kmaro schrieb am 22.02.2010 um 14:06:02:,das wäre doch auch total verkehrt aufzugeben
Noch verkehrter wäre es, sich in etwas Unmögliches zu verrennen und sich damit unnötigen, zusätzlichen Ärger einzuhandeln.
Kmaro, so hart das klingt, Du hast
keine Alternative zu Folgendem:
Vorsprache bei der
ABH, möglichst unter Vorlage eines gültigen Rückreisetickets und Erklärung der freiwilligen Ausreise. - Damit kannst Du (außer der Anzeige wegen illegalen Aufenthalts, die Du wohl bekommen wirst) zumindest eine (zunächst) unbefristete
Einreisesperre und das mögliche Zustandekommen erheblicher Kosten (etwa im Kontext einer Abschiebung) verhindern.
Wenn Dir das gelingt, sind Dir in der Folge im Prinzip bei wirklich beabsichtigter Heirat die Wege für eine Visabeantragung zum Zwecke der Eheschließung bzw. (nach erfolgter Eheschließung in Marokko) zum Zwecke des Ehegattennachzugs eröffnet.
Dass Du ein Jahr illegal hier in Deutschland gelebt hast, hast allein Du zu verantworten - daran ist nichts mehr zu ändern - Du kannst aber verhindern, dass Du in Zukunft noch mehr Ungesetzliches zu verantworten hast.
Andere Hinweise als die, die ich Dir jetzt gegeben habe, wirst Du hier nicht bekommen.
=schweitzer=