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neue lebenssituation (Gelesen: 3.122 mal)
robin11
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.02.2011 um 13:24:06
 
@hallo an euch alle
habe die letzten wochen schon mitgelesen.

hätte jetzt mal eine frage.
habe eine Freundin aus Kuba seit 4 Monaten.
Zu der momentanen Situation.
Sie ist seit 1,5 Jahren hier in Deutschland mit einem Visum.
Kann Deutsch (Reden, Lesen und Schreiben) und hat seit einem 1 Jahr eine Arbeit.
Problem ist jetzt.
Sie ist mit einen deutschen seit 5 Jahren verheiratet. Die Hochzeit war in Kuba. Jetzt möchte Sie Ihn verlassen und zu mir ziehen. Ich bin Finanzel abgesichert.
Was Ihren Mann natürlich sicher nicht gefällt.
Welche Möglichkeiten bleiben uns das Sie nicht abgeschoben wird wenn Ihr Ehemann zur Ausländerbehörde geht.
Wird die Ehe (sind ja 5Jahre) in Deutschland anerkannt.
Meine Freundin ist jetzt in einer schwierigen und verängstlicher Situation das ich glaube das Sie mich verlässt.
Wäre net wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.
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Tyramiel
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HH, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.02.2011 um 13:44:42
 
Mehr Infos wäre bei Hilfestellung gut:

- Ihre Aufenthaltstitel und -gültigkeit
- Wenn Du nicht Deutsche bist, dann auch deine Aufenthaltstitel und -gültigkeit
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robin11
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.02.2011 um 13:49:51
 
sorry, hab ich vergessen.
zu punkt 2:
ich bin natürlich ein deutscher und sie kann bei mir wohnen.
zu punkt 1:
Ihren aufenthaltstitel weiß ich leider nicht.
was für ein genaues visum sie hat weiß ich nicht.
frag sie mal danach.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.02.2011 um 13:57:52
 
Zuerstmal geht es nicht um Abschiebung (zumindest
nicht so schnell), sondern um die Frage, ob sie nach
der Trennung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht
erworben hat. Daher hab ich's hierher verschoben.

Da empfehle ich die lektüre der ...

Auch was die Begriffe Ausweisung/Abschiebung angeht.
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robin11
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.03.2011 um 09:23:32
 
ich habe mir das dem eigenständiges Aufenthaltsrecht durchgelesen.
da haben wir ja dann ein Problem weil Sie die 2 Jahre noch nicht in deutschland zusammengelebt haben.
Könnt Ihr mir einen Rat dazu geben?

Kann man das Visum vorzeitig verlängern lassen, so das Sie Ihren Mann verlassen kann?

Wie würde es  ausschauen wenn Sie sich scheiden lassen würde und wir heiraten. Geht das ?
Oder Sie ein Kind bekommt?
Danke schon vorab für eure Antworten

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schweitzer
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Antwort #5 - 07.03.2011 um 09:40:24
 
robin11 schrieb am 07.03.2011 um 09:23:32:
Kann man das Visum vorzeitig verlängern lassen, so das Sie Ihren Mann verlassen kann?


Nein. Ihr "Visum", korrekt ist das eine AE gemaäß § 28 (1) Nr. 1 AufenthG, ist an das rechtmäßige Fortbestehen ihrer Ehe in familiärer Gemeinschaft gebunden. - Schon eine dauerhafte Trennung, also nicht erst eine Scheidung, würde diesen Zweck "aufheben".  - Sollte also aus der jetzigen Beziehung der Frau nicht schon mindestens ein Kind hervorgegangen sein, über welches sie dann über eine AE gemäß § 28 (1) Nr. 3 AufenthG zum Zwecke der Ausübung der Personensorge in Deutschland verbleiben könnte, sind Deine Pläne unrealistisch.

So wie die Dinge jetzt liegen, würde sie bei dauerhafter Trennung eine Einladung zur ABH bekommen, und man würde dort, Zeitpunkt und Modalitäten ihrer Ausreise besprechen. Eine neue Familienzusammenführung (Eheschließung) wäre dann erst nach rechtskräftiger Scheidung von ihrem jetzigen Ehemann möglich.

Wenn sie ein Kind bekäme, egal von wem, wäre, solange sie nicht geschieden ist, zunächst Ihr Ehemann der rechtmäßige Vater ...

Ein bissel riechen Deine Fragen hier so nach dem Motto : "Jedes Mittel ist mir recht." - ich finde das zumindest nicht besonders verantwortungsbewusst zumal, wie ich versucht habe anzudeuten, die Dinge nicht so einfach sind, wie Du sie Dir momentan offenbar vorstellst.


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robin11
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Antwort #6 - 07.03.2011 um 09:59:33
 
hallo herr schweitzer,

ich stelle mir die leider sind so einfach vor. ist mir bewußt.
also sollten wir warten bis sie Ihr Visum verlängert hat und 2 Jahre hier in Deutschland verheiratet ist.
Wenn das eheliche verhältnis (2jahre) vor verlängern des Visum erreicht. Besteht dann eine möglichkeit für uns?

Alternitv wäre dann wohl nur das Ihr Ehemann die Trennung ab abzepiert und nicht zur ABH geht. (Eher ein Wünschgedanke.)
Hoffe Sie können mir dazu nochmals eine Antwort geben Hr. Schweitzer.
Ich finde Sie haben ein sehr umfangreiches Wissen und erklären es sehr gut.
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schweitzer
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Antwort #7 - 07.03.2011 um 10:08:31
 
Es gibt da nicht mehr viel zu erklären. Du schreibst selbst:

robin11 schrieb am 07.03.2011 um 09:59:33:
Alternitv wäre dann wohl nur das Ihr Ehemann die Trennung ab abzepiert und nicht zur ABH geht. (Eher ein Wünschgedanke.)


Ohne die Hintergründe genau zu kennen, die Haltung des Ehemannes wäre durchaus nachzuvollziehen.

Was bleibt ist, dass man nur anhand der jeweils gegebenen Fakten sagen kann, welches Eure "Möglichkeiten" sind. Alles andere wäre sinnloses Herumspekulieren.

Also:

Sobald es sich um eine nicht nur vorübergehende Trennung der Eheleute handelt, die der ABH bekannt wird, hat die Frau vor Ablauf der Ehebestandszeit von mindestens zwei Jahren kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. - Übrigens:  Sollte der ABH erst später bekannt werden, dass die Ehepartner schon vor Ablauf dieser Frist dauernd getrennt gelebt haben, würde auch das zum Verlust eines weiteren Aufenthaltsrechts führen können.

Also: Man kann es drehen und wenden, wie man will - unter den gegebenen Bedingungen gibt es keine Garantie für einen Verbleib der Frau in Deutschland.


=schweitzer=
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