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Risikoschwangerschaft (Gelesen: 6.043 mal)
Themen Beschreibung: FZF zum ungeborenen deutschen Kind/Vaterschaft/Sorgerecht
Murat Bozkurt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.11.2010 um 19:58:44
 
Hallo an alle im Board

İch haette mal ne Frage wenn İhr dann so lieb waert.

Die Gesetzesregelung lautet ja 28.1.4,

'''''Dem vater ist die Einreise zu ermoeglichen, wenn die Schwangere- zB wegen des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft- auf seinen Beistand angewiesen ist...''''

NUN, es ist tatsaechlich so das meine Freundin auf meinen Beistand angewiesen ist....Die Schwangerschaft ist nichts leichtes für meine Freundin und vor allem wenn sie das alles ohne mich durchmachen muss..

Kann man denn eine eventuelle Risikoschwangerschaft bei jedem beliebigen Arzt'' beantragen''...

Oder erwartet die deutsche Auslandsvertretung solche Beischeinigungen von bestimmten Aerzten..

Wenn meine Freundin so eine Risikoschwangerschft bescheinigt bekommt, ist das dann auch gültig um es mit dem visumantrag einzureichen??????????

Bitte Um Rat..

Murat
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.11.2010 um 20:02:10
 
Zitat:
Kann man denn eine eventuelle Risikoschwangerschaft bei jedem beliebigen Arzt'' beantragen''...


Hallo Murat - jetzt musste ich trotz Deiner ernst gemeinten Frage richtig herzlich lachen: Nee, das wäre nun echt die Höhe, wenn man eine Risikoschwangerschaft beantragen (!) könnte - die armen Frauen ...

Aber zu Deiner Frage:

Es wäre völlig ausreichend, bei der Visabeantragung eine Bestätigung des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft durch den behandelnden Frauenarzt vorzulegen.

=schweitzer=
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Murat Bozkurt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.11.2010 um 20:05:31
 
Bestätigung des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft durch den behandelnden Frauenarzt vorzulegen..............

Sorry aba wie ist das gemeint schweizza
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.11.2010 um 20:10:10
 
So wie ich es geschrieben habe.

Deine Freundin hat einen Frauenarzt oder eine Frauenärztin, der/die sie untersucht und behandelt und der das Bestehen der Schwangerschaft festgestellt hat - er/sie hat ihr auch einen Mutterpass ausgestellt.

Wenn es nun während der Schwangerschaft zu bestimmten Komplikationen kommt, er/sie Risiken oder Gefährdungen feststellt, die besondere Vorsicht bzw. Betreuung erfordern, dann wird er, medizinisch begründet, eine Risikoschwangerschaft attestieren.

Ein solches Attest wäre Voraussetzung für eine mögliche frühere Einreise des ausländischen Kindsvaters - dieses Attest müsste dazu bei der Visabeantragung mit vorgelegt werden.


Ist es jetzt verständlicher?


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Murat Bozkurt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.11.2010 um 20:14:44
 
Danke , ja es ist nun klarer...

Aber were denn eine Risikoschwangerschaft auch zu bestaetigen wenn sie waehrend der Schwangerschaft auf meinen Beistand angewiesen ist....müsste das nicht reichen
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schweitzer
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Antwort #5 - 16.11.2010 um 20:16:38
 
Nein, so "einfach" ist es nicht - jeder würde sich sicher Beistand wünschen.

Es müsste für eine Einreise des ausländischen Kindsvaters weit vor der Geburt tatsächlich eine medizinisch indizierte, vom behandelnden Frauenarzt bestätigte Risikoschwangerschaft vorliegen.


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Antwort #6 - 16.11.2010 um 20:17:15
 
Sie muss einfach den Arzt oder die Ärztin, zu der sie sowieso immer geht, um eine solche Bescheinigung bitten. Die schickt sie Dir zu, und Du reichst sie zusammen mit dem Visumantrag ein.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.11.2010 um 20:32:04
 
reinhard schrieb am 16.11.2010 um 20:17:15:
Sie muss einfach den Arzt oder die Ärztin, zu der sie sowieso immer geht, um eine solche Bescheinigung bitten.


Naja das klingt wie auf dem Basar: ich hätte gerne . . .

Der/die Arzt/Ärztin wird entweder eine Risikoschwanger-
schaft feststellen oder nicht. Wenn ja, wird er/sie schon
von sich aus darauf hinweisen und das attestieren.

In einigen ABHs kann ggf. auch eine amtsärztliche Über-
prüfung stattfinden. Nicht selten handelt es sich da auch
um Gefälligkeitsatteste!

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Murat Bozkurt

Überprüfe/ändere bitte dein Profil.

Zitat:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht:
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das kann ja kaum stimmen.
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Antwort #8 - 16.11.2010 um 20:37:12
 
reinhard schrieb am 16.11.2010 um 20:17:15:
Sie muss einfach den Arzt oder die Ärztin, zu der sie sowieso immer geht, um eine solche Bescheinigung bitten

so einfach?

erinnert mich fast an Schweizers erste Antwort bzgl. "Beantragung der Risikoschwangerschaft".

IMHO kann der Arzt/in eine Risikoschwangerschaft nur bescheinigen/attestieren, wenn diese wirklich vorliegt ... und nicht als Gefallen (am besten wohl noch nach "Zuwendungen" ... und wir haben genau die Zustände hier, denen viele entfliehen wollen)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Murat Bozkurt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 16.11.2010 um 23:09:26
 
Danke nochmal an alle für alle antworten..........

Profil teilweise geandert!!!!!!!

MFG und

bis zum naechsten Mal Leute...
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Antwort #10 - 18.11.2010 um 22:20:51
 
hier kann ich vielleicht helfen:
Risikoschwangerschaft unterliegt bestimmten Kriterien und die entscheidet nicht der Arzt, die sind festgelegt, z.B. - Frauen über 36, Zwillingsschwangerschften, Mutter Raucher etc.
Der Arzt beurteilt dies, leider ist das "Leiden" der werdenden Mutter kein Kriterium, Euch alles Gute und ein gesundes Kind.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 18.11.2010 um 22:30:40
 
uei schrieb am 18.11.2010 um 22:20:51:
Risikoschwangerschaft unterliegt bestimmten Kriterien und die entscheidet nicht der Arzt, die sind festgelegt, z.B. - Frauen über 36, Zwillingsschwangerschften, Mutter Raucher etc. 



sondern wer ?

Selten, dass behauptet wird, dass Ärzte keine medizinischen Gründe festlegen.

Dummfug ! Darauf geht doch keiner ein !


B.D.
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Staatsangehörigkeit: Deutsch-Ecuadorianisch
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Antwort #12 - 18.11.2010 um 22:36:20
 
sondern wer ?

Selten, dass behauptet wird, dass Ärzte keine medizinischen Gründe festlegen.

Dummfug ! Darauf geht doch keiner ein !


B.D.

verstehe ich nicht ganz:
Es gibt Richtlinien ICD etc. worin Kriterien für bestimmte Diagnosen festgelegt sind, nach denen sich Ärtze zu richten haben: z.B. Diganose Risikoschwangerschft liegt vor, wenn a,b,c, erfüllt sind, ähnlich wie im Ausländerrecht
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Antwort #13 - 18.11.2010 um 22:41:29
 
@
uei

bevor du das nächste mal deine "Hilfe" anbietest, mach
dich bitte erst einmal schlau und stifte keine Verwirrung.

Nicht jede rauchende Mutter hat eine Risikoschwanger-
schaft, ebenso nicht alle über 36jährigen.


Schweitzer und erne haben dazu bereits alles gesagt.

Also lassen wir es gut sein.

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Ulf
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Antwort #14 - 19.11.2010 um 14:25:17
 
Tippi schrieb am 18.11.2010 um 22:41:29:
Nicht jede rauchende Mutter hat eine Risikoschwanger-
schaft, ebenso nicht alle über 36jährigen.


Alle über 35jährigen werdenden Mütter.
http://www.bgv-schwangerschaft.de/vorsorge.html

Auf einem anderen Blatt steht, inweit sie auf vermehrten Beistand angewiesen sind.
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