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Ehefrau "getürmt" - was gilt aufenthaltsrechtlich? (Gelesen: 6.730 mal)
wali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.11.2010 um 14:23:24
 
Hi meine Ehefrau ist seit 5 wochen in deutschland.Ich hab sie bei mir
angemeldet hab ihr Aufenthalt verlängern lassen.Hab sie uber Familienversicherung Kranken versichern lassen.Seit eine woche hat sie alles was man zum leben in deutschland braucht.Und seit gestern ist sie von meine wohnung abgehauen zu ihr brüder und alle dokumente in mein abwesenhet mit genommen.Ich brauche eure hilfe
das mädchen hat mich verarscht sie ist nur wegen finanzielen gründen in deutschland.Bitte wie kan ich sie scheiden damit ihr aufenthalt gelöscht wird und sie aus deutschland abgeschoben wird

schweitzers Änderung:
Eigene Frage, eigenes Thema, eigener Thread - ich habs auch gleich ins richtigere Unterforum verschoben und den Betreff ein wenig "passender" gemacht. =schw.=
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« Zuletzt geändert: 16.11.2010 um 14:41:24 von schweitzer »  
 
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.11.2010 um 14:37:21
 
Wenn die eheliche LG nicht oder nicht mehr besteht, dann melde dies dem Einwohnermeldeamt. Die ABH wird davon in Kenntnis gesetzt und weitere Schritte einleiten.

B.D.
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wali
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.11.2010 um 14:49:01
 
Sie hat alles mit genommen pass anmeldung und Heiratsurkunde.Ich will wissen ob sie abgeschoben wird Bitte hilfen sie mir brauche ihr hilfe.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.11.2010 um 14:52:43
 
Sie wird nicht sofort abgeschoben. Auch sie hat, so schwer das für Dich auch verständlich sein mag, Anspruch auf rechtliches Gehör. -

Fakt ist aber auch, dass sie, bei dauerhafter Trennung (unabhänig von einer Scheidung) den Zweck ihres Aufenthalts verwirkt hat - somit also kein Aufenthaltsanspruch mehr besteht.

Mach es so, wie B.D. hier schon gepostet hat. Melde alles der Meldebehörde (melde sie bei Dir ab) und der ABH.

Mehr kannst Du, ausländerrechtlich betrachtet, nicht tun.


=schweitzer=
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lausi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.11.2010 um 14:54:16
 
wali schrieb am 16.11.2010 um 14:23:24:
Bitte wie kan ich sie scheiden ...

Wie schon gesagt, zuerst solltest Du dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass ihr Euch getrennt habt, damit Du einen Nachweis für de Beginn des Trennungsjahres hast.
Dann musst zu einem Anwalt für Familienrecht gehen, der kann nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen.
Wo die Frau lebt, ob in D oder im Ausland, sollte Dir doch egal sein, oder?
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wali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.11.2010 um 15:03:07
 
Wie kann das sein man wird verarscht.Finanziel ausgenutzt trotzdem wird sie für ein jahr in deutschland bleiben.Was für ein Aufenthalttitel bekommt sie denn
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.11.2010 um 15:20:00
 
Schau auch mal in die ...

Und wieder einmal der Hinweis, dass das Ausländerrecht
kein Racheinstrument ist.
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reinhard
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Antwort #7 - 16.11.2010 um 15:38:48
 
wali schrieb am 16.11.2010 um 15:03:07:
Wie kann das sein man wird verarscht.Finanziel ausgenutzt


Das kann passieren, passiert aber auch Deutschen mit Deutschen.

Zitat:
trotzdem wird sie für ein jahr in deutschland bleiben.Was für ein Aufenthalttitel bekommt sie denn


Hast Du denn bei der Meldebehörde mitgeteilt, dass Ihr Euch getrennt habt? Die Ausländerbehörde wird das dann erfahren, und sie wird das dann ganz normal bearbeiten.

Normalerweise dauert die Aufenthaltserlaubnis dann nicht mehr ein Jahr, sondern nur noch zwei oder drei Monate – aber das geht Dich eben nichts mehr an, weil das alleine der Job der Ausländerbehörde ist.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.11.2010 um 15:48:03
 
Moin,

wali schrieb am 16.11.2010 um 15:03:07:
Wie kann das sein man wird verarscht.Finanziel ausgenutzt trotzdem wird sie für ein jahr in deutschland bleiben.


Im Zweifel hast Du weder Trennungsunterhalt noch nachehelichen Unterhalt zu zahlen. VE hast Du hoffentlich keine gemacht?

Gruß, ULF
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schweitzer
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Antwort #9 - 16.11.2010 um 15:55:23
 
@
wali:

Ein technischer Hinweis:

Bitte nicht beim bzw. nach dem Senden eigener Posts jeweils auch die Funktion/den Button "Moderator melden" benutzen. -

Diese Funktion/dieser Button dient auschließlich dazu, etwa beleidigende, unsachliche (also gegen die NUB verstoßende) oder offensichtlich im falschen Unterforum platzierte Postings an die Moderatoren bzw. das i4a-team zu melden.

Danke für die Beachtung.


=schweitzer=
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Antwort #10 - 16.11.2010 um 16:28:49
 
schweitzer schrieb am 16.11.2010 um 14:52:43:
Sie wird nicht sofort abgeschoben. Auch sie hat, so schwer das für Dich auch verständlich sein mag, Anspruch auf rechtliches Gehör. -



Sofort nicht aber relativ bald.

In der Regel bekommt man(n) (und frau) sogar noch vor der Scheidungsverhandlung eine Ausreiseaufforderung zugestellt; mit rechtlichem Gehör ist da nicht viel los. Wenn der dann nicht nachgekommen wird, wird man abgeschoben bzw. zur Fahndung ausgeschrieben.

Mach was schweitzer schreibt, melde das dem Einwohnermeldeamt und eventuell auch der Ausländerbehörde, dann wissen die das sofort. Bin mir sicher, dass die das auch ziemlich spannend finden

Servus.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 16.11.2010 um 16:40:02
 
Haem schrieb am 16.11.2010 um 16:28:49:
mit rechtlichem Gehör ist da nicht viel los.


ist aber vorgeschrieben und in einem Rechtstaat auch zu erwarten: § 28 VwVfG

Haem schrieb am 16.11.2010 um 16:28:49:
In der Regel bekommt man(n) (und frau) sogar noch vor der Scheidungsverhandlung eine Ausreiseaufforderung zugestellt;


das ist allerdings möglich, dass der Zeitpunkt der Scheidung nicht abgewartet wird

Die ABH wird per Bescheid die erteilte AE aufgrund des neuen Sachverhaltes befristen. Die Abschiebungsandrohung ergeht zumeist mit dem Bescheid. Erst wenn der Bescheid rechtskraft/bestandskraft erlangt hat und die Dame nicht freiwillig ausreist, wird sie abgeschoben. Zeitfenster völlig unbekannt, da gegen den Bescheid Klage erhoben werden kann und i.d.R. auch wird.
D.h. so schnell wie Du es Dir wünscht, wird das nicht ablaufen.

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Antwort #12 - 19.11.2010 um 09:06:48
 
Hi wie kan ich sie anzeigen.Da sie mich fnanziel betrogen hat. Ich hab alle kosten übernohmen.Sie ist mit ihr brüder abgehauen und hat sie ohne das ich es weis bei mir abgemeldet und hat sich wo anders angemeldet.Und ich weiss nicht was sie noch macht mich anzeigt und mich beschuldig.Wie kan ich vorgehen bitte hilfen sie mir.
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schweitzer
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Antwort #13 - 19.11.2010 um 09:15:27
 
Bei allem Verständnis, wali, dies hier ist ein Forum zum Ausländerrecht. - Deine Fragen betreffen aber familien- bzw. (Du sprichst von Betrug und Beschuldigung) strafrechtliche Belange.

Insoweit bleibt nur die Empfehlung: Such' Dir entsprechenden rechtlichen Beistand (Rechtsanwalt), der Dich bei der Durchsetzung Deiner diesbezüglichen Interessen unterstützt - das Ausländerrecht bietet dafür jedenfalls keine Plattform.

Versuch das bitte zu verstehen.


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