Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung (Gelesen: 4.072 mal)
tuili71
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Alzey, Germany
Alzey
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung
26.02.2011 um 14:14:31
 
Hallo liebe User,

ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich bin Italiener. Bin in Deutschland geboren und aufgewachsen.
Habe aber nur italienischen Pass.
Bin seit 2008 getrennt lebend, da die Scheidung in Italien Jahre dauert. Kann frühestens Oktober 2013 wieder heiraten.
Nun mein Problem:
Meine zukünftige ist aus Kolumbien.
Sie ist zum ersten Mal in Deutschland (bisher bin ich immer rübergeflogen)
Sie ist seit Mitte Januar hier und das Visum läuft bis Mitte April.
Am Freitag haben wir erfahren, dass meine Freundin schwanger ist. Welche möglichkeiten habe ich?

Wir würden gerne, dass das Kind in Deutschland geboren wird.
Laut aktuellen Rechtsprechung würde das Kind beide Staatsangehörigkeiten bekommen. Italienisch / Deutsch.

Gilt für mich als Italiener auch Familienzusammenführungsprinzip
weil ein Kind unterwegs ist?
oder muss sie wirklich zurück und alleine die Schwangerschaft durchstehen?

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Zu mir:

Ich bin selbständig, bin finanziell abgesichert und will somit nichts von Vaterstaat.
Selbst die Entbindung und sonstige anfallenden Kosten im Rahmen der Schwangerschaft würde ich übernehmen.

Ganz lieben Gruss Tiziano
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #1 - 26.02.2011 um 14:38:12
 
Die Sache ist IMHO verzwickt. - Würde das Kind in Deutschland geboren, würde es mit seiner Geburt (aufgrund Deines langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland) die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.  Wird es im Ausland geboren, dann nicht.

Nun ist es allerdings so, dass eine Geburt in Deutschland, wohl nicht zu realisieren sein wird, denn die von Dir angesprochene Einreise Deiner kolumbianischen Freundin mit einem FZF-Visum vor der Geburt scheitert daran, dass keiner der beiden Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit hat. -

So heißt es in der Verwaltungsvorschrift zur entsprechenden Gesetzesvorschrift:

Zitat:
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung
des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann
werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund
ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit
Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt
entsprechend langfristig berechnetes Visum
zur Einreise auf Grundlage des künftigen
Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer
3 erteilt werden.


Sehr wahrscheinlich würde das Kind aber mit Geburt (egal wo diese stattfindet)  auch die italienische Staatsangehörigkeit erwerben, sofern Du Dich als Vater des Kindes "zu erkennen" gibst.

Damit fielen Mutter und Kind in der Folge unter die Freizügigkeit von EU - Bürgern und ihren Familienangehörigen, und eine Einreise nach Geburt des Kindes nach Deutschland wäre möglich.

*

Ich hoffe ich habe das alles richtig interpretiert - warte ggf. noch weitere Posts ab (Musst aber evtl. etwas Geduld haben, ist Wochenende ...)


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #2 - 26.02.2011 um 15:06:37
 
schweitzer schrieb am 26.02.2011 um 14:38:12:
Ich hoffe ich habe das alles richtig interpretiert

Hast Du, jepp.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #3 - 26.02.2011 um 17:22:39
 
schweitzer schrieb am 26.02.2011 um 14:38:12:
Damit fielen Mutter und Kind in der Folge unter die Freizügigkeit von EU - Bürgern und ihren Familienangehörigen, und eine Einreise nach Geburt des Kindes nach Deutschland wäre möglich.


Siehe hier

Rechtsquellen sind EuGH Chen für die Mutter und §2(2)(c) der Freizügigkeitsrichtlinie und §3(2) Punkt 1 FreizügG/EU.

Fazit: das Kind hat (egal ob Italiener oder nicht) ein Aufenthaltsrecht wenn der italienische Vater freizügigkeitsberechtigt ist.

Die Mutter hat nur nach EuGH Chen ein Aufenthaltsrecht, also wenn sie ausreichende Mittel hat. (Daueraufenthaltsberechtigt wäre sie erst nach fünf Jahren.)

Wenn das nicht geht, gibt es keine Möglichkeit für die Mutter, außer sie heiratet den Italiener, dann wäre sie ebenfalls Familienangehörige gemäß der Freizügigkeitsrichtlinie und es käme nicht auf EuGH Chen (ausreichende Mittel) an.

Nachtrag: siehe auch 3.2.2.2 Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU

Zitat:
Ausnahmsweise kann aus § 3 Absatz 2 Nummer 2
auch dann ein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden,
wenn nicht der EU-Bürger seinem Verwandten
den Unterhalt gewährt, sondern es sich umgekehrt
verhält. Dies ist der Fall, wenn es sich bei dem EUBürger
um einen freizügigkeitsberechtigten Minderjährigen
handelt, der von einem drittstaatsangehörigen
Elternteil tatsächlich betreut wird, diese
Betreuung erforderlich ist und keine öffentlichen
Mittel in Anspruch genommen werden (vgl.
EuGH,Urteil vom19. Oktober 2004, Rs. C-200/02
– Zu/Chen, Rn. 42 ff.).


Da steht weder dass man arbeiten kann noch das man nicht arbeiten kann, nur das keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden. Man könnte die zuständige ABH fragen, ob die eine Aufenthaltskarte mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet" ausstellen würde, einen Anspruch gibt es aber nicht.
(Frings sagt, dass die Frage nicht geklärt ist.)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tuili71
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Alzey, Germany
Alzey
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #4 - 28.02.2011 um 12:26:35
 
Danke für eure Antworten.
Muss sagen bin schockiert. Ich dachte immer, als EU-Bürger hätte ich die selben Rechte, wie ein Deutscher. Erst recht, weil das Kind auf jendenfall Deutsch/Italiener wird. Vorausgesetzt er kommt in Deutschland zur Welt.
Ich habe mich auch schon mit dem italienischen Behörden auseinander gesetzt bwz. bei denen informiert.
Die sagen mir, dass laut EU-Recht, keine schwangere Frau aus dem Land verwiesen werden kann, die vvon einem EU-Bürger mit Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht ausgewiesen werden kann. laut Gesetz 30/2007.
Ich solle mich auf jedenfall an das deutsche SOLVIT melden. Was das auch immer sein mag.
Ich weiss echt nicht weiter.
Ich kann nicht mal nach Italien, da ich ja meinen festen Wohnsitz in Deutschland habe.
In Italien bin ich nur gemeldet. Wir nennen das Wohnsitz laut AIRE. 
AIRE steht für im Ausland lebende Italiener.

Weiss echt nicht weiter. Manchmal habe ich echt das Gefühlt, das wir Ausländer, aus erster und zweiter Generation. gar keine Rechte mehr haben. Aber jeder dahergelaufene.......
nur die Hand aufmachen braucht.

Entschuldigt meine bösen Worte, aber momentan fühle ich so.
Ich habe noch nie etwas vom Staat verlangt und noch nie etwas geschenkt bekommen.
Die Ausländer meiner und meiner Eltern generation haben sich alle!!!!!!integriert und angepasst. Sowohl kulturell, als auch sprachlich. Na dass ist der Dank dafür.

Sorry nochmals für meinen Ärger.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #5 - 28.02.2011 um 16:56:56
 
tuili71 schrieb am 28.02.2011 um 12:26:35:
Ich dachte immer, als EU-Bürger hätte ich die selben Rechte, wie ein Deutscher

Als EU Bürger hast Du sogar Vorteile gegenüber Deutschen, so müsste Deine Ehefrau oder Verlobte für eine FZF zum (künftigen) Ehemann keine A1 Deutsch-Kenntnisse nachweisen, wie sie es müsste, wenn Du Deutscher wärst.

(Allerdings: Bei einer FZF zum Kind sieht es wieder anders aus, da sind sowieso keine Dt. Kenntnisse nötig)
----------------------------------------------------------------------------

was ist mit ?
Mutly schrieb am 26.02.2011 um 17:22:39:
Wenn das nicht geht, gibt es keine Möglichkeit für die Mutter, außer sie heiratet den Italiener, dann wäre sie ebenfalls Familienangehörige gemäß der Freizügigkeitsrichtlinie und es käme nicht auf EuGH Chen (ausreichende Mittel) an.


Damit würde Deine Frau ein vor Dir abgeleitetes Aufenthaltsrecht bekommen.

Wenn das nicht in Frage kommt, dann kann sie ein Aufenthaltsrecht nur über das Kind bekommen, und da gilt das oben gesagte.


EDIT: Sorry, sehe gerade, dass du noch verheiratet bist.
Andere Frage: ist Deine Freundin gerad in Kolumbien oder bereits in D?


-------------------------------------------------
tuili71 schrieb am 28.02.2011 um 12:26:35:
Manchmal habe ich echt das Gefühlt, das wir Ausländer, aus erster und zweiter Generation. gar keine Rechte mehr haben.

Was hättest Du denn gerne?
dass jede Kolumbianerin, die einen EU-ler zum Freund hat, in D ihr Kind zur Welt bringen kann?
tuili71 schrieb am 28.02.2011 um 12:26:35:
Aber jeder dahergelaufene.......
nur die Hand aufmachen braucht.

tja ... du siehst, das obige Zitat von Dir stimmt nicht.

edit: gelöscht, falls sie bereits in D ist, ist das obige Blödsinn
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 28.02.2011 um 17:10:05 von erne »  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #6 - 28.02.2011 um 18:09:24
 
tuili71 schrieb am 28.02.2011 um 12:26:35:
Erst recht, weil das Kind auf jendenfall Deutsch/Italiener wird. Vorausgesetzt er kommt in Deutschland zur Welt. 


Wenn das Kind in Deutschland geboren wird und somit Deutscher ist, könnte die Mutter die FZF zum deutschen Kind beantragen. Das wäre einfach.
Aber wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt kein Visum hat, kann sie nicht zwecks Geburt einreisen.

tuili71 schrieb am 28.02.2011 um 12:26:35:
Die sagen mir, dass laut EU-Recht, keine schwangere Frau aus dem Land verwiesen werden kann, die vvon einem EU-Bürger mit Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht ausgewiesen werden kann. laut Gesetz 30/2007.
Ich solle mich auf jedenfall an das deutsche SOLVIT melden. Was das auch immer sein mag.


Wäret ihr verheiratet, hätte sie ein Aufenthaltsrecht. Dass sie schwanger ist ändert aber vor der Geburt nichts, da ihr nicht verheiratet seid.
(Kann sein, dass Italien sich freiwillig entschieden hat, in diesem Punkt weiter zu gehen als die Freizügigkeitsrichtlinie, das ist in Deutschland aber nicht relevant.)
Solvit ist eine EU-Behörde, die sich mit Problemen mit der Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten beschäftigt. Vermutlich kann man dir dort nicht helfen, aber natürlich kannst du es versuchen. Solvit
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tuili71
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Alzey, Germany
Alzey
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #7 - 02.03.2011 um 16:46:09
 
´so also sie muss definitiv zurück. Traurig weinend. wir werden die Zeit nutzen so weit es geht.
Die Stimmung ist momentan von traurig bis hin zu sehr verärgert.
Ich bin auch wegen den Flug besorgt, da ich ja nicht weiss, ob sie und das ungeborene, den Flug verkraften werden. Immerhin ist sie 30Stunden unterwegs.
Am meisten ärgert uns, dass ich keine Rechte und das weder in Deutschland, da ich Italiener bin. Noch in Italien, da ich in Deutschland lebe.
Wäre vielleicht eine Überlegung wert, da mal gesetzlich was zu ändern.
Wir reden alle von einem vereinten Europa. Tun Europa Jahr für Jahr erweitern.
Aber wenn es dann, drauf ankommt, gibt es kein Europa.
Naja, der einzigste Trost ist, dass die Monate auch noch vergehen werden und spätestens nach der Geburt sie dann zwecks Familien-Zusammenführungsvisum herkommen darf.
Unlogisch das Ganze. wirklich unlogisch.
Ob ich dann Vater bin oder jetzt die Vaterschaft anerkenne, Kind bleibt Kind. Ich bin und bleibe Italiener.
Der einzigste Unterschied, unser Kind wird nur italienische Staatsbürgerschaft erhalten, anstatt die Deutsch/Italienische.

Wir haben alles probiert was ging. Aber leider ohne Erfolg.
Ich danke trotzdem alle für die Informationen, Hilfestellungen und Tipps die sie mir gegeben haben.

lg tuili71
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
robin11
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #8 - 07.03.2011 um 09:46:12
 
das ist ja eine schlechte nachricht für dich.
Tut mir leid.
Bin auch in so einer ähnlichen Situation.
gerne mal pn weiterschreiben würde gerne wisen wie es weitergeht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema