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Heirat meiner Verlobten (Gelesen: 13.957 mal)
Johannes Sambia
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat meiner Verlobten
19.07.2011 um 08:49:05
 
Hallo!

Zunächst einmal vielen Dank für dieses tolle Forum! Es gibt im Internet wenig so informative und aktive Foren wie dieses. Ich weiß, wieviel ehrenamtliche Arbeit und Zeit dahinter steckt.

Jetzt zu meinem Fall. Ich bin 27 Jahre alt, lebe und arbeite in Sambia und werde dort bald meine Verlobte heiraten. Meine Verlobte hat ein vierjähriges uneheliches Kind, für das sie das alleinige Sorgerecht besitzt (also kein Problem mit "Kindesentführung").
Im Oktober reise ich aus und werde in Deutschland mir wieder eine Arbeit suchen. Sobald ich eine Arbeit habe, kann meine Frau mit ihrem Kind nachkommen. Den Deutschtest macht sie gerade.
Über die Erteilung eines Vismus zum Ehegattennachzug mache ich mir weniger Gedanken. Meine Frage ist eher, was sind die nächsten Schritte, nachdem ich meine Frau und Kind vom Flughafen abgeholt habe? So stelle ich mir das vor:

1. Einwohnermeldeamt
2. Krankenversicherung
3. Ausländeramt
4. Standesamt

Ist das in etwa die richtige Reihenfolge?

Was gibt es zu beachten hinsichtlich ihres Kindes? Auf mittelfristige Sicht werde ich es adoptieren, aber wie ist es für die ersten Monate? Haben wir Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, etc.? Kann ich es familienmitversichern? Oder generell gefragt: Hat es die gleichen Rechte, als ob es mein Kind ist?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße aus Sambia

Johannes


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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.07.2011 um 09:33:22
 
Kindergeld bekommt ihr auf alle Fälle, Freibetrag auch was bei Kindergeldzahlung aber kaum noch was ausmacht. 
erkundige dich mal ob es u.U. noch Erziehungsgeld gibt, da gibt es Regelungen dass dies auch später gewährt werden kann. Ob dies bei euch zutrifft kann ich nicht sagen.

Die ersten 3 Pkte in D dürften so passen 2 u. 3 kannst auch tauschen. Wieso nochmal aufs STandesamt wg. der Registrierung der Ehe oder Nachbeurkundung?

Die gleichen Rechte hat es nicht, da es ja einen Aufenthaltstitel benötigt, sein LU gesichert sein muss
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Johannes Sambia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.07.2011 um 09:52:52
 
Danke für die Antwort.
Ich dachte, dass man am Standesamt seine Ehe anmelden muss, um in Deutschland als verheiratet zu gelten.

Denkst du, dass es in Bezug auf das Kind noch etwas zu beachten gibt?
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.07.2011 um 10:08:33
 
schau Dir bitte - zur genaueren Information zum Thema Kindergeld - diesen Link an:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steu...

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Johannes Sambia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.07.2011 um 10:57:46
 
Danke für den Link.

Das Kindergeld wird rückwirkend ausgezahlt für maximal vier Jahre. Gilt das auch für unseren Fall, d.h. bekommen wir bei Beantragung für vier Jahre Kindergeld nachgezahlt? Das Kind wäre ja nur seit wenigen Monaten in meinem Haushalt, wenn wir in Deutschland sind?
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.07.2011 um 11:43:58
 
Nein, das ist wohl eher nicht vorgesehen.

Der Anspruch entsteht durch Heirat und die Aufnahme des Kindes in Deinen Haushalt.

Bitte nutze diesen Link hier, um das Formular mit Deiner Frage an die Familienkasse direkt zu senden; dort bekommst Du dann eine definitive Antwort zur Anspruchsvorausseetzung:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/SiteGlobals/Forms/Kontaktformular/Rubrik/F...
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erne
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Antwort #6 - 19.07.2011 um 17:54:17
 
Johannes Sambia schrieb am 19.07.2011 um 09:52:52:
Ich dachte, dass man am Standesamt seine Ehe anmelden muss, um in Deutschland als verheiratet zu gelten.

Nein, du "gilst" auch in D dann als verheiratet, wenn Ihr nach den ortsüblichen Gesetzen die Ehe geschlossen habt.

Für den Beweis der Ehe im dt. Rechtsraum muss die Heiratsurkunde legalisiert werden (oder appostilliert).
Diese Legalisation führt die dt. Botschaft/Konsulat in Sambia durch.

Ihr könnt Eure Ehe auch in D registrieren lassen. Damit bekommt Ihr eine dt. Urkunde, die dann ggf. weniger "Probleme" macht.
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Johannes Sambia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.07.2011 um 14:41:39
 
Nochmal eine kurze Frage:
Ich lebe und arbeite zwar in Sambia, aber reise im Oktober aus. Kann meine Frau schon jetzt das Visum zur FZ beantragen, oder muss sie warten, bis ich in Deutschland bin. Ich bin in Deutschland noch mit Wohnsitz gemeldet.
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erne
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Antwort #8 - 20.07.2011 um 15:58:49
 
Wenn Du in D gemeldet bist, dann kann sie das Visum benatragen.
Das Problem dabei ist, dass die Botschaft die ABH an deinem Wohnort um Zustimmung zum Visum fragen wird.
Die ABH wird üblicherweise auch ein Interview mit Dir führen wollen .... das geht aber kaum, wenn du nicht für die ABH greifbar bist.
Ohne Zustimmung der ABH wird die Botschaft aber kein Visum geben.



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Antwort #9 - 20.07.2011 um 16:04:37
 
Johannes Sambia schrieb am 20.07.2011 um 14:41:39:
Kann meine Frau schon jetzt das Visum zur FZ beantragen,


Für sich ja, für das Kind nicht da erst eine VE oder ein gesicherter LU vorliegen muss
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Johannes Sambia
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Antwort #10 - 21.07.2011 um 10:33:34
 
Danke für die Antworten. Ich habe die ABH einmal direkt angeschrieben. Versuchen kann man es ja mal.

Jetzt habe ich eine weitere Frage: Lohnt es ich, die Ehe am Standesamt anzumelden? Das interssiert mich besonders hinsichtlich Krankenkasse, Steuerklasse und Namensführung.
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Antwort #11 - 22.07.2011 um 07:51:49
 
Johannes Sambia schrieb am 21.07.2011 um 10:33:34:
Lohnt es ich, die Ehe am Standesamt anzumelden?

Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Meiner Meinung nach hat man es mit einer deutschen Eheurkunde in Deutschland immer leichter, als mit ausländischen Eheurkunden.

Bei einer Eheschließung in Somalia würde ich eine Nachregistrierung in Deutschland auf jeden Fall empfehlen. Problem ist allerdings, dass Somalia zu den sogenannten Problemstaaten gehört. Das bedeutet, dass die Überprüfung von somalischen Urkunden durch die deutsche Botschaft notwendig ist. Derzeit ist nach Auskunft des Auswärtigen Amtes eine solche Überprüfung aber offenbar nicht möglich. Die Nachregistrierung wird daher sehr schwierig wenn nicht sogar unmöglich sein, da das Standesamt die Angelegenheit nicht in dem notwendigen Umfang prüfen kann.

Gruß,
Richter
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Johannes Sambia
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Antwort #12 - 22.07.2011 um 11:22:38
 
Vielen Dank für die Antwort!

Eine weitere Frage: Ab wann kann ich meine Frau und ihr Kind in meiner gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern? Und bis dahin wie kann ich beide versichern? Vielleicht mit einer Reisekrankenversicherung?
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 22.07.2011 um 14:57:34
 
Nach deinen bisherigen Schilderungen können deine Frau und dein Stiefkind in die Familienversicherung deiner GKV eingeschlossen werden, sobald sie bei dir mit AE in Deutschland sind.

Bis dahin? Falls du damit die Zeit meinst, in der ihr getrennt seid und sie in Sambia sind, gibt es keine Möglichkeit sie zu versichern. Reisekrankenversicherung funktioniert nicht, diese ist nämlich wörtlich zu nehmen. Weder deine Frau noch dein Stiefkind befindet sich auf einer Auslandsreise, auch nicht auf dem Weg nach Deutschland im Rahmen einer FZF.
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Johannes Sambia
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Antwort #14 - 26.08.2011 um 15:18:55
 
Hallo!

Ich habe erneut eine Frage.

Wenn ich wieder in Deutschland bin, habe ich Vorstellungsgespräche und erst mal keinen Job. Meine Frage ist:
1. Kann meine Frau und ihr Kind trotzdem schon das Visum zum Ehegattennachzug beantrage?
2. Wenn nicht (LU muss gesichert sein), könnten meine Eltern eine VE abgeben. Für beide, oder nur für das Kind?

Natürlich könnten wir auch warten, aber wir wollen den ganzen Prozess beschleunigen.

Danke für eure Antworten!

Gruß Johannes
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