Hallo an alle,
bin sehr verzweifelt und erhofe mir Hilfe von euch.
Erstmal will ich unsere Situation schildern bevor ich Fragen stelle.
Ich bin deutscher Staatsbürger, meine chinesische Freundin kam Anfang Dezember 2009 zum zweiten nach Deutschland um mich zu besuchen. Sie hatte ein Besuchsvisum gültig bis 09.03.2010.
Mitte Januar haben wir festgestellt, daß sie schwanger ist, von mir. Zum Glück hatten wir eine
KV bei der Hanse-Merkur abgeschlossen, die auch bis 09.03.2010 alle Behandlungskosten übernommen hat.
Wir haben dann beschlossen, möglichst schnell in Deutschland zu heiraten. Da die Zeit bis 09.03. zu knapp war, hat die Ausländerbehörde eine Duldung bis Anfang Juni 2010 ausgesprochen. Man sagte uns bei der AB, daß meine zukünftige Frau nach der Hochzeit eine 3 jährige
AE bekmmen würde ohne Auflagen wie
A1 Test, da sie mit einem deutschen Kind schwanger ist. Zum 01.03.2010 haben wir Ihren Hauptwohnsitz am Heimatort in Deutschlang angemeldet. Wir haben dann am 05.05.2010 in Deutschland geheiratet.
Meine Frau ist dann kurz nach der Hochzeit nach China zurückgeflogen, um das Kind dort zur Welt zu bringen. Obwohl die Schwangerschaft bis dahin völlig problemlos verlaufen ist, bekam sie kurz nach ihrer Rückkehr nicht zu stoppende Blutungen. Sie wurde dann im Krankenhaus stationär aufgenommen. Ich bin daraufhin unverzüglich zu ihr geflogen und wir haben beschlossen, möglichst schnell nach Deutschland zurück zu kehren, da bei einer drohenden Frühgeburt das Kind in China verloren wäre.
Am Monteg, den 07.06.2010 haben wir dann auf dem deutschen Konsulat in Chengdu ein Visum beantragt. Der Konsularbeamte sagte uns, wir bräuchten eigentlich ein Visum zur Familienzusammenführung, dies würde aber sehr lange dauern, deshalb riet er uns zusätzlich zu diesem Visum noch ein Besuchsvisum für 90 Tage zu beantragen, dies war dann auch am nächsten Tag fertig und wir sind am folgenden Tag von Chengdu nach Amsterdan geflogen. Nach dem 11 stündigen Flug ging es meiner Frau so schlecht, daß sie unverzüglich in die Uni Klinik Amsterdam eingeliefert wurde, wo sie bis dato stationär behandelt wird. Am Sonntag abend bin ich von Amsterdam nach hause gefahren und heute direkt zu meiner gesetzlichen KK um meine Frau in meine Familienversicherung aufzunehmen. Wie mir die
KV vorher schon schriftlich mitteilte, habe ich die Heiratsurkunde und die Meldebescheinigung mirgenommen. Man wollte dann noch eine Kopie des Einreisevisums sehen. Ich heb es mir dann aus dem Krankenhaus faxen lassen und der KK vorgelegt. Und nun kommt der Hammer!! Die
KV (AOK) will meine Frau nicht in die Familienversicherung aufnehmen, weil sie mit dem falschen Visum eingereist ist!!! Das kann doch nicht angehen!
Ich werde morgen früh das deutsche Konsulat in Chengdu anrufen und nach dem Visum zur Familienzusammenführung ist.
Bitte helft mir.
Peter