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fzf wiedermal (Gelesen: 13.244 mal)
Emeka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 26.02.2010 um 09:26:35
 
Hallo n ich musste auch Mietvertrag und Einkomensnachweise mitbringen, danach gabs eine Scheinehenbefragung mit 100 Fragen, das war am 23.02.10. Bin jetzt noch völlig fertig davon. Warum wir gleichzeitig befragt wurden, mein Mann war abgelehnter Asylbewerber und seit 2006 ausreisepflichtig. Ihm wird zur Last gelegt er wolle sich durch Eheschließung den Aufenthalt erschleichen.

Dann ich bin fünf Jahre jünger, das wäre nicht üblich in muslimischen Kreisen, dazu mehrmals geschieden und Kinder hab ich auch noch. Bin aber selber konvertierte Muslimin.

Wir kennen uns seit 2007 Oktober, da war ich noch nicht mal geschieden, habe die Scheidungerst 2008 Januar eingereicht von meinem Ex und bin erst seit 2009 März rechtskräftig geschieden worden.

So wäre es ihm nur um den Aufenthalt gegangen, hätte er eine Single Frau genommen oder sich ein Kind angeschafft, da stehen die Chancen für den Aufenthalt wesentlich besser.

Er ist freiwillig ausgereist und hat alles in Kauf genommen. Wo ist das dann bitte eine Scheinehe. Ich bin entsetzt über die Willkür der Behörden und werde auf jeden Fall den Klageweg gehen, bin mir nämlich ziemlich sicher das das Visum abgelehnt wird.

Wünsche dir viel Kraft und alles gute. Lass dich bitte durch unsere Geschichte nicht runterziehen, vieleicht ist ja bei euch alles anders. Ich komme aus Hannover und da ist diese Praxis gang und gäbe, leider.

*
Entschuldigung ich bin fünf Jahre älter als mein Mann, war ein Fehler beim Schreiben meinerseits.

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #16 - 26.02.2010 um 09:47:34
 
@ Emeka:

Solche pauschlierenden Äußerungen ...

Emeka schrieb am 26.02.2010 um 09:26:35:
Ich bin entsetzt über die Willkür der Behörden


Emeka schrieb am 26.02.2010 um 09:26:35:
Ich komme aus Hannover und da ist diese Praxis gang und gäbe, leider.


... sind bei aller Enttäuschung, allem Frust und aller möglicherweise einzelfallbezogen berechtigten Kritik an behördlichem Handeln nicht gerechtfertigt und deshalb hier auch nicht gern gesehen. (Zufällig kenne ich in Hannover sehr nette und verständnisvolle Mitarbeiter bei der ABH, aber das tut nichts weiter zur Sache)

@ alle

Der Bereich Scheineheverdacht ist zweifellos ein sensibler und für Leute, die davon betroffen sind und ehrliche partnerschaftliche Absichten haben, ist das leider mit viel Warterei, Unannehmlichkeit und ggf. auch Tragik verbunden. - Dennoch erlaube ich mir daran zu erinnern, dass dies hier ein Fachforum ist in dem rechtliche Fragen erklärt werden sollen. - In diesem thread werden aber fast ausschließlich persönliche Erfahrungen ausgetauscht. - Dieses Bedürfnis aus oben genannten Gründen ja nachvollziehbar - ihm sollte aber bitte per PN oder im userforum nachgegangen werden - dort wäre der richtige Platz dafür.

Ich bitte um Beachtung. Danke.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #17 - 26.02.2010 um 13:29:37
 
mal-sehen schrieb am 26.02.2010 um 00:53:34:
Will die SB jetzt unsere Mails lesen?? alles?? Es sind hunderte!!! und meistens PRIVAT...reicht die telefonrechnung nicht (ca. 70 Std. in den letzten 3 Monaten )
und unsere Fotos zeige ich nicht gerne...MUSS ich das jetzt?? Nennt man das nicht Erpressung??


Wurde hier immer mal wieder diskutiert. Es ist alles freiwillig ... allerdings, wenn am Ende Zweifel übrigbleiben, ob mit Eurer Ehe alles in Ordnung ist, gehen die zu Euren Lasten. Das beschränkt die "Freiwilligkeit" doch ziemlich. Deswegen sollten solche Anforderungen eigentlich nur gestellt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Scheinehe vorliegen könnte. Wenn es aber anders ist, kann man wenig machen (*).

Ich persönlich würde die Sachen mitnehmen, soweit sie unverfänglich sind. Das ist sicher der Fall bei Deiner Telefonrechnung. Allzu intime E-Mails kann man schwärzen (oder einfach nur die Betreff-Zeilen mit Datum ausdrucken), intime Fotos muss man selbstverständlich nicht vorzeigen. Aber es gibt doch sicher auch ein paar unproblematische Fotos mit Freunden o. ä., die beweisen, dass Ihr schon länger zusammenseid.

Es soll Leute geben, die stellen solche Fotos sogar ins Internet Smiley


(*) Nicht ganz. Nach Abschluss des Verfahrens, wenn das Visum erteilt ist, könntest Du Dich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden und abklären lassen, ob die Anforderung von E-Mails, Fotos etc. berechtigt war oder nicht. Es kommt immer wieder mal vor, dass eine Behörde einen Rüffel bekommt, weil sie, ohne nachzudenken, zu viele Daten erhoben hat.
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mal-sehen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 26.02.2010 um 20:59:40
 
@ alle: Danke für die Antworten Smiley
hab noch(ein wenig) zeit um mich zu entscheiden...kann sein, dass ich doch vom Anfang an den kompliziersten Weg nehme und ,außer Telefonrechnung, nichts zeige... was wir schreiben, wie wir uns nennen, wie wir streiten,...usw. geht niemanden was an. Vllt. bin ich der einzige hier, der diese Meinung vertritt, aber irgendjemand muss ja damit beginnen und nicht alles mit sich machen lassen..Sonst wird es einfach kein Ende nehmen und wer weiss, wie es dann in 10 Jahren aussehen wird..
Hab schon gegoogelt und keine Fälle gefunden, wo das Binationalepaar die bereitstellung von solchen persönlichen Unterlagen einfach verweigert hat...vllt. kann mir hier einer weiter helfen.
Ich hoffe, dass ich gegen die Regeln hier nicht verstoßen hab und dass das thread auch hier bleibt..
danke
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 26.02.2010 um 21:04:56
 
Is schon o.k. und dein gutes Recht, dich zu entscheiden,
wie was du vorlegen willst. Die Kernkritik, die sich da er-
kennen lässt nehm zumindest ich dir nicht übel.

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erne
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Antwort #20 - 26.02.2010 um 21:55:16
 
mal-sehen schrieb am 26.02.2010 um 20:59:40:
und nicht alles mit sich machen lassen

dafür: Respekt.

Ich würde trotzdem wie oben schon vorgeschlagen, die emails zumindest mit Sender, Empfänger und Datum (den kurzen header halt, ohne Betreff) ausdrucken und mitnehmen.
Das zeigt nur wie oft Ihr Euch geschrieben habt (Datuschutzrechtlich bereits kritisch), aber genau das ist ja eines Eurer Argumente.
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mal-sehen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 27.02.2010 um 13:11:38
 
erne schrieb am 26.02.2010 um 21:55:16:
dafür: Respekt.

Ich würde trotzdem wie oben schon vorgeschlagen, die emails zumindest mit Sender, Empfänger und Datum (den kurzen header halt, ohne Betreff) ausdrucken und mitnehmen.
Das zeigt nur wie oft Ihr Euch geschrieben habt (Datuschutzrechtlich bereits kritisch), aber genau das ist ja eines Eurer Argumente.

Damit hab ich kein (großes) problem, bezweifle aber dass es dann einfach geht. Ich hab natürlich die Wahl, ob ich meinem SB meine privat-mails lesen lasse oder nicht und er (nur er) hat die Wahl ob meine Frau zu mir kommt oder nicht. Ich kann ihm auch alles zeigen und nur "bestimmte" sätze schwärzen,dann hat er zu entscheiden, ob er deshalb eine scheinehe vermuten möchte oder nicht. Ich kann ihm das "persönliche", um zu beweisen dass ich nichts zu verbergen hab, markieren.Wirds dann schneller laufen?? Ich hätte in diesem Fall, wäre ich SB, scheinehe vermutet weil "normale" Paare in d. Regel sowas nicht zeigen...

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Eduard
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Antwort #22 - 27.02.2010 um 15:54:51
 
Weniger ein rechtlicher, als vielmehr ein "taktischer" Vorschlag:

Nimm eine Tasche mit 2 Fächern mit. In das eine Fach kommt alles das, was Du ohne Probleme vorzeigen kannst. In das andere Fach kommen die Dinge, die Du nur "unter Zwang" zeigen würdest.

Bei der ABH gibst Du dem Bearbeiter den ersten Stapel. Dann zeigst Du auf den 2. Stapel und erklärst, warum Du das nur höchst ungern offenlegen würdest.

Jetzt muss der Mitarbeiter begründen, warum er unbedingt auch noch den Rest sehen will. Du bist ja bereit zur Kooperation (deswegen der mitgebrachte Stapel Nr. 2), möchtest aber auch, dass man Eure Privatsphäre respektiert. Dagegen kann eigentlich niemand etwas haben. Wenn Du mit der Antwort nicht zufrieden bist, kannst Du auch noch darum bitten, den jeweiligen Vorgesetzten hinzuziehen (geht zumindest bei unserer ABH).


Du musst Dir aber auch bewusst sein, es gibt manchmal Situationen, wo es einfach nicht anders geht, als private Dinge offenzulegen. Ein schönes Beispiel aus der Praxis ist das Thema "Anerkennung von ausländischen Ehescheidungen". Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens muss das ausländische Urteil, komplett mit Begründung (!), auf rechtliche Korrektheit überprüft werden. Es gibt aber immer noch Länder, wo im Scheidungsverfahren die gesamte schmutzige Wäsche des Paares gewaschen wird, was dann auch Eingang in die Urteilsbegründung findet.
Möchte man, oft nach vielen Jahren, den deutschen Beamten die ganzen Beziehungsprobleme von damals offenbaren? Eigentlich nicht. Kann man es vermeiden? Nein.

Hier hilft es dann vielleicht, sich klarzumachen, dass auch Beamte zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

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sigi-n
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Antwort #23 - 27.02.2010 um 17:45:20
 
Eduard schrieb am 27.02.2010 um 15:54:51:
Jetzt muss der Mitarbeiter begründen, warum er unbedingt auch noch den Rest sehen will. 


Hallo,
mit verlaub ist das nicht korrekt
Hier werden berge von Text bewegt ohne das die Basis klar ist, Stochern im Nebel!!!
Ist es eine Befragung zum Scheinehrverdacht?
Wenn ja ist der Verdacht zu begründen! Allgemeiner Verdacht oder machen wir immer so reichen nicht.
Erst  wenn die Basis klar ist kann man entscheiden, Hampelmann oder Klärung auf den rechtlichen Grundlagen
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Anachi
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Antwort #24 - 27.02.2010 um 17:55:21
 
Hast du deine Frau in der Ukraine besucht? Und wird da bei der Einreise der Reisepass gestempelt? (ich weiss es nicht...)
Zumindest könntest du das dann schonmal vorlegen, um zu zeigen, dass ihr euch auch in der Zwischenzeit weiterhin getroffen habt. (oder evtl. existieren noch Flugtickets?)

Es gibt (meiner Meinung nach) sicher auch weniger private Dinge als Chatprotokolle, die trotzdem die Ernsthaftigkeit eurer Beziehung untermauern könnten.
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nurija1
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Antwort #25 - 27.02.2010 um 20:39:29
 
mal sehen ich drück euch die daumen. Wir haben gestern erfahren das mein Mann das Visum bekommen wird. Am Montag darf er es abholen mein Mann und ich wir freuen und sehr. Endlich wird alles gut.

lg Hicham´s Frau Manuela
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Antwort #26 - 01.03.2010 um 00:04:51
 
Anachi schrieb am 27.02.2010 um 17:55:21:
Und wird da bei der Einreise der Reisepass gestempelt? (ich weiss es nicht...) 

(Ukraine) kurz: ja
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mal-sehen
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Antwort #27 - 01.03.2010 um 10:26:42
 
Eduard: Es gibt bestimmt Situationen, wo man privates offenlegen muss, aber doch nicht so! nach 3 Monate so eine Antwort. Ohne Erklärung oder Begründung, warum sie s brauchen und warum sie meine Mails lesen wollen. Kann auch sein, dass es Standard ist und „wir machens immer so“ dann frag ich mich aber, warum die 3 Monate dafür brauchen…Aber ist ein guter Vorschlag..danke
sigi-n: (Allgemeiner Verdacht oder machen wir immer so reichen nicht.) wie es aussieht reicht das schon um sowas anzufordern. Verweigerst du, dann heißt es dass sie recht hatten, da du was verbergen willst.

Anachi: „weniger private Dinge“ zeige ich gerne. Es geht bei mir darum, dass „jemand“ meine Mails lesen will…
Ich war nicht bei ihr zuhause..also keine stempeln, die sie von mir auch verlangen. (im ersten beitrag hatte ich mich verschrieben …meine frau war bis Anfang 2009 und nicht 2008 hier… also 2008 statt 2009 geschrieben, was mich selbst zum nachdenken bringt, ob ich vielleicht doch Geld für diese „Ehe“ bekommen hatte..
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Eduard
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Antwort #28 - 01.03.2010 um 16:40:19
 
mal-sehen schrieb am 01.03.2010 um 10:26:42:
aber doch nicht so! nach 3 Monate so eine Antwort. Ohne Erklärung oder Begründung, warum sie s brauchen und warum sie meine Mails lesen wollen.


Du hast natürlich recht .. aber mal ehrlich, was bringt es?

Ganz pragmatisch, definiere für Dich selbst, was ist unverzichtbar für Dich, und womit kannst Du zur Not leben, und handle danach. Nur wegen irgendwelcher Prinzipien mit der ABH zu kämpfen, lohnt sich nicht.
Das ist jedenfalls meine Meinung.
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Antwort #29 - 01.03.2010 um 19:16:03
 
Zur Not kann ich damit leben, dass sie mit uns später einen "Beobachter" für 2-3 monate leben lassen, um zu prüfen ob die Ehe richtig gelebt wird Smiley Ich kann ja auf meine Frau nicht verzichten...
sogar der Verband-binationaler-Ehen findet die Anforderungen ganz normal . Die haben mich sogar beruhigt, dass auch meine Frau am gleichen Tag da bestimmt erscheinen muss(nicht dass ich alleine früh aufstehen muss). Die Beraterin meinte zu mir, dass es fast immer so läuft...
hoffe, dass ich euch hier nicht genervt habe...Smiley
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