schnuppe80 schrieb am 24.05.2012 um 21:38:19:Wenn ja was passiert dann? Stimmt es eigentlich das man nach 2 jahren ehe automatisch den aufenthalt bekommt als syrer.
Helfer schrieb am 24.05.2012 um 21:48:49:Soviel ich weiß ist es ja zur zeit etwas problematisch Syrer wieder ins Heimatland zu schicken. Da bin ich aber nicht ganz auf dem laufenden.
Liest hier eigentlich irgendjemand das, was weiter oben längst geschrieben wurde?!?
Muleta schrieb am 21.05.2012 um 00:06:45:Muleta schrieb am 20.05.2012 um 21:16:58:Als Syrer hat er aber derzeit gute Aussichten auf eine humanitäre AufenthaltserlaubnisOVG NRW, Urteil vom 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A; BAMF-Bescheid vom 21.03.2012 - 5501799-475 (über Asyl.net). Es ist also davon auszugehen, dass ein Asylantrag eines Syrers derzeit ohne weitere Diskussionen Erfolg haben wird.
Er wird also, wenn er sich nicht komplett dämlich anstellt, weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis haben, welche von der Ehe unabhängig ist. Deshalb kommt es für ihn auch überhaupt nicht darauf an, wie lange die eheliche
LG (nicht die Ehe formal) bestanden hat.
schnuppe80 schrieb am 24.05.2012 um 21:38:19:Muß ich als noch frau mit
nein, Du kannst z.B. an die
ABH einen Brief schreiben, dass ihr Euch getrennt habt und er auch nicht mehr bei Dir wohnt. Dann ist das Thema für Dich erledigt.