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AE für Sprachkurs in Stückchen (Gelesen: 926 mal)
sandman12
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Zeige den Link zu diesem Beitrag AE für Sprachkurs in Stückchen
24.09.2008 um 17:27:55
 
Hallo!

Ich frage für einen asiatischen Studenten, der ein Visum für einen Sprachkurs mit anschließendem Studium besitzt.

Beim städtischen Ausländeramt sollte nun für die Dauer des Sprachkurses (durchgeführt von der städt. Volkshochschule) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Der Sprachkurs geht bis Dez. 2009 (Sprachlevel A, B und C).

Die Ausländerbehörde möchte nun die AE nur bis zum Ende des A-Levels (im Feb. 2009) ausstellen.
Begründung: Auf der Anmeldebescheinigung für den Sprachkurs (diese musste bei der Deutsche Botschaft für das Visum vorgelegt werden) stünde nur etwas, dass die Person zum Sprachkurs angemeldet sei und der A-Teil bereits bezahlt sei.
Daher könne man nicht sicher sein, dass die Person auch noch die B-Stufe und C-Stufe besuchen würde. Oder eine Prüfung nicht bestehen würde.
Zudem wisse man (Sachbearbeiter) nicht, ob es überhaupt so einen langen Kurs gäbe (mein Vorschlag, schnell im Internet auf der Seite der städtischen Volkshochschule nachzuschauen, lehnte der Bearbeiter ab, Zitat: "Die Seite kann ja gefälscht sein!")
Darum immer nur eine  AE für jeden Teil, also 3 x bezahlen (3 x 50.-Euro).


Meine Fragen:

  • - Ist der studienvorbereitende Sprachkurs als Einheit zu sehen oder ist es üblich, für jeden Teil eine AE immer für 3 Monate auszustellen?

    - Verliert der Student seine AE, wenn er eine Prüfung nicht besteht?

    - Wo kann das nachgelesen werden? (Auf meine Frage nach einer schriftlichen Grundlage sagte er "des mache wir imma so")

    - Welche Möglichkeit besteht, ein Visum für die gesamte Dauer zu bekommen (z. B. wenn der Student den gesamten Kurs im Voraus bezahlt - oder z. B. die Auflage gemacht wird, die Zeugnisse der Teilprüfungen vorzulegen?

    - Gibt es eine allgemeine Gebührenordnung für das Ausstellen der AE in Baden-Württemberg? 50.- kommt mir relativ viel vor...  Griesgrämig



DANKE!

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Antwort #1 - 25.09.2008 um 09:41:53
 
sandman12 schrieb am 24.09.2008 um 17:27:55:
Gibt es eine allgemeine Gebührenordnung für das Ausstellen der AE in Baden-Württemberg? 50.- kommt mir relativ viel vor... 


Nein, die gibt es nicht. Für die Gebührenerhebung bei einer AE ist § 45 AufenthV einschlägig:
Zitat:
§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis

An Gebühren sind zu erheben
1. für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
a) mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr      50 Euro,

b) mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr      60 Euro,

2. für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
a) für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten      15 Euro,

b) für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten      30 Euro,

3. für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung      40 Euro.


Zu den übrigen Fragen, warte bitte weitere Postings ab.

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