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Daueraufenthaltsgenehmigung in England gilt für alle EU-Staaten? (Gelesen: 3.904 mal)
polpo_girl
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04.05.2011 um 10:02:24
 
Hallo,

mein Freund ist Türke. Er hat 10 jahre in England gelebt, gearbeitet und war da auch verheiratet (mittlerweile geschieden) - dadurch hat er eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für England. Er hat auch einen englischen Pass (der ist allerdings momentan abgelaufen) und im Moment hat er nur eine gültige Bescheinigung für die Einreise und den Aufenthalt in England (weiß leider nicht genau welche).

1. Gilt die Daueraufenthalstgenehmigung aus England auch für andere EU-Staaten, insbesondere Deutschland?
2. Er ist momentan in der Türkei, kann er mit seinem türkischen Pass und diesem entsprechenden "England" Formular problemlos in Deutschland zu besuchszwecken einreisen.

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Auskunft geben kann! Danke!
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Saxonicus
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Antwort #1 - 04.05.2011 um 11:23:31
 
polpo_girl schrieb am 04.05.2011 um 10:02:24:
Er hat auch einen englischen Pass 

Als britischer Staatsangegehöriger und EU-Bürger genießt er Freizügigkeit und kann er (mit gültigen Pass) jederzeit hier einreisen, arbeiten und wohnen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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yaaba
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Antwort #2 - 04.05.2011 um 11:33:45
 
Mit der Permanent Residence aus England kann er auf jeden Fall reisen. Mein Mann hat das die letzten Jahre auch des öfteren gemacht. Ich weiss aber nicht ob die permanent residenca auch als Arbeitsgenehemigung gilt. Vielleicht wäre es dann besser den englischen Pass verlängerns zu lassen.

Yaaba
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Gabriele
 
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maki
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laie!


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Antwort #3 - 04.05.2011 um 11:38:15
 
polpo_girl schrieb am 04.05.2011 um 10:02:24:
dadurch hat er eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für England. Er hat auch einen englischen Pass (der ist allerdings momentan abgelaufen)

Was denn jetzt?
Hat er einen Aufenthaltsgenehmigung oder einen "englischen" (wohl eher britischen) Pass, also die Staatsangehörigkeit?
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 04.05.2011 um 11:45:50
 
yaaba schrieb am 04.05.2011 um 11:33:45:
Mit der Permanent Residence aus England kann er auf jeden Fall reisen. Mein Mann hat das die letzten Jahre auch des öfteren gemacht.

Das ist so allgemein gesagt nicht richtig. Aber davon abgesehen,  gilt es erst einmal Permanent Residence (PR nach EU Richtlinie 2004/38/EG) und Indefinite Leave to Remain/Enter (ILR, ILE nach nationalen Regeln) zu unterscheiden. Was fuer "eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für England" der Betroffene genau hat wissen wir hier nicht.

Wenn er sich hat einbuergern lassen, so soll er einfach seinen Pass erneuern und gut ist. Mit PR, ILR, oder ILE kommt er jedenfalls als alleine reisender nicht nach Schengen rein.
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polpo_girl
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.05.2011 um 12:13:19
 
Danke an euch alle für die vielen Antworten. Komm mir auch etwas blöd vor, weil ich jetzt noch verwirrter bin als vorher in Bezug auf Pass und Daueraufenthaltsgenehmigung.....

Zum Thema englischem Formular: Ich glaube er sagte etwas von B2.... ????
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 04.05.2011 um 13:51:05
 
polpo_girl schrieb am 04.05.2011 um 10:02:24:
Er hat auch einen englischen Pass (der ist allerdings momentan abgelaufen) und im Moment hat er nur eine gültige Bescheinigung für die Einreise und den Aufenthalt in England


In seinem türkischen Pass?
Das wäre ROA. "Right of abode".

Befindet sich dieser Stempel in einem nicht-Commonwealth Pass, so nist er Nachweis der britischen Staatsangehörigkeit. Wird seit 2006 nicht erteilt, während ein gültiger britischer Pass vorliegt. Gilt aber nur für die Ein- und Ausreise nach GB. In anderen EU-Ländern bräuchte er einen gültigen Pass um als Brite zu gelten.
Antrag wär "form ROA".

"B2" gibt es nicht, dafür "BR2", das ist aber für A2-Bürger (Rumänien und Bulgairen).

Wenn der ehemalige Ehegatte Brite war, hätte er ILR, "indefinite leave to remain".
Antrag wäre SET(M) gewesen.

Bei Übertragung wenn er mal einen neuen Pass hatte möglicherweise NTL (no time limit), möglicherweise nochmal ILR.
Antrag wäre TOC (transfer of condition) gewesen.

Wenn der ehemalige Ehegatte Unionsbürger war, hätte er PR (permanent residence).
Antrag wäre EEA4 gewesen.

Wenn er durch die Vereinbarung EU/Türkei zum Daueraufenthaltsrecht kam, dann ECAA.

Schau mal genau nach, was auf der Bescheinigung steht und prüfe Bescheid, ob er eine Einbürgerungsurkunde (naturalisation certificate) hat.
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polpo_girl
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 05.05.2011 um 06:53:05
 
Hallo Mutly,

vielen Dank für die ausführliche Antwort - das ist ja ein ganz ausgeklügeltes System Zwinkernd Ich werd mal versuchen, da etwas rauszufinden! Vielen Dank!!
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Daddy
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Antwort #8 - 16.06.2011 um 19:45:39
 
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