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Fragen zum Studentenvisum! (Gelesen: 1.641 mal)
Märzkind
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zum Studentenvisum!
16.09.2008 um 09:48:43
 
Hallo! Ich bin neu hier - bitte deshalb um Entschuldigung, wenn dieses Thema schon mal abgeklärt wurde oder im falschen Thema steckt.

Ich habe folgende Frage:
Es geht um einen Freund, der sich für ein Master-Studium in Deutschland beworben hat. Eine Zusage für ein Stipendium hat er schon, nur die Zulassungsstelle an der Uni muss jetzt noch zusagen.
Er ist schon in Deutschland, da er ein kurzzeit-Stipendium hat für ein Praktikum in Deutschland. Das Visum hierfür geht bis Ende November.

Nun meine Frage(n):
1. Kann er von hier (von Deutschland) aus das Studienvisum beantragen, solange sein "altes" Visum noch läuft? Oder muss er das in seinem Heimatland tun, ggf. sogar nochmal ausreisen?

2. Fällt die Verpflichtungserklärung weg, weil er ein (Vollzeit)-Stipendium hat? Oder muss die VE trotzdem abgegeben werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß,
Märzkind
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tapir
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Das Bessere ist des Guten
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Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.09.2008 um 19:20:26
 
Märzkind schrieb am 16.09.2008 um 09:48:43:
Kann er von hier (von Deutschland) aus das Studienvisum beantragen, solange sein "altes" Visum noch läuft?

Ja: § 39 Nr. 1 AufenthV (ich nehme an, er hat ein D-Visum).
Märzkind schrieb am 16.09.2008 um 09:48:43:
2. Fällt die Verpflichtungserklärung weg, weil er ein (Vollzeit)-Stipendium hat? Oder muss die VE trotzdem abgegeben werden?

a) Wieviel €€€?
b) Welche Institution?
c) Findet zwischendurch eine Überprüfung der Studienleistungen ab mit der eventuellen Option, bei passablen, aber nicht optimalen Leistungen das Stipendium zu canceln?

Wenn die Fragen mit a) mehr als der BAFöG-Satz; b) Institution aus Deutschland oder EG-Staat; c) Nein zu beantworten sind, hätte ich keine Bedenken, ansonsten wohl Einzelfallentscheidung.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Märzkind
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.09.2008 um 19:38:46
 
a) er bekommt den Höchstsatz fürs Stipendium (ich denke, das ist Bafög-Höchstsatz), sonstige Leistungen weiß ich nicht
b) das Stipendium ist von einer dt. politischen Stiftung
c) es besteht zunächst für 1 Jahr sicher, kann dann auf 2 Jahre verlängert werden.

DANKE für die Antwort! Sieht ja dann gar nicht so schlecht aus... jetzt nur zu hoffen, dass alles glatt vonstatten läuft!

Herzlichen Dank!!!
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