polpo_girl schrieb am 04.05.2011 um 10:02:24:Er hat auch einen englischen Pass (der ist allerdings momentan abgelaufen) und im Moment hat er nur eine gültige Bescheinigung für die Einreise und den Aufenthalt in England
In seinem türkischen Pass?
Das wäre ROA. "Right of abode".
Befindet sich dieser Stempel in einem nicht-Commonwealth Pass, so nist er Nachweis der britischen Staatsangehörigkeit. Wird seit 2006 nicht erteilt, während ein gültiger britischer Pass vorliegt. Gilt aber nur für die Ein- und Ausreise nach GB. In anderen EU-Ländern bräuchte er einen gültigen Pass um als Brite zu gelten.
Antrag wär "form ROA".
"B2" gibt es nicht, dafür "BR2", das ist aber für A2-Bürger (Rumänien und Bulgairen).
Wenn der ehemalige Ehegatte Brite war, hätte er ILR, "indefinite leave to remain".
Antrag wäre SET(M) gewesen.
Bei Übertragung wenn er mal einen neuen Pass hatte möglicherweise NTL (no time limit), möglicherweise nochmal ILR.
Antrag wäre TOC (transfer of condition) gewesen.
Wenn der ehemalige Ehegatte Unionsbürger war, hätte er PR (permanent residence).
Antrag wäre EEA4 gewesen.
Wenn er durch die Vereinbarung EU/Türkei zum Daueraufenthaltsrecht kam, dann ECAA.
Schau mal genau nach, was auf der Bescheinigung steht und prüfe Bescheid, ob er eine Einbürgerungsurkunde (naturalisation certificate) hat.