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Einbürgerung - vorher Passverlängerung? (Gelesen: 4.390 mal)
Themen Beschreibung: ab wann in Kraft
tetyana
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i4a rocks!


Beiträge: 0

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainerin
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung - vorher Passverlängerung?
02.08.2010 um 14:04:56
 
Hallo,
habe paar Fragen zur Einbürgerung und Reisepass.

Wohne seit fast 7 Jahre mit meine Tochter in Deutschland, bin mit Deutschem Man verheiratet und wir haben ein gemeinsamen Kind. Jetzt die Frage, Mein Reisepass läuft am Januar 2011 ab, und ich möchte die Deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Habe auch schon die Formulare angefordert und ausgefüllt.
Ich weiß schon das ich und meine Tochter müssen voll aus meinem Land sich abmelden, aber ich kann jetzt nicht zurück fahren und die ganze Unterlagen dort sammeln dazu weiß ich nicht was alles für dieser Fall benötigt wird.
Was muss ich als erstes tun?
Neue Pass machen oder lieber sofort die Einbürgerung?
Werde mich freuen über schnelle Antwort.
Mfg Tetyana.


Änderung:
Neuer User - neue Frage - eigener Thread  22
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« Zuletzt geändert: 02.08.2010 um 14:15:49 von Tippi »  
 
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 02.08.2010 um 15:08:08
 
tetyana schrieb am 02.08.2010 um 14:04:56:
Neue Pass machen oder lieber sofort die Einbürgerung?

Sofort geht eine Einbürgerung nicht, das dauert seine Zeit zumal Du ja überhaupt noch nichts beantragt hast.

Ein gültiger Pass ist immer, auch für die Einbürgerung erforderlich, deshalb sollte die Passverlängerung bzw. Neuausstellung das Nächstliegende sein.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.08.2010 um 17:13:15
 
tetyana schrieb am 02.08.2010 um 14:04:56:
Wohne seit fast 7 Jahre mit meine Tochter in Deutschland, bin mit Deutschem Man verheiratet


Seit wie langem seid ihr verheiratet? Evtl. ist eine Einbürgerung doch jetzt möglich.

Dann käme es darauf an, ob die Entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit und die Einbürgerung während der Gültigkeit des Passes erfolgen können, was leider wahrscheinlich nicht klappen würde. Aber du könntest die Einbürgetrung trotzdem jetzt beantragen und dann sofern möglich/nötig einen neuen Pass beantragen.





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jammie
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i4a rocks!


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Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.08.2010 um 20:45:41
 
Wenn Du noch nicht beim ukrainischen Konsulat angemeldet bist, ist es schwieriger. Denn nur die, die offiziell den gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben, können aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit entlassen werden.

Ich würde raten, so schnell wie möglich mit dem zuständigen Konsulat in Verbingung zu setzen. Dein Pass ist immer noch gültig und vielleicht kann das Konsulat dich noch anmelden. Soweit ich auf http://www.mfa.gov.ua/germany/ua/26071.htm gelesen haben, sollte nichts dagegen sprechen.

Dann kannst Du dein Pass verlängern (falls noch nicht verlängert wurde). Es ist viel billiger und schneller. Das kannst Du tun, sogar nachdem Du Entlassungsantrag gestellt hast. (Ich habe es genau so gemacht, und mein Pass hat noch etwa ein Jahr gedient.)

Antrag auf Einbürgerung kannst Du unabhängig stellen. Das sind einfach unterschiedliche Dinge: Antrag auf Einbyrgerung und Reisepass (soweit gyltig), deswegen das kann parallel laufen. Evtl. brauchst Du noch Sprachtest und Einbyrgerungstest zu bestehen, was nicht schwierig ist, nimmt aber Zeit in Anspruch. Und: wenn Du Einbürgerungszusicherung bekommst, darfst Du einen Ausweisersatz/Reisedokument bentragen. Ob es sinnvoll ist, kann ich nicht sagen (ich habe das erst gemacht, als ich mein Pass zum Konsulat abgeben musste).

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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.08.2010 um 08:46:21
 
tetyana schrieb am 02.08.2010 um 14:04:56:
Mein Reisepass läuft am Januar 2011 ab

Den Pass solltest Du in jedem Fall verlängern, weil Du - wenn die EBZ erteilt worden ist - ncoh mit einem Entlassungsverfahren rechnen musst, dass locker 1 1/2 Jahre dauern kann
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Hansi
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Danke für viele Infos
und Tipps aus diesem
Forum!


Beiträge: 120
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.08.2010 um 09:12:48
 
Odysseus schrieb am 03.08.2010 um 08:46:21:
Mein Reisepass läuft am Januar 2011 ab

Hallo!

Wenn du noch nicht einmal abgemeldet bist, solltest du aber bald ins Konsulat gehen. Die Unterlagen können dir dann vielleicht auch Angehörige zuhause beschaffen, wenn du ihnen eine Vollmacht ausstellst, und diese gleich im Konsulat beglaubigen lässt.

Stell´dich schon mal auf lange Warteschlangen im Konsulat ein, und orientiere dich vorher auf der Website darüber, was du voraussichtlich alles brauchst. Leider mussten wir aber dann erleben, dass diese Angaben nicht mehr auf dem aktuellsten Stand waren, und telefonisch war leider auch nur selten jemand zu erreichen.

Also, einmal hin, für die Vollmacht und alle Formulare, ein zweites Mal für die Antragsstellung und das dritte Mal, um den Pass abzuholen. Ich hoffe, du hast keinen so weiten Weg dahin wie wir... Traurig

Wegen der Einbürgerung kann ich mich den vorhergehenden Antworten anschließen. Geh zur EBH. Fragen kostet nichts. Aber es kommen schon einige Unterlagen zusammen, die du dann beschaffen musst.

Der Einbürgerungstest ist wirklich nicht schwierig, wenn du die Fragen im Internet ein paar Mal durchgesehen hast, aber bei uns in der Region wird er nur ca. 2 Mal im Jahr angeboten.

Herzliche Grüße,

Hansi
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