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Einbürgerung nach § 9 und Altersvorsorge (Gelesen: 4.437 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung und Alterversorge
carlosperez
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach § 9 und Altersvorsorge
09.06.2009 um 17:02:36
 
Hallo,

Ich bin Kubaner und möchte gerne einen Antrag auf Einbürgerung nach Regeleinbürgerung (§9 StAG) stellen. Das heißt wie alle bestimmt schon kennen ich wohne seit mehr als 3 Jahren in Deutschland und bin seit 2 Jahre mit einer Deutsche verheiratet. Mein Problem bezieht sich auch auf die 60 Monate Einzahlung in die Rentenkasse. Wir sind relativ jung und bis vor kurzer Zeit promoviert. Meine Frau hat 13 Monate eingezahlt ich gar nichts. Ich habe in früheren Aufenthalten in Deutschland promoviert und arbeite seit 3 Jahre als Freie Mitarbeiter erstmal 2 Jahre an der Uni und dann 1 Jahr an einer Firma. Ich wollte schon längst eine Privatrente abschließen aber das habe ich immer verzögert weil ich immer dachte die Selbständigkeit  sollte eine vorübergehende Situation sein, natürlich ich wusste damals nicht von den 60 Monaten für die Einbürgerung.
Es ist klar nachdem alles was ich hier im Forum gelesen habe, sieht ganz schlecht aus, für mich wären noch 5 Jahre für meine Frau 4. Endlich die Frage:
Ich zitiere:    
'Ebenfalls ausreichend ist es, wenn eine private Rentenversicherung bescheinigt, dass bereits ein Anspruch auf eine Altersrente besteht'
Gibt es irgendwelche Möglichkeit durch eine Privatrente diese Zeit zu verkürzen? zum Beispiel Größere Beiträge oder einmalige Zahlung und dann Beiträge usw. Wie sollte diese Bescheinigung aussehen und was sollte darauf stehen?
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe im voraus und für das tolle Forum
carlos
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 09.06.2009 um 21:59:20
 
carlosperez schrieb am 09.06.2009 um 17:02:36:
Mein Problem bezieht sich auch auf die 60 Monate Einzahlung in die Rentenkasse.

Bei § 9 sind nur 36 Monatsbeiträge erforderlich, da ja auch
nur 3 Jahre Aufenthalt gefordert werden.

carlosperez schrieb am 09.06.2009 um 17:02:36:
Wie sollte diese Bescheinigung aussehen und was sollte darauf stehen?

Steht doch oben: Es sollte drauf stehen, dass bereits ein
Anspruch auf Altersrente besteht.

PS: Bitte nicht wahllos Fragen an bestehende Threads
anhängen, schon gar nicht mehrmals. Die gleichlautende
Frage aus dem anderen Thread habe ich gelöscht.
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MrsWilson
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.06.2009 um 12:28:17
 
Ralf schrieb am 09.06.2009 um 21:59:20:
Bei § 9 sind nur 36 Monatsbeiträge erforderlich, da ja auch
nur 3 Jahre Aufenthalt gefordert werden.




Ist leider nicht immer so. Das Innenministerium Ba-Wü hat mir beispielsweise mitgeteilt, dass trotzdem 5 Jahre Beiträge gefordert werden, die bei kürzerem Aufenthalt vom Ehegatten kommen müssen. Hängt also stark vom Bundesland und der jeweiligen EBH ab.
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metti
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.06.2009 um 00:50:38
 
Hallo, bei mir war auch  so der Fall in Rheinland pfalz dass, ich die 60 Monate schon einbezahlt haben musste um mich einzubürgern.
Keine von den Sachbearbeitern hat mir von den 36 Monaten erzählt.
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 11.06.2009 um 10:46:18
 
metti schrieb am 11.06.2009 um 00:50:38:
so der Fall in Rheinland pfalz

Das weiß ich aus eigener Erfahrung: in Rheinland-Pfalz ist dem so nicht. Da hat dann ein/eine Sachbearbeiter/in falsch entschieden.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und das Innenministerium in Mainz haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass eben keine 60 Monate Rentenbeiträge als Nachweis der ausreichenden Alterssicherung erforderlich sind.

Ihre Pauschalisierung ist falsch und verwirrt nur!

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.06.2009 um 12:05:39
 
Ralf schrieb am 09.06.2009 um 21:59:20:
Bei § 9 sind nur 36 Monatsbeiträge erforderlich, da ja auch
nur 3 Jahre Aufenthalt gefordert werden.


@Ralf: Ist es nicht so, dass es bei einer Einbürgerung nach §9 die 36 Monatsbeiträge auch in dem Fall erfüllt sind, wenn deutscher Ehemann oder die deutsche Ehefrau die Rentenbeiträge schon einbezahlt haben?
Es genügt doch wenn einer von den Ehepaaren die 36 Monatsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.
Man sollte aber auch nicht vergessen, dass Deutschland mit einigen Ländern wie z.B.: die Türkei ein Sozialversicherungsabkommen hat.
Daher sollten diese Zeiten angerechnet werden. Zwar bekommt man in Deutschland mit diesen Rentenbeiträgen keine Mindesrente ausbezahlt, aber man hat in dem Ursprungsland Recht auf eine Mindesrente.

Es geht ja hier eigentlich um die Altersvorsorge. In meinem Fall wurden diese Rentenbeiträge am Anfang von der Einbürgerungsbehörde nicht akzeptiert. Aber nach einem Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung konnte die Einbürgerungsbehörde nicht mehr: "Geht nicht!", " akzeptieren wir nicht!" nicht mehr sagen. Sie akzeptierten diese Zeiten aber wollten, dass ich noch eine Private Rentenversicherung in Deutschland abschließe.
Lg
Caya
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metti
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.06.2009 um 19:25:19
 
@ Blaise  danke für deine Antwort ,das habe ich auch schon gehört dass, in Rheinland pfalz die 60 Monate nicht erforderlich sind, aber ich weiß bis jetzt nicht warum sie bei mir so entschieden haben, ich habe aufjedenfall so eine art Riesterrente versicherung abgeschlossen und habe einen termin nexte Woche bei dem Abteilungsleiter der Einbürgerungsbehörde.
Mal schauen was er sagen wird ,ich habe aber kein positiven Gefühl.
Was würden sie mir empfehlen ihm zu sagen ?  Smiley
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smmlavasani
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 27.10.2009 um 23:37:47
 
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich diesem Thema. Ich bin Deutsche und mein Mann Ausländer, wir wollten auch einen Antrag zur Einbürgerung stellen. Da wir beide noch Studenten sind und promivieren möchten, haben wir die 36 Monate Einzahlung nicht bei sammen. Reicht in so einem Fall eine private Altersvorsorge (Lebensversicherung) aus?Ich möchte eine abschließen, weiß aber nicht, wie lange man die Versicherung haben muss. Vielleicht hat jemand hier im Forum damit Erfahrung.
(Wir leben in NRW, falls das hilft) Vielen Dank, lg
mariam
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