Weniger ein rechtlicher, als vielmehr ein "taktischer" Vorschlag:
Nimm eine Tasche mit 2 Fächern mit. In das eine Fach kommt alles das, was Du ohne Probleme vorzeigen kannst. In das andere Fach kommen die Dinge, die Du nur "unter Zwang" zeigen würdest.
Bei der
ABH gibst Du dem Bearbeiter den ersten Stapel. Dann zeigst Du auf den 2. Stapel und erklärst, warum Du das nur höchst ungern offenlegen würdest.
Jetzt muss der Mitarbeiter begründen, warum er unbedingt auch noch den Rest sehen will. Du bist ja bereit zur Kooperation (deswegen der mitgebrachte Stapel Nr. 2), möchtest aber auch, dass man Eure Privatsphäre respektiert. Dagegen kann eigentlich niemand etwas haben. Wenn Du mit der Antwort nicht zufrieden bist, kannst Du auch noch darum bitten, den jeweiligen Vorgesetzten hinzuziehen (geht zumindest bei unserer ABH).
Du musst Dir aber auch bewusst sein, es gibt manchmal Situationen, wo es einfach nicht anders geht, als private Dinge offenzulegen. Ein schönes Beispiel aus der Praxis ist das Thema "Anerkennung von ausländischen Ehescheidungen". Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens muss das ausländische Urteil, komplett mit Begründung (!), auf rechtliche Korrektheit überprüft werden. Es gibt aber immer noch Länder, wo im Scheidungsverfahren die gesamte schmutzige Wäsche des Paares gewaschen wird, was dann auch Eingang in die Urteilsbegründung findet.
Möchte man, oft nach vielen Jahren, den deutschen Beamten die ganzen Beziehungsprobleme von damals offenbaren? Eigentlich nicht. Kann man es vermeiden? Nein.
Hier hilft es dann vielleicht, sich klarzumachen, dass auch Beamte zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.