Odysseus schrieb am 02.07.2009 um 08:33:00:Elegant ist die Variante, aktuelle Unterlagen (Einkommen etc.) persönlich in der Sprechstunde einzureichen, und dann gleich zu fragen, wie weit es denn schon ist.
Ich hab dasselbe Problem. Also nicht ich, mein Verlobter.
Nov. 2009 Antrag nach §10 gestellt, keine Vorstrafen, alles o.B., z.Zt. Student, Bafögbezug, kein zusätzl. ALG II. In HH.
Wäre es auch elegant
, wenn er den aktuellen Bafög Bescheid und eine Imma-Bescheinigung vorlegt, nur um den aktuellen Stand zu melden und mal kurz nachzufragen, wie weit es ist. Oder könnten ihm daraus Nachteile erwachsen?
Ich weiss, ich bin übervorsichtig, sorry.
Lieben Gruß
Linda (fühlt sich gerad wie in der Sahara)