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Spanien hat die Richtlinie zum Daueraufenthalt nicht umgesetzt, was nun? (Gelesen: 8.277 mal)
Themen Beschreibung: Daueraufenthaltsrichtlinie, Richtlinie 2003/109/EG
wit
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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13.05.2009 um 08:20:36
 
Hallo liebe Leidesgenossen,


Ich habe heute eine recht komplexe Frage im Bereich europäisches Ausländerrecht im Zusammenspiel mit dem deutschen Ausländerrecht.

Ich bin Ukrainer, 25 J.a. Habe jedoch etwa 14 Jahre in Spanien mit meiner Familie (Eltern und Brüder) gelebt. Wir besitzen alle die spanische "permiso de residencia permanente", was der deutschen Niederlassungserlaubnis entspricht.

Vor etwa einem Jahr musste ich nach Deutschland umziehen. Aus beruflichen Gründen (hatte ein gutes Angebot) und aus privaten Gründen (ich habe hier jemanden kennengelernt, mit wem ich in der Zukunft eine Familie gründen möchte).

Es hat sich ergeben, dass ich den Daueraufenthaltstitel EG von Spanien nicht bekommen kann, weil Spanien immer noch die Richtlinie 109/2003/EG nicht umgesetzt hat. Mit diesem Titel wäre es leichter gewesen und vor allem hätte ich meine Daueraufenthaltsrechte aus Spanien "vererbt". Ich musste einen normalen Aufenthaltstitel für Arbeitzweck hier in Deutschland beantragen, den ich auch entsprechend ständig erneuern muss. Viel Ärger, aber zumindest hat man eine Lösung...

Jetzt entsteht jedoch ein neues Problem. Aus persönlichen Gründen muss meine Mutter und mein kleiner Bruder (10) zu mir aus Spanien ziehen. Sie beide haben die spanische Niederlassungserlaubnis. Wohnraum, Krankenversicherung und Mittel sind absolut kein Problem.

Dennoch braucht der deutsche Gesetzgeber einen Zweck: z.B. Studium, Arbeit, Familienzusammenführung (wobei Mütter oder Brüder nicht als Familie gelten???). Mein Bruder ist noch zu klein für Studium und meine Mutter ist seit vielen Jahren eine Hausfrau. Wir haben also keinen Zweck. Mit der Daueraufenthalts-EG-Karte, kann ein Umzug in ein anderes EU-Staat auch wegen sonstigen Gründen stattfinden, solange die Voraussetzungen (Wohnraum, Mittel, ...) erfüllt sind.

Die deutsche Ausländerbehörde will unseren Daueraufenthaltsstatus in Europa nicht anerkennen, aus dem simplen Grund: "... da bei der spanischen Bezeichnung des Titels 'permiso de residencia permanente' der Zusatz 'CE' (EG) fehlt..." Spanien stellt jedoch entsprechende Titel noch gar nicht her (obwohl 2006 die Deadline für die Umsetzung war)

Anfragen im spanischen Konsulat und Innenministerium (für eine schriftliche Anerkennung unserer spanischen Niederlassungserlaubnisse als ein entsprechender EG-Titel) bleiben bislang ohne Antwort.

Bei der Erläuterung unseres Falls bei dem Wegweiserdienst der Europäischen Kommission hat man uns allerdings bestätigt, dass unsere Rechte sich aus dem Sachverhalt ergeben und nicht aus der Tatsache, ob Spanien es geschafft hat die Richtlinie umzusetzen oder nicht. Unsere Rechtslage ist dieselbe, wie bei anderen Daueraufenthaltberechtigten in der EU, die den Titel explizit besitzen. Dennoch, besteht die Ausländerbehörde auf den Titel "CE".

Was soll ich tun? Ich verfasse gerade einen Brief an die Bundesbeauftragte für Ausländerangelegenheiten sowie an den europäischen Bürgerbeauftragten. Ich würde sogar bis zur Ersten Instanz des Europäischen Gerichtshofes gehen. Allerdings sind es Lösungen (oder Lösungsansätze), die unter Umständen Jahre brauchen könnten. Und die Zeit habe ich nicht.

Welchen Rat können Sie mir geben?
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.05.2009 um 15:38:47
 
wit schrieb am 13.05.2009 um 08:20:36:
Ich würde sogar bis zur Ersten Instanz des Europäischen Gerichtshofes gehen. Allerdings sind es Lösungen (oder Lösungsansätze), die unter Umständen Jahre brauchen könnten. Und die Zeit habe ich nicht.


Ich habe nie gehört, dass man den Titel DA-EG in Spanien (noch) nicht erwerben kann.
Ein Tipp aber: Solvit Deutschland bzw. Solvit bei der Europäischen Kommission. Diese Stelle wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem relevanten Sachverhalt auskennen und kann auch versuchen, eine Lösung zu finden.
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wit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #2 - 13.05.2009 um 15:55:03
 
Danke für die Anwort, Mustermann.
Nein, Spanien hat sie nicht umgesetzt:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/cm/723/723225/723225e...

Übrigens, SolvIt ist genau die Instanz die mich weiter an den Wegweiserdienst weitergeleitet hat. Allerdings konnte mir der Wegweiserdienst keine Konkrete Handlung empfehlen.

???
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« Zuletzt geändert: 13.05.2009 um 16:08:17 von Tippi » 
Grund: Folgeposting eingefügt -bitte Edit-Funktion nutzen 
 
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.05.2009 um 16:21:23
 
Danke für den Link, interessant.
Dann kann ich leider nur vermuten, dass es ohne den spezifischen Titel DA-EG eben nicht geht, genauer gesagt nur durch eine andere AE nach dem AufenthG geht. (Denn GB, IRL und DK beteiligen sich nicht daran, so geht es auch nicht für Menschen, die aus einem dieser Staaten kommen, weil sie den Titel dort eben nicht erwerben können.) Doch ob diese Vermutung richtig ist, kann ich leider nicht bestätigen.

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petit_canard
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Antwort #4 - 13.05.2009 um 16:38:29
 
Hi,

käme eventuell § 7 Abs. 1 Satz 2 in Frage? "In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden."

Würde ich der ALA mal vorschlagen.

viele Grüße
petit_canard
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Stefan-TR
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Antwort #5 - 13.05.2009 um 17:08:55
 
wit schrieb am 13.05.2009 um 15:55:03:

Das ganze gibts auch in aktueller ("Further Commission reply, received on 30 January 2009") Smiley
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-4...

Und sogar in Deutsch
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-4...

Laut dem Dokument gibt es in Spanien eine Anweisung DGI/SGR/04/2008 vom 10. April 2008. Die hilft euch vermutlich aber nix und gilt nur fuer die umgekehrte Richtung (siehe Zitat). Aber genaues Nachlesen kann ja nix schaden.

Zitat:
Die spanische Generaldirektion Einwanderung hat deshalb Anweisungen verfasst, um sicherzustellen, dass die zuständigen Bereiche diese Regelungen, die noch nicht in nationales Recht umgesetzt sind, bei in anderen Mitgliedstaaten anerkannten Drittstaatsangehörigen, die in Spanien ihre Rechte als langfristig Aufenthaltsberechtigte gemäß der Richtlinie wahrnehmen wollen, wie oben beschrieben umsetzen können.

In dem Dokument heisst es auch, dass "der Europäische Gerichtshof für Fälle, in denen keine Umsetzungsvorschriften bestehen, in zahlreichen Entscheidungen die unmittelbare Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrichtlinien [...] bestätigt hat".

Somit koennt ihr also, ganz ohne Deutschland zu involvieren, gerichtlich von Spanien verlangen, dass sie euch ein (EG) in den Aufenthaltstitel schreiben. Ehrm... viel Erfolg  unentschlossen Vielleicht laesst sich ja auch eine "genuegend hohe" Stelle in Spanien davon ueberzeugen dies ohne Verfahren zu tun. Erzaehlt ihnen mal, was sie sich da an Prozesskosten sparen *g*
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.05.2009 um 11:29:48
 
Das Problem muss in Spanien gelöst werden (Erlass des BMI vom 07.08.08, MI3 - 937115 -34/0). Die Kommission hat Spanien auch schon erfolgreich vor dem EuGH verklagt (C-59/07, hier http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&alljur=alljur&jurcdj=jurcd... ).
Mit instrucción vom 23.04.09 hat das Ministerio de Trabajo e Inmigracion nun die nachgeordneten Behörden angewiesen, die Richtlinie endlich weitgehend vollständig unmittelbar anzuwenden (http://www.icam.es/docs/ficheros/200902200002_6_2.pdf). Auf der Grundlage dieser Weisung ist durch die zuständige Behörde die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG zu erteilen.

Damit sollte das Problem nun gelöst sein! Viel Erfolg!
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #7 - 20.05.2009 um 12:08:09
 
Ich danke dir Tapir, für deine Infos!
Dennoch gibt es wieder ein Problem, die Anleitungen aus deinem zweiten Link gelten ab gestern nicht mehr (ich habe beim Innenministerium angerufen). Man behauptet, dass es nur eine provisorische Lösung war und dass man etwas neues in zwei Wochen publizieren wird. Mehr habe ich nicht erfahren. Das ständige hin und her lässt mich an der gan zen Sache zweifeln. unentschlossen
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 20.05.2009 um 15:01:31
 
wit schrieb am 20.05.2009 um 12:08:09:
Man behauptet, dass es nur eine provisorische Lösung war und dass man etwas neues in zwei Wochen publizieren wird. Mehr habe ich nicht erfahren. Das ständige hin und her lässt mich an der gan zen Sache zweifeln.  

Haben die Betroffenen sich denn auch nochmals an die Behörde gewandt unter Hinweis auf die EuGH-Rechtsprechung und das Rundschreiben? Ein guter spanischer Rechtsanwalt sollte die Sache jedenfalls eigentlich ziemlich schnell lösen können. Auch Spanien ist letztlich ein Rechtsstaat mit Gerichten, die im Eilwege tätig werden können. Auch würde ich einen Brief an die EG-Kommission schreiben, und zwar direkt an die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit.

Spanien könnte auch ein Zwangsgeld vom EuGH aufgebrummt bekommen......
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