lehrer schrieb am 04.05.2012 um 17:52:39:Das dürfte doch keiner innerhalb von 4 Wochen schaffen, wenn es auf türkischer Seite mehrere Monate dauert ?!
Den Antrag zu stellen kann man schon schaffen. Mit
einer Bescheinigung des Konsulats, dass der Antrag
gestellt wurde, wird sich jede Einbürgerungsbehörde
erst mal zufrieden zeigen.
lehrer schrieb am 04.05.2012 um 17:52:39:Androhung von Ordnungsgeld
Gemeint ist wohl Zwangsgeld. Eine solche Androhung
zu diesem frühen Zeitpunkt ist meiner Meinung nach
völlig überzogen. Allerdings gibt es andererseits auch
Behörden, die ein Zwangsgeld bereits im ursprünglichen
Auflagenbescheid androhen.
Aber da die Androhung bereits in der Welt ist: Jetzt muss
unbedingt gehandelt werden, da sonst schon beim
nächsten mal mit der Festsetzung einens Zwangsgeldes
gerechnet werden muss. Auch wenn man das Zwangsgeld
letztlich natürlich nicht zahlen muss, wenn man die Auflage
erfüllt, aber soweit sollte man es erst gar nicht kommen
lassen, denn die Festsetzung einen Zwangsgeldes ist
an sich schon eine gebührenpflichtige Amtshandlung,
und diese Gebühr wäre auf jeden Fall fällig.
lehrer schrieb am 04.05.2012 um 17:52:39:Entzug der Einbürgerung
Das allerdings ist nun völlig daneben!