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Reisekosten zum Vorstellungsgespräch (Gelesen: 3.379 mal)
fxba77
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i4a rocks!


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01.09.2011 um 11:44:04
 
Ich wurde im März 2011 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Mir wurde damals von der Personalabteilung gesagt, dass die Reisekosten nicht übernommen wird. Deswegen sage ich diese Termin ab. Es geht um die Reisekosten um 250€.

Im Juli 2011 wurde ich nochmal von diese Firma kontaktiert und wurde nochmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Diesmal wurde es per e-Mail (diesmal aber von Abteilungsleiter nicht von der Personalabteilung) geschrieben, dass die Reisekosten von der Firma übernommen wird. Aus diesem Grund fahre ich zu dem Gespräch.

Am Ende des Gesprächs wurde entschieden, dass ich die Stelle bekommen kann. Nach sorgfältiger Durchsicht und Prüfung des Arbeitsvertrages und nach langer Überlegung muss ich leider diese absagen.

Für die Reisekostenerstattung habe ich die original Reisebelege zugeschickt. Heute bekomme ich einen Brief von der Personalabteilung der Firma, dass die Reisekosten nicht übernommen wird.

Ich wurde erstmal persönlich telefonisch oder per e-Mail mit der Personalabteilung klären. Aber wenn es nicht klappt, welche Verfahren/Schritt ich nehmen soll?

Vielleicht hat jemand hier Erfahrungen damit. Vielen Dank
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 01.09.2011 um 11:59:21
 
fxba77 schrieb am 01.09.2011 um 11:44:04:
Ich wurde erstmal persönlich telefonisch oder per e-Mail mit der Personalabteilung klären. Aber wenn es nicht klappt, welche Verfahren/Schritt ich nehmen soll?


Nach Rechtslage hat der Arbeitgeber im Regelfall die Fahrtkosten zur Bewerbung zu erstatten. Außer es wurde etwas anderes vereinbart.

Ich würde erst mal per E-Mail. Im Anhang die e-Mail des Abteilungsleiters. Ich würde noch freundlich schreiben, das du um Begleichung der Reisekosten bittest.

Zweiter Schritt wäre ein Brief  (Einschreiben mit Rückschein) in dem mit Nachdruck um die Begleichung der Fahrtkosten bittest und einen letzten Zahlungstermin (Datum) nennst z. B. ein Datum zwei Wochen später.

Damit setzt du die Firma mit Ablauf des Termins in Zahlungsverzug.

Ist der Termin verstrichen kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
...

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fxba77
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Antwort #2 - 01.09.2011 um 12:30:18
 
grisu1000 schrieb am 01.09.2011 um 11:59:21:
Nach Rechtslage hat der Arbeitgeber im Regelfall die Fahrtkosten zur Bewerbung zu erstatten. Außer es wurde etwas anderes vereinbart.

Ich würde erst mal per E-Mail. Im Anhang die e-Mail des Abteilungsleiters. Ich würde noch freundlich schreiben, das du um Begleichung der Reisekosten bittest.

Zweiter Schritt wäre ein Brief  (Einschreiben mit Rückschein) in dem mit Nachdruck um die Begleichung der Fahrtkosten bittest und einen letzten Zahlungstermin (Datum) nennst z. B. ein Datum zwei Wochen später.

Damit setzt du die Firma mit Ablauf des Termins in Zahlungsverzug.

Ist der Termin verstrichen kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
...



Vielen Dank für die Antwort......

Kann ich als Privatperson ein Mahnverfahren einleiten oder muss ich Anwalt einschalten?
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grisu1000
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Antwort #3 - 01.09.2011 um 12:37:38
 
fxba77 schrieb am 01.09.2011 um 12:30:18:
Kann ich als Privatperson ein Mahnverfahren einleiten oder muss ich Anwalt einschalten?


Müssen nicht, Können ja. Wenn man sich informiert kann man das selber machen. Viele Bundesländer haben inzwischen ein zentrales Mahngericht. Auf der Webseite sind die nötigen Informationen eischhl. der Antragsformulare,
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Blaise
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Antwort #4 - 01.09.2011 um 17:57:16
 
Hallo,

die Anspruchsgrundlage ist übrigens § 670 BGB ...
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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fxba77
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Antwort #5 - 07.11.2011 um 09:11:27
 
Da bin ich wieder....

Zu meinem Fall oben:
ich habe die gerichtliche Mahnverfahren schon eingeleitet (ohne Anwalt) und die Firma hat Widerspruch eingelegt. Jetzt kommt natürlich das Prozessgericht bei dem Amtsgericht, das leider 600 km von mir entfernt ist. Es geht um die Streitwert unter 300 EURO.

meine Frage:
1. Muss ich bei der Prozessgericht persönlich anwesend sein?
2. Muss (Soll) ich bei der Prozessgericht Anwalt einschalten? Soll in Anwalt in meinem Wohnort oder Anwalt in der Stadt, wo das Amtsgericht liegt, am besten einschalten?
3. Falls ja.. Wie wird die Reisekosten berechnet?

Ich hoffe, dass jemand mich helfen kann. Vielen Dank...
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.11.2011 um 15:35:51
 
Ich kann Dir Folgendes sagen:

Die Übernahme der Reisekosten ist unabhängig vom Resultat. Du musst also nicht den "Vertrag unterschreiben", um die Kosten erstattet zu bekommen.

Der einladende Abteilungsleiter ist im vorliegenden Fall der Repräsentant des Unternehmens; für Dich also maßgebend.

Die Kosten zur Anreise zum Prozess muß der Unterliegende des Prozesses tragen; ich gehe davon aus, dass das nicht Du sein wirst. Ebenso gehe ich - aus Erfahrung - davon aus, dass das Unternehmen es nicht so weit kommen lässt, da die Rechtsprechung eindeutig ist. Das Problem ist betriebsintern entstanden.
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