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Eheprobleme - was passiert bei trnnung/Scheidung? (Gelesen: 6.212 mal)
schnuppe80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.05.2012 um 21:13:50
 
nabend. Habe ein paar fragen. Habe am 31.3.11 meinen syrischen mann geheiratet. Es war von anfang an schwierig. Er hat sich sehr verändert. Er ist nie zuhause. Er hat hier viele verwandte. Seit neuestem schläft er auch oft in der schweiz. So geht es nicht mehr. Das ist doch keine ehe mehr. Wa keine ehe. Was passiert bei scheidung? Verliert er seinen aufenthalt? Bekommt er dann die duldung wieder? Ein bekannter meint er würde alles für seinen aufenthalt tuen. Er hatte 8 jahre die duldung. Bitte um antwort 

fons' Änderung:
Hilfe ist nicht so toll als Thema - das sucht hier jeder - hab mir
erlaubt, das mal aussagekräftiger zu gestalten
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.05.2012 um 21:16:58
 
bei einer Trennung verliert er seine derzeitige AE aus familiären Gründen wohl relativ schnell.

Als Syrer hat er aber derzeit gute Aussichten auf eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis - er wird also (erstmal) in Deutschland bleiben können.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.05.2012 um 21:19:34
 
Ein eigenstädinges Aufenthaltsrecht hat nicht erworben, sobald die ABH also von eurer Trennung erfährt wird sie entweder seine AE nachträglich befristen oder sie auslaufen lassen und nicht mehr verlängern.

Ob nun wieder eine Duldung bekommt wird die ABH dann entscheiden.
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schnuppe80
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Antwort #3 - 20.05.2012 um 21:35:37
 
danke erstmal für die rasche antwort. Im moment kann er ja ins ausland. Kann er das bei scheidung dann nachher auch noch? Und muß das trennungsjahr eingehalten werden? Ich hatte ihn drauf angesprochen mit     scheidung. Er meinte wenn dann geht er zum anwalt. Aber es passiert nichts. Er macht weiter wie immer
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.05.2012 um 21:37:49
 
ich würde davon ausgehen, dass er auch nach einer Trennung/Scheidung eine AE erhalten wird und damit auch (vorübergehend) im Ausland sein darf.

Das Trennngsjahr muss -nach dem was Du bislang geschrieben hast- natürlich eingehalten werden.
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schnuppe80
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Antwort #5 - 20.05.2012 um 21:57:51
 
wenn er sowieso alles machen kann wie z.b reisen ins ausland dann brauche ich kein schlechtes gewissen haben. Dann bleibt ja alles beim alten bei ihm. Na super.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.05.2012 um 23:10:46
 
Muleta schrieb am 20.05.2012 um 21:37:49:
ich würde davon ausgehen, dass er auch nach einer Trennung/Scheidung eine AE erhalten wird und damit auch (vorübergehend) im Ausland sein darf. 

Wieso denn das ?
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dürfte er nach so kurzer Ehezeit wohl kaum erworben haben ?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.05.2012 um 23:16:18
 
Ich fragte mich auch so ähnlich.

Ich denke, er geht da von Abschiebungshindernissen aus.
So viel Mut zu machen, ohne das näher zu begründen, das
wundert mich schon bei Muleta.  unentschlossen
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 21.05.2012 um 00:06:45
 
Saxonicus schrieb am 20.05.2012 um 23:10:46:
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dürfte er nach so kurzer Ehezeit wohl kaum erworben haben ?


davon habe ich auch nicht gesprochen:

Muleta schrieb am 20.05.2012 um 21:16:58:
Als Syrer hat er aber derzeit gute Aussichten auf eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis


OVG NRW, Urteil vom 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A; BAMF-Bescheid vom 21.03.2012 - 5501799-475 (über Asyl.net).

Es ist also davon auszugehen, dass ein Asylantrag eines Syrers derzeit ohne weitere Diskussionen Erfolg haben wird.
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schnuppe80
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Antwort #9 - 21.05.2012 um 19:41:57
 
danke. Habe am donnerstag termin bei anwalt gemacht.weil so kann man nicht mehr weitermachen. Der anwalt sagte heute das sein aufenthalt nicht verlängert wird und er wieder duldung bekommt. Aber ins ausland kannn er nicht mehr. Das wird ihm sehr weh tuen.
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schnuppe80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 24.05.2012 um 21:38:19
 
nabend. Habe bis heute nicht verstanden wie es jetzt weitergeht. Mein nochmann muß im juni seinen aufenthalt wieder verlängern lassen. Er hatte ihn nur für 1 jahr bekommen. Muß ich als noch frau mit. Habe gehört das sie mit uns reden wollen wie unsere ehe läuft. Kann ich dan direkt sagen das ich mich scheiden lassen will? Wenn ja was passiert dann? Stimmt es eigentlich das man nach 2 jahren ehe automatisch den aufenthalt bekommt als syrer. Wene ja brauche ich mich ja nicht scheiden lassen. Weil sind 1 jahr verheiratet. Und das trennungsjahr komdt ja noch dazu. Dann hat er ja aufenthalt. Dachte immer man muß 3 jahre verheiratet sein. Bitte um antworten die aktuell sind. Und das ich sie auch verstehe  Traurig Zwinkernd
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Antwort #11 - 24.05.2012 um 21:48:49
 
Hallo,
Mit der Nationalität hat das nichts zu tun. Es bleibt bei 3 Jahren gelebter Ehe. Es zählt der Zeitpunkt der Trennung. Nicht wie lange man verheiratet ist/war.
Soviel ich weiß ist es ja zur zeit etwas problematisch Syrer wieder ins Heimatland zu schicken. Da bin ich aber nicht ganz auf dem laufenden. Dann könnte er in der Tat noch etwas länger in Deutschland bleiben.
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Muleta
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Antwort #12 - 24.05.2012 um 22:26:57
 
schnuppe80 schrieb am 24.05.2012 um 21:38:19:
Wenn ja was passiert dann? Stimmt es eigentlich das man nach 2 jahren ehe automatisch den aufenthalt bekommt als syrer. 


Helfer schrieb am 24.05.2012 um 21:48:49:
Soviel ich weiß ist es ja zur zeit etwas problematisch Syrer wieder ins Heimatland zu schicken. Da bin ich aber nicht ganz auf dem laufenden. 


Liest hier eigentlich irgendjemand das, was weiter oben längst geschrieben wurde?!?

Muleta schrieb am 21.05.2012 um 00:06:45:
Muleta schrieb am 20.05.2012 um 21:16:58:Als Syrer hat er aber derzeit gute Aussichten auf eine humanitäre AufenthaltserlaubnisOVG NRW, Urteil vom 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A; BAMF-Bescheid vom 21.03.2012 - 5501799-475 (über Asyl.net). Es ist also davon auszugehen, dass ein Asylantrag eines Syrers derzeit ohne weitere Diskussionen Erfolg haben wird.


Er wird also, wenn er sich nicht komplett dämlich anstellt, weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis haben, welche von der Ehe unabhängig ist. Deshalb kommt es für ihn auch überhaupt nicht darauf an, wie lange die eheliche LG (nicht die Ehe formal) bestanden hat.

schnuppe80 schrieb am 24.05.2012 um 21:38:19:
Muß ich als noch frau mit


nein, Du kannst z.B. an die ABH einen Brief schreiben, dass ihr Euch getrennt habt und er auch nicht mehr bei Dir wohnt. Dann ist das Thema für Dich erledigt.
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Antwort #13 - 24.05.2012 um 23:24:19
 
schnuppe80 schrieb am 24.05.2012 um 21:38:19:
Mein nochmann
...
Wene ja brauche ich mich ja nicht scheiden lassen.

Sorry, ich verstehe nicht: Willst Du Dich scheiden lassen oder nicht? Und wieso hängt Deine (eventuelle) Trennung vom Aufenthalt Deines Nochmannes ab?
Das hört sich für mich nach Scheinehe an?
Du weißt hoffentlich, dass mit längerer Ehe auch die Unterhaltsansprüche und Rentenabschläge steigen?
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