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Lebenspartnerschaft mit Ausländer (Sprachkurs?) (Gelesen: 13.723 mal)
Themen Beschreibung: eingetragene Lebenspartnerschaft mit meinem ausländischen Freund
mikey
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26.07.2011 um 18:31:50
 
Liebe Leser, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich habe schon ein paar andere Einträge hier im Forum gelesen, aber keines entspricht meiner genauen Situation.  unentschlossen

Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, lebe aber seit vielen Jahren in Chile. Hier habe ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ich habe hier seit 2,5 Jahren einen chilenischen Freund, und Anfang 2012 möchten wir nach Deutschland gehen, für etwa 3 Jahre. Ich möchte dort ein Magister machen, und mein Freund will deutsch lernen und sowieso Deutschland und Europa kennenlernen. Wir wollen dort zusammen leben und eine Lebenspartnerschaft eingehen (hier in Chile kann man noch nicht heiraten).

Da mein Freund Chilene ist, braucht er kein Visum oder Aufenthaltserlaubnis, um Deutschland zu besuchen  Laut lachend Er könnte dort aber maximal 90 Tage bleiben. Da wir aber dort leben wollen und die Lebenspartnerschaft eingehen wollen, könnte er dort bleiben. Der Aufenthalt dort ist aber nicht die Begründung zur Lebenspartnerschaft, das wollen wir sowieso machen, natürlich ist es aber eine riesengrosse Hilfe.

Jetzt habe ich viel Verschiedenes im Internet gefunden:

Zum Teil erzählen viele (auch auf offiziellen Seiten), dass ein Sprachkurs im Heimatland abgelegt werden muss (Zertifikat A1, auf das das Goethe Institut vorbereitet).

- Ist das nur der Fall, wenn jemand für seinen Ausländischen Partner ein Visum beantragt, oder auch für den Fall wenn der Partner ohne Visum nach Deutschland einreisen darf?
- Wo und wann wird dieses Sprach-Zertifikat verlangt, wenn man ja ohne Visum einreist? Etwa beim Standesamt wenn man die Lebenspartnerschaft anmelden möchte? Mit 2 Standesämtern habe ich mich bereits verständigt, und die sagen, es wäre nicht nötig. Allerdings sind viele andere Papiere verlangt worden die man übersetzen und beglaubigen lassen muss, damit muss man ja auch rechnen.
- Wie läuft es generell bei Lebenspartnerschaften ab, muss man sich quasi dafür bewerben, oder geht man einfach hin und kann das sofort erledigen?
- Was muss man sonst noch beachten?

Da wir schon bald fliegen wollen würde er es nicht schaffen, das A1 beim Goethe Institut zu bekommen (und es ist hier auch ziemlich teuer). Der erste Kurs soll 1 Jahr (geteilt in 2 Semester) dauern, was ich total übertrieben finde.

Jetzt wollte ich aber trotzdem eure Meinung lesen, da ja diese Sachen nicht immer so glatt ablaufen. Ausserdem möchten wir vermeiden, dass er wieder nach Chile fliegen muss um weitere Papiere zu beantragen, wir wollen alles sofort und sicher in Deutschland abgeben können.

Ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen. Selbst gelebte Erfahrungen wären sehr interessant zu lesen!

Liebe Grüsse aus Chile  Durchgedreht
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Antwort #1 - 26.07.2011 um 18:53:19
 
mikey schrieb am 26.07.2011 um 18:31:50:
Zum Teil erzählen viele (auch auf offiziellen Seiten), dass ein Sprachkurs im Heimatland abgelegt werden muss 

so ist es vorgesehen.
Ein muss ist es aber nicht.
Mann kann den Sprachtest in jedem Land der Welt ablegen (sofern er angeboten wird), nicht nur im Heimatland.

mikey schrieb am 26.07.2011 um 18:31:50:
- Wo und wann wird dieses Sprach-Zertifikat verlangt, wenn man ja ohne Visum einreist? Etwa beim Standesamt wenn man die Lebenspartnerschaft anmelden möchte?

nein, man braucht das A1 Zertifikat als Nachweis einfacher dt. Sprachkenntnisse bei Beantragung eines Visum (zur FZF oder Eheschliessung/Lebenspartnerschaft) in der AV, oder falls Visum nicht nötig, dann bei der Beantragung der AE in der dt. ABH.

mikey schrieb am 26.07.2011 um 18:31:50:
- Wie läuft es generell bei Lebenspartnerschaften ab, muss man sich quasi dafür bewerben, oder geht man einfach hin und kann das sofort erledigen?

sollte so wie bei einer Ehe ablaufen ... gehe zu Deinem Standesamt und frage nach

mikey schrieb am 26.07.2011 um 18:31:50:
Der erste Kurs soll 1 Jahr (geteilt in 2 Semester) dauern, was ich total übertrieben finde.

Manche schaffen A1 ohne Vorkenntnisse in 2 Monaten, andere schaffen ihn in 2 Jahren nicht.

mikey schrieb am 26.07.2011 um 18:31:50:
Ausserdem möchten wir vermeiden, dass er wieder nach Chile fliegen muss um weitere Papiere zu beantragen, wir wollen alles sofort und sicher in Deutschland abgeben können.

Bzgl. der Lebenspartnerschaft kann Dir nur das Standesamt, bei dem Ihr das machen wollt (kein anderes) sagen, welche Dokumente Ihr in welcher Form brauchen werdet.

Ob er dann aber ohne das entsprechende Visum gleich in D eine AE bekommt, ist sehr unwahrscheinlich, da Chile nicht zu den §41 AufenthV Staaten gehört
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm#41

Er kann nach D als Tourist oder zu Besuch und dann da an der z.B.Volkshochshule den A1 Kurs machen und dann einen Sprachfeststellungstest.
Ihr könnt dann, wenn alle Dokumente da sind, auch die Lebenspartnerschaft eingehen, aber:
er wird wohl keine AE bekommen, wenn er nicht mit dem "richtigen" Visum einreist.

IMHO müsste er dann strenggenommen wieder ausreisen um dann ein FZF Visum zu beantragen (oder er kommt mit einem entsprechenden Visum, also einem Visum zur "Eheschliessung" nach D, was auch das "richtige" Visum wäre)


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Antwort #2 - 26.07.2011 um 20:06:35
 
Vielen Dank Erne für die Antworten, damit sind mir jetzt einige Rätsel gelöst worden Smiley

Ok, dann geht an diesem Sprachkurs wohl kein Weg dran vorbei.

Wenn man dann dieses Zertifikat aber hat, müsste es dennoch  gut möglich sein, innerhalb der 90 Tage, und nach Lebenspartnerschaftseinschreibung, eine AE in der ABH zu beantragen und zu bekommen (was bestimmt auch länger als 90 Tage dauern könnte). Hier ist es ausserdem so beschrieben:

http://www.lsvd.de/277.0.html (siehe Punkt 1.3 und 2):

"Deshalb brauchen Positivstaatlern, die zulässigerweise ohne Besuchsvisum nach Deutschland gekommen sind, nicht zur Nachholung des Visumverfahrens in ihr Heimatland zurückkehren, wenn sie während ihres Besuchsaufenthalts mit einem Deutschen eine Lebenspartnerschaft eingehen und auch die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen, wenn sie also nachweisen können, dass sie sich in einfacher Weise in Deutsch verständigen können."

(es gibt noch mehr Beiträge auf dieser Seite, wo dies problemlos dargestellt wird).

Natürlich haben wir auch gedacht, dafür ein FZF Visum zu beantragen, aber ich dachte immer, das ist ausschliesslich für eine "Eheschliessung", wenn man im Ausland bereits geheiratet hat, und nicht für die Lebenspartnerschaft.

Das grösste Problem wäre wegen der vielen Zeit. Das ganze würde viel zu lange dauern, geschweige denn, erst einmal das A1 Zertifikat zu bekommen, um dann erst das FZF Visum damit zu beantragen, und dann erst die Flugtickets kaufen zu können.

Bis ich meinen deutschen Reisepass über die dt Botschaft hier bekommen habe, sind 7 Monate vergangen! Schockiert/Erstaunt
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Antwort #3 - 26.07.2011 um 20:50:48
 
Klar formuliert:  Eine visafreie Einreise ist für Chilenen nur zum Kurzaufenthalt gestattet.

Wer mit dem Ziel des Daueraufenthaltes ohne Visum einreist, reist ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel ein. Was das bedeutet, kannst Du in § 95 AufenthG nachlesen.

Das heißt nicht, daß sich nicht die eine oder andere ABH darauf einläßt und auf einen AE-Antrag auch eine AE ausstellt - aber darauf vertrauen dürft Ihr nicht.
Und wenn die ABH Euch den § 95 unter die Nase hält, ist sie im Recht und tut das, was sie soll.

Von der unerlaubten Einreise mal abgesehen, steht auch klar in den AVwV, daß die Sprachkenntnisse vor der Einreise nachgewiesen werden müssen.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #4 - 26.07.2011 um 20:55:48
 
mikey schrieb am 26.07.2011 um 20:06:35:
Wenn man dann dieses Zertifikat aber hat, müsste es dennochgut möglich sein, innerhalb der 90 Tage, und nach Lebenspartnerschaftseinschreibung, eine AE in der ABH zu beantragen und zu bekommen (was bestimmt auch länger als 90 Tage dauern könnte). Hier ist es ausserdem so beschrieben:

beschreiben kann man vieles ... vieles ist richtig und vieles falsch.
Dein Fall ist ähnlich zu diesem hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1309630925/3

mikey schrieb am 26.07.2011 um 20:06:35:
"Deshalb brauchen Positivstaatlern, die zulässigerweise ohne Besuchsvisum nach Deutschland gekommen sind, nicht zur Nachholung des Visumverfahrens in ihr Heimatland zurückkehren, wenn sie während ihres Besuchsaufenthalts mit einem Deutschen eine Lebenspartnerschaft eingehen und auch die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen, wenn sie also nachweisen können, dass sie sich in einfacher Weise in Deutsch verständigen können."


das ist natürlich richtig, bezieht sich aber auf die Staaten im §41 Aufenhtaltsverordnung. Chile ist nicht dabei.
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Antwort #5 - 26.07.2011 um 21:37:44
 
Zitat:
"Deshalb brauchen Positivstaatlern, die zulässigerweise ohne Besuchsvisum nach Deutschland gekommen sind, nicht zur Nachholung des Visumverfahrens in ihr Heimatland zurückkehren, wenn sie während ihres Besuchsaufenthalts mit einem Deutschen eine Lebenspartnerschaft eingehen und auch die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen, wenn sie also nachweisen können, dass sie sich in einfacher Weise in Deutsch verständigen können."

das ist natürlich richtig, bezieht sich aber auf die Staaten im §41 Aufenhtaltsverordnung. Chile ist nicht dabei.


Das bezieht sich auf die Positivstaaten, und da gehört Chile dazu:

- http://de.wikipedia.org/wiki/Drittstaat
- http://www.landkreis-rottweil.de/ceasy/modules/ebs/main.php5?view=publish&item=f...

So wie ich das hier im Forum lese, ist die Info auf der Seite (http://www.lsvd.de/277.0.html) also total falsch. Hatte mir schon Hoffnung gemacht, dass es so einfach sein würde wie da beschrieben.

Danke für den Link, sehr Interessant ähnliche Fälle zu lesen.
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Antwort #6 - 26.07.2011 um 21:46:36
 
mikey schrieb am 26.07.2011 um 21:37:44:

BTW: Die Liste der Visafreien findet man auch bei uns,
sogar aktueller:

http://www.info4alien.de/gesetze/visafreie.htm

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #7 - 27.07.2011 um 10:05:16
 
Zitat:
Zum Teil erzählen viele (auch auf offiziellen Seiten), dass ein Sprachkurs im Heimatland abgelegt werden muss (Zertifikat A1, auf das das Goethe Institut vorbereitet).


Das stimmt so nicht. A1 Zertifikat ist Pflicht, aber nicht der Sprachkurs!
Wie du an die Deutschkenntnisse kommst, ist deine persönliche Sache.

Du kannst auch z.B Privatunterricht nehmen oder an anderen Instituten/Sprachschulen Kurse belegen.
Die Kursbücher des Goethe Instituts kann man auch privat kaufen:
http://www.xxxx

Da das Goethe Institut exklusiv die Prüfungen abnimmt, bietet es schlauerweise natürlich dazu auch gleich teure Kurse mit an! Cool

Änderung:
Kommerzielle Links sind nicht erwünscht.
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« Zuletzt geändert: 27.07.2011 um 10:22:12 von Tippi » 
Grund: Kommerziellen Link entfernt 
 
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Antwort #8 - 27.07.2011 um 11:04:17
 
Virgil schrieb am 27.07.2011 um 10:05:16:
Da das Goethe Institut exklusiv die Prüfungen abnimmt, 

das ist auch nicht ganz richtig, auch andere Institutionen dürfen das.
Ausserdem ist A1 gar nicht Pflicht.
Pflicht sind einfache dt. Sprachkenntnisse. Die Frage ist, wie diese nachweisen? Und genau dieser Nachweis ist mit A1 erfüllt. (Alternativ kann man im Besten Hochdeutsch zur AV gehen und dort auf deutsch den Antrag stellen und alle Fragen beantworten ... spricht man nur wenig und gebrochen deutsch, kann ein AV-Mitabreiter kaum obejktiv entscheiden, ob man "einfache Deutschkenntnisse" hat oder nicht, darum A1 Zertifikat)
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Antwort #9 - 27.07.2011 um 11:58:37
 
Zitat:
das ist auch nicht ganz richtig, auch andere Institutionen dürfen das.


Stimmt, falls es keine GI Institut in dem Land gibt oder es sonst wie nicht möglich ist.
In der Praxis, wenn das Land Kooperationen mit dem GI hat und das GI Einrichtungen vor Ort hat, nimmt in der Regel das GI auch die Prüfungen in der Botschaft für das A1 Zertifikat ab.

Und das GI verdient so mit seiner fast Monopol Stellungen viel Geld, inkl. seiner überteuerten Kurse.
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Antwort #10 - 27.07.2011 um 12:02:37
 
Zitat:
Änderung:
Kommerzielle Links sind nicht erwünscht.


Tur mir leid, verstehe ich nicht.

Mit GI wird automatisch ein Link zu einem kommerziellen Sprachinstitut generiert, aber Links zu deren Kursbücher sind nicht erlaubt. Augenrollen

Die Prüfungen und Kurse sind nämlich kostenpflichtig und fallen damit nicht mehr unter die Gemeinnützigkeit und ihrem staatlichem Budget.

"Die Einnahmen durch Sprachkurs- und Prüfungsgebühren an den Goethe-Instituten im Ausland, Einnahmen aus Spenden und Sponsoring sowie Zuwendungen Dritter betragen rund 61,63 Millionen Euro."

Bitte um nachvollzienbare Logik?

Danke Smiley
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Antwort #11 - 27.07.2011 um 12:14:07
 
Virgil schrieb am 27.07.2011 um 12:02:37:
Mit GI wird automatisch ein Link zu einem kommerziellen Sprachinstitut generiert,

Das GI ist staatlich stark subventioniert und keine übliche Privatfirma, es gibt einen direkten Vertrag zwischen dem AA und dem GI.

http://de.wikipedia.org/wiki/Goethe-Institut
Zitat:
....
In diesem Vertrag wird das Goethe-Institut vom Auswärtigen Amt „im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit für die auswärtige Kulturpolitik“ mit einem relativ konkreten Aufgabenkatalog betraut, auf Grundlage dessen es eigenverantwortlich für den Staat tätig wird. Neben individuell aufgezählten Arbeitsgebieten ermöglicht eine Generalklausel nach vorheriger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt auch weitere Beteiligungen an kulturellem Austausch mit dem Ausland. Als Grundnorm für das Verhältnis Auswärtiges Amt – Goethe-Institut kann § 2 Abs. 1 des Vertrages gelten. Danach arbeiten beide Partner bei der Ausführung der Vertragsaufgaben „eng zusammen.“ Ihren Bediensteten und Mitarbeitern machen beide Seiten eine „loyale Zusammenarbeit“ zur Pflicht.
...


Ansonsten solltest du dir die NUB nochmals durchlesen Zwinkernd
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Antwort #12 - 27.07.2011 um 12:23:38
 
maki schrieb am 27.07.2011 um 12:14:07:
Das GI ist staatlich stark subventioniert und keine übliche Privatfirma, es gibt einen direkten Vertrag zwischen dem AA und dem GI.


Das betrifft aber nicht die Auslandseinahmen und um die geht es ja, die werden privat erwirtschaftet:

"Die Einnahmen durch Sprachkurs- und Prüfungsgebühren an den Goethe-Instituten im Ausland, Einnahmen aus Spenden und Sponsoring sowie Zuwendungen Dritter betragen rund 61,63 Millionen Euro."


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Antwort #13 - 27.07.2011 um 12:27:32
 
Virgil schrieb am 27.07.2011 um 12:23:38:
Das betrifft aber nicht die Auslandseinahmen und um die geht es ja, die werden privat erwirtschaftet:

.. und trotzdem ist es ein Verlustgeschäft welches durch den Staat finanziert wird.

Wie dem auch sei, das GI ist eine Institution die sehr eng mit dem Staat zusammenarbeitet und auf i4a werden Mod Entscheidungen nicht diskutiert, deshalb der Hinweis auf die NUB.
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Antwort #14 - 27.07.2011 um 12:54:11
 
Virgil schrieb am 27.07.2011 um 12:23:38:
Das betrifft aber nicht die Auslandseinahmen und um die geht es ja, die werden privat erwirtschaftet:



Woher nimmst du das? Das GI ist ein gemeinnütziger Verein, das wird wie bei allen gemeinnützigen Vereinen durch das zuständige Finanzamt überwacht. Auch die ausländischen Institute sind Teil des e.V., so werden sie zumindest im Haushaltsplan des GI ausgewiesen.


Die Lehrbücher die benutzt werden stammen aber von normalen kommerziellen Verlagen, das GI gibt nur eine kleine Broschüre mit dem erforderlichem Wortschatz für die A1 Prüfung selber heraus.
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