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Inlaendische Einkuenfte bei der Einbuergerung? (Gelesen: 847 mal)
babagump
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Rheydt, Morocco
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Inlaendische Einkuenfte bei der Einbuergerung?
28.10.2009 um 08:21:25
 
Guten Tag zusammen,
ich hab wieder mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand wie gewohnt behilflich sein kann.
Muss man fuer die Einbuergerung inlaendische Einkuenfte haben? Muss man also in Deutschland erwerbstatetig sein?

Vielen DAnk im Voraus..
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 28.10.2009 um 08:53:30
 
Nein, eine solche Vorschrift gibt es nicht. -

Bei einer Einbürgerung nach § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung) müssen aber Beiträge zur deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden sowie nachhaltig gesicherter LU für den Einbürgerungsbewerber und seine Familienangehörigen.

Bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) kommt es insoweit lediglich darauf an, dass tatsächlich keine Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII bezogen werden, oder der Bezug solcher Leitungen nicht selbst zu vertreten ist.

=schweitzer=
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