraussetzungen überhaupt eine Chance haben,bald wieder eine Familie sein zu dürfen.İch waere sehr sehr dankbar für Tips oder aehnliches.Wir wissen nur, das er dann zum Konsulat nach İzmir muss aber mehrnoch nicht.Und wie lange dauert soetwas im Normalfall?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Liebe Grüsse
eine traurige kati  Griesgrämig
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Zeno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.06.2012 um 22:20:46
 
Bei deutschen Staatsbürgern spielt es in der Regel keine Rolle wie viel bzw. ob du was verdienst. Abgesehen davon kann ja dein Ehemann eine FZF zum deutschen Kind beantragen. Dabei ist auch der Nachweis von Sprachkenntnissen somit nicht erforderlich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.06.2012 um 22:21:09
 
Deine Sorgen sind unbegründet.

Bei der FZF zum deutschen Kind spielt all' das, was Dir Kopfzerbrechen bereitet, keine Rolle.

Bitte lies unter diesem Gesichtspunkt nochmal die anderen Themen, die Du schon mal gelesen hast, auch dort ist eigentlich alles gesagt.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.06.2012 um 22:21:19
 
kati76 schrieb am 11.06.2012 um 22:14:30:
Scheinbar wird es sehr schwer  für meinen Mann hierher zukommen.


dann hast Du die falschen Beiträge gelesen:

als Vater eines deutschen Kindes ist der Visumsantrag geradezu eine bloße Formalität. Auf eine Arbeit bzw. Soziallleistungen kommt es überhaupt nicht an.
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kati76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.06.2012 um 22:30:42
 
eine Frage habe ich ganz vergessen.Eine Dame hier sagte mir,dasmein mannwenner dennda ist,fürganze 3 Jahre nicht arbeiten dürfte!? Das waere doch sehr widersprüchlich.Stimmt das so?Oder wann  bekommt er eine Arbeitsgenehmigung?

Vielen vielen Dank
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.06.2012 um 22:32:08
 
das ist schlichtweg Schwachsinn. Er darf arbeiten ab dem ersten Tag ohne besondere Genehmigung.
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sunmoon
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Antwort #6 - 11.06.2012 um 22:39:12
 
Muleta schrieb am 11.06.2012 um 22:32:08:
das ist schlichtweg Schwachsinn. Er darf arbeiten ab dem ersten Tag ohne besondere Genehmigung.


Denke das spielt nur eine Rolle wenn es sich um den Zuzug zu einem Ausländer handelt und zwar in bestimmten Fällen. Lesen sie einfach mal das Aufenthaltsgesetz durch v.a. den Teil wo es um FZF geht, da ist es ganz genau beschrieben.

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kati76
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Antwort #7 - 11.06.2012 um 22:42:43
 
vielen vielen Dank an alle.İch war schon so verunsichert.
Sie haben mir sehr geholfen.
Einen schönen Abend noch  Smiley
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