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illegal in Deutschland - Heirat geplant - was ist zu tun (Gelesen: 20.027 mal)
Themen Beschreibung: Heiratspläne - Probleme mit Visum
Sammy 3003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.03.2010 um 15:02:05
 
Hallo, mein Freund und ich sind jetzt schon so lange zusammen, und wir haben beschlossen zu heiraten. Letztes jahr war er dann bei mir zu besuch mit sein visum aus polen(das in berechtigt in Schengen-ländern zu reise) Dies war bis 31.12.2009 ausgestellt.
Nun ist er illegal hier in Deutschland. Was können wir jetzt tun? Wer kann mir helfen? Ich möchte nicht das er mich verlässt, denn meine befürchtung ist das er nicht mehr von marokko nach Deutschland einreisen darf.
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.03.2010 um 16:25:08
 
Deine Umfrage habe ich gelöscht, wäre wenig hilfreich
gewesen. Zwinkernd

Bitte keinen neuen Sachverhalte an ein bestehendes
Thema hängen, du bekommst deinen eigenen Thread.

Zunächst empfehle ich mal unsere beliebte  ...
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.03.2010 um 16:32:46
 
Sammy 3003 schrieb am 07.03.2010 um 15:02:05:
war er dann bei mir zu besuch mit sein visum aus polen(das in berechtigt in Schengen-ländern zu reise) Dies war bis 31.12.2009 ausgestellt.
Nun ist er illegal hier in Deutschland. Was können wir jetzt tun?


Sein Aufenthalt ist strafbar, die notwendigen Unterlagen für die Eheschließung scheint Ihr auch innerhalb der letzten Monate nicht zusammen bekommen zu haben, so dass eine Duldung bis zur Eheschließung wohl ausscheidet. Mit Flugticket und Pass bei der Behörde vorsprechen und ganz nett nach einer GÜB fragen.

Wiederkehr nach einer Heirat oder zum Zwecke der Heirat mit einem dafür ausgestellten Visum.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 07.03.2010 um 16:37:23
 
Sammy 3003 schrieb am 07.03.2010 um 15:02:05:
Hallo, mein Freund und ich sind jetzt schon so lange zusammen, und wir haben beschlossen zu heiraten. Letztes jahr war er dann bei mir zu besuch mit sein visum aus polen(das in berechtigt in Schengen-ländern zu reise) Dies war bis 31.12.2009 ausgestellt.
Nun ist er illegal hier in Deutschland. Was können wir jetzt tun? Wer kann mir helfen? Ich möchte nicht das er mich verlässt, denn meine befürchtung ist das er nicht mehr von marokko nach Deutschland einreisen darf.


Das Problem ist: Wenn er erwischt wird (verhaftet, abgeschoben), dann wird er für Europa gesperrt und Deine Fragen haben sich bis 2012 erstmal erledigt.

Also: Er muss "sauber" ausreisen, heiraten, Visum beantragen wieder einreisen. Das geht nur mit Unterstützung Deiner Ausländerbehörde. Mit der muss er sich sowieso "gut stellen", weil die ja später dem Visum zustimmen soll.

Also: Ihr besorgt ein Ticket für den Rückflug, geht morgen oder Deinstag zur ABH und stellt Euer Problem vor. Die ABH glaubt Euch hoffentlich, dass er nicht illegal bleiben will, und gibt für Dienstag bis Flugtermine eine Grenzübertrittsbescheinigung. Auf dem Flughafen zeigt er diese GÜB der Bundespolizei, die stempeln sie und schicken sie an die ABH – die weiß dann, dass er ordentlich zurückgereist ist.

Damit ist er sauber aus der Sache raus. Die ABH wird eine Anzeige schreiben (wg. unerlaubten Aufenthalts). Ihr könnt gleich klären, dass der Bussgeldbescheid an Dich geht, dann kannst Du das endgültig aus der Welt schaffen.

Heiraten, Visum (oder Visum - Heiraten) organisiert Ihr dann so, wie es für Euch am besten geht, und zwar wieder mit der Unterstützung der gleichen Ausländerbehörde, die Euch schon kennt.

Dauert bis Ende des Jahres, aber dann habt Ihr für den Rest des Lebens Ruhe.
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edge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #4 - 07.03.2010 um 19:34:44
 
reinhard schrieb am 07.03.2010 um 16:37:23:
Die ABH wird eine Anzeige schreiben (wg. unerlaubten Aufenthalts). Ihr könnt gleich klären, dass der Bussgeldbescheid an Dich geht, dann kannst Du das endgültig aus der Welt schaffen.


Bußgeld wird es nicht geben, eher Geldstrafe der Staatsanwaltschaft, wenn es denn überhaupt soweit kommt.

reinhard schrieb am 07.03.2010 um 16:37:23:
Dauert bis Ende des Jahres, aber dann habt Ihr für den Rest des Lebens Ruhe.


Ich schätze es sehr wenn jemand eher pessimistisch an eine Sache rangeht, aber ich meine doch, dass es früher möglich sein kann. Immer vorausgesetzt er erfüllt die Voraussetzungen (zB Deutschkenntnisse) und die Sache bei der ABH geht glatt.

Klar ist aber auch, meldet er sich nicht bei der ABH sondern wird anderweitig aufgegriffen, dauerts länger und wird teuer!

Mein Rat ist: Hört auf Reinhard, nur der Weg ist sinnvoll. Alles andere wird teuer und dauert lange!
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Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
interstellare Anhalter besitzen kann.
 
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Sammy 3003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hallo ich hab ne dringende frage wegen familienzusammenführung
Antwort #5 - 11.03.2010 um 10:19:09
 
HI, Wir haben uns dazu entschlossen den richtigen Weg zu gehen
mein Freund ist zurück in Marokko, und ich muss jetzt alles regeln, wer kann mir den helfen? Oder Tips geben? Wir wollen auf jedenfall heiraten. Was muss ich jetzt alles beantragen? Und wie lange  dauert das ganze bis er dann wieder hier in Deutschland ist? 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.03.2010 um 10:40:41
 
Sammy, ich habe Deinen Beitrag hierher an diesen Deiner ursprünglichen threads verschoben, da der Zusammenhang zur Vorgeschichte, der zum Verständnis nötig ist, damit ersichtlich bleibt. Es ist immer verwirrend, sich an fremde threads zu hängen. - Die Umfrage, die Du in dem anderen thread gestartet hast, ergab keinen Sinn, ich habe sie deshalb gelöscht.

Bitte jetzt hier weiter posten. Danke.


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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hallo ich hab ne dringende frage wegen familienzusammenführung
Antwort #7 - 11.03.2010 um 13:38:49
 
Sammy 3003 schrieb am 11.03.2010 um 10:19:09:
HI, Wir haben uns dazu entschlossen den richtigen Weg zu gehen
mein Freund ist zurück in Marokko, und ich muss jetzt alles regeln, wer kann mir den helfen? Oder Tips geben? Wir wollen auf jedenfall heiraten. Was muss ich jetzt alles beantragen? Und wie lange  dauert das ganze bis er dann wieder hier in Deutschland ist? 



Gehe zui deinem zuständigen Standesamt und lass dir von denen aufschreiben, was du alles brauchst für die Eheschliessung.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 11.03.2010 um 19:55:06
 
Es kommt darauf an:

Wenn Ihr hier heiraten wollt, dann musst Du klären, was nötig ist.

Wenn Ihr in Marokko heiraten wollt, dann muss er klären, was Du brauchst.

Für die Eheschließung in Deutschland muss er ein Visum beantragen, sobald Du beim Standesamt papiermäßig alles geregelt hat. Du musst fertig sein! Er hat dann aber kein Recht auf ein Visum. Ob die ABH zustimmt, weißt Du vermutlich, wenn Du mit ihm zusammen dort alles für die Ausreise geregelt hast.

Wenn Ihr in Marokko heiratet, hat er anschließend ein Recht auf ein Visum.
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Sammy 3003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 12.03.2010 um 12:41:47
 
HAllo, mein Freund und ich wollen so schnell wie möglich heiraten in Deutschland. Wer kann mir sagen was ich machen muss und was ich für papiere brauche um ihn dann rüberholen zu lassen. Er ist aus Marokko. Bitte helft mir. Und wie lange dauert es bis ich ihn wieder in meine Arme schließen kann.
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Antwort #10 - 12.03.2010 um 12:43:54
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 12.03.2010 um 13:10:38
 
@
Sammy 3003

Sagmal geht's noch dreister?  Ärgerlich

Wenn du noch einen neuen thread aufmachst, haste
ne kleine Pause eingehandelt. 
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« Zuletzt geändert: 12.03.2010 um 15:13:17 von N/V »  
 
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reinhard
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Antwort #12 - 12.03.2010 um 13:25:49
 
Sammy 3003 schrieb am 12.03.2010 um 12:41:47:
HAllo, mein Freund und ich wollen so schnell wie möglich heiraten in Deutschland. Wer kann mir sagen was ich machen muss und was ich für papiere brauche um ihn dann rüberholen zu lassen. Er ist aus Marokko. Bitte helft mir. Und wie lange dauert es bis ich ihn wieder in meine Arme schließen kann.


Das kommt darauf an.

Hat er (als "Illegaler") eine Grenzübertrittsbescheinigung gehabt? Ist schriftlich, zum Beispiel von der Bundespolizei, bestätigt worden, dass und wann er ausgereist ist?

Hat die Ausländerbehörde schon etwas zur Frage Heirat und Visum gesagt?
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erne
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Antwort #13 - 12.03.2010 um 22:34:22
 
Sammy 3003 schrieb am 12.03.2010 um 12:41:47:
heiraten in Deutschland. Wer kann mir sagen was ich machen muss

das sagt dir das Standesamt, in dem Ihr heiraten wollt.
Die Anforderungen an Dokumenten können von Standesamt zu Standesamt verschieden sein.

Sammy 3003 schrieb am 12.03.2010 um 12:41:47:
und was ich für papiere brauche um ihn dann rüberholen zu lassen.

Wenn das ok vom Standesamt da ist und ihr einen Eheschliessungstermin habt, gehst du zur ABH und klärst das mit dem SB. Du wirst u.a. eine VE brauhen, die du von der ABH bekommst, diese schickst du deinem Verlobten zu. Dieser geht zur dt. Botschaft und stellt da einen Antrag auf FZF Visum.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Saxonicus
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Antwort #14 - 13.03.2010 um 11:54:18
 
erne schrieb am 12.03.2010 um 22:34:22:
Wenn das ok vom Standesamt da ist und ihr einen Eheschliessungstermin habt, gehst du zur ABH und klärst das mit dem SB. Du wirst u.a. eine VE brauhen, die du von der ABH bekommst, diese schickst du deinem Verlobten zu. Dieser geht zur dt. Botschaft und stellt da einen Antrag auf FZF Visum. 


Die dann anstehende Heirat (in Deutschland) erfordert ein Visum zur Eheschließung

Ein Visum zur Familienzusammenführung müßte beantragt werden, wenn die Ehe bereits bestehen würde, daß dürfte hier aber nicht der Fall sein.
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