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ZU langes warten bei Ausbürgerung der Vietnam Botschaft, NORMAL? (Gelesen: 6.613 mal)
kleinemausi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnam
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08.06.2008 um 23:41:09
 
Hallo,
ich hab ein Problem.

Also, ich bin in Laos geboren,
lebe schon seit ca. 14 Jahren in Deutschland und habe jedoch einen Vietnamesichen Pass.
Vor 2 Jahren habe ich einen Antrag auf eine Einbürgerung für einen Deutschen Pass gestellt.
Nun warte ich schon seit fast 2 Jahren auf meine Ausbürgerung der Vietnam Botschaft. Dauert es immer so lange, wie kann ich das beschleunigen, Tipps?
Immer wenn ich die Botschaft frage, geben sie mir keine Antwort.
Nur warten.. toll.
Was mache ich jetzt? Die Deutsche Botschaft drängt auf ein Zurücknehmen der Einbügerung, weil das denen zu lange dauert.

Was kann ich da machen?
HELPPPP
Traurig


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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 09.06.2008 um 01:05:03
 
Die bisherige Staatsangehörigkeit kann man behalten, wenn
§ 12 1.3. StaG "...der ausländische Staat ...über den vollständig und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat"
Das ist nach 2 Jahren normalerweise der Fall. Den Einbürgerungsantrag jetzt zurückzunehmen, wäre wohl falsch.
Ich kenne in Vn. Ausbürgerungszeiten von ca. 1,5 Jahren. Allerdings verstehe ich nicht, warum Du von der Deutschen Botschaft sprichst statt von der Einbürgerungsbehörde, und warum die Rücknahe des Antrags empfohlen wird.
Hast Du denn einen Nachweis der vn. Botschaft, dass Du den Antrag tatsächlich gestellt hast?
Wurdest Du in Vn erst eingebürgert, hast Du auch die laotische Staatsbürgerschaft oder nur die vn. von Geburt an?
thom
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kleinemausi
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Staatsangehörigkeit: Vietnam
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Antwort #2 - 09.06.2008 um 13:24:36
 
Hallo Thom,

also pass auf :

Ich lebe seit 1992 in Deutschand,
da war ich etwa 6 Jahre alt.
Ging hier zur Schule..alles easy.
Dann musste ich wieder nach Laos,
warum auch immer, das war 1998.
Also zaehlen die  Jahre erst ab 1998, ziemlich bloed.
Etwa 2004 stellte ich einen Antrag auf die deutsche Staatangehoerigkeit,
hat alles geklappt, Zusicherung steht fest!
da ich ja mit der Vietnamesichen Staatsangehoerigkeit nichts zu tun habe.
Ich bin in Laos geboren, war noch nie in VT und habe dort auch nicht vor zu leben- ich habe einen VT Pass, weil meine Oma gaanz ganz frueher, zu Hngerszeiten nach Laos ausgewandert ist. Deshalb hab ich einen VT Pass.
Nun, 2005 hab ich den Antrag gestellt auf die Entlassng, bekam aber erst etwa 2006 November die Annahme des Antrags. Seither habe ich von der VT nichts gehört, sind nun ma schon fast 2 Jahre. Die Deutsche Behörde, sory, nicht Botschaft, drängt seit 2007, ich solle mein Antrag doch zurücknehmen, weil die lange nichts von mir gehört haben. Aber wie denn auch? ich Höre ja nichts von der VT Botschaft.Habe den daraufhin geantwortet, dass die VT Botschaft nichts neues für mich hat und ich keine Post von der deutschen Seite seit meinem Antrag bekommen habe. Sie sollen mir doch nochmal glauben, dass ich wirklich an der Einbürgerung interessiert bin NUN... seit November 2007 antwortet weder die deutsche noch die VT Seite.
Was mache ich nun?
Wie kann ich alles beschleunigen?
Vorallem auf der VT Seite. Das dauert echt schon ziemlich lange.
Idee??

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tapir
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Antwort #3 - 09.06.2008 um 13:30:54
 
Da dürfte nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 3 Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Betracht kommen.

VAH 12.1.2.3.3 Dritte Fallgruppe (Nichtbescheidung eines Entlassungsantrags)
Mehrstaatigkeit ist regelmäßig hinzunehmen, wenn zwei Jahre nach Einreichen eines vollständigen und formgerechten Entlassungsantrags eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht erfolgt und mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist. Welche Anforderungen an den Entlassungsantrag zu stellen sind, icihtet sich nach dem Recht des Herkunftsstaates.


Warum die EBH nicht diese Möglichkeit in Betracht zieht und stattdessen den Einbürgerungsbewerber zur Rücknahme des Antrags animieren will, verstehe ich nicht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.06.2008 um 13:30:54
 
Zusammengefasst:

Antrag auf die Einbuegerung gestellt September 2005,
Zusage 1 Monat später erhalten.
Entlassung der VT gestellt Anfang 2006,
Nov. 2006 einen Brief erhalten, dass Sie meine Papiere haben.

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kleinemausi
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Antwort #5 - 09.06.2008 um 13:33:06
 
Ja wie mache ich das am besten nun, soll ich da mal anrufen? Oder wie? Ich kann gar nicht mehr warten, weil ein VT Pass so kompliziert ist! Nun will ich auch noch in die Schweiz zum studieren, und werde da wieder von NULL an behandelt.. also als Ausländer!
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 09.06.2008 um 13:44:08
 
Du schreibst an die EBH:
"SgDuH, ich beantrage die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Begründung: Durch Schreiben vom (Datum, Aktenzeichen) haben Sie mir die Einbürgerung zugesagt für den Fall, dass ich meine bisherige, vietnamesische Staatsangehörigkeit aufgebe. Am (Datum) 2005 habe ich einen vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag, den ich in Kopie als Anlage beifüge, bei der vietnamesischen Botschaft gestellt. Die Botschaft hat den Eingang dieses Antrags am (Datum) bestätigt; eine Kopie der Eingangsbestätigung füge ich bei. Gem.  § 12 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 3 StAG ist unter Mehrstaatigkeit einzubürgern, wenn binnen angemessener Zeit über einen formgerechten und vollständigen Entlassungsantrag durch den Heimatstaat nicht entschieden wurde. Nach VAH BMI Ziff. 12.1.2.3.3 ist das der Fall, wenn zwei Jahre nach Einreichen eines vollständigen und formgerechten Entlassungsantrags eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht erfolgt und mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist. Nachdem in meinem Fall der vollständige Antrag bereits seit (genaue Angabe) bei der Heimatstaatbehörde vorliegt, aber nicht beschieden wurde, bitte ich um Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. MfG (Unterschrift, Name). Anlagen"
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Antwort #7 - 09.06.2008 um 13:44:21
 
kleinemausi schrieb am 09.06.2008 um 13:33:06:
Ja wie mache ich das am besten nun, soll ich da mal anrufen? Oder wie?


Ja, das würde ich mindestens machen - ggf. mich auch schriftlich noch mal dorthin wenden.  - Schreibe Dir genau auf, mit wem Du worüber per Telefon gesprochen hast und welche Auskünfte Du bekommen hat. Mit diesem "Protokoll" bzw. mit einer Kopie Deines Schreibens wendest Du Dich wieder an Deine EBH. Mit dem was Du vorlegst, dokumentierst Du, dass Du aktuell noch einmal das Dir mögliche versucht hast, um die Entlassung aus der VT Staatsangehörigkeit hinzubekommen. Erfolgt keine hinreichende Auskunft bzw. weiterhin keine Reaktion der VT Behörden, kann die EBH das eigentlich nicht Dir zur Last legen, sie müsste dann eigentlich dazu kommen, die Variante in Erwägung zu ziehen, die tapir hier schon angedeutet hat.

Ich würde den Einbürgerungsantrag jedenfalls auf gar keinen Fall zurückziehen!

Sllte die EBH Deinen Antrag in der Folge tatsächlich ablehnen, hättest Du dann immerhin noch die Möglichkeit rechtlich dagegen vozugehen - bei einer Rücknahme durch Dich, wäre das dann natürlich nicht möglich.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 09.06.2008 um 13:57:44 von schweitzer »  

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thom
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Antwort #8 - 09.06.2008 um 13:44:41
 
kleinemausi schrieb am 09.06.2008 um 13:30:54:
Entlassung der VT gestellt Anfang 2006,  
Nov. 2006 einen Brief erhalten, dass Sie meine Papiere haben.  

Normalerweise gibt die Botschaft sofort eine Bestätigung über den Antrag.
Hast Du ihn persönlich abgegeben oder geschickt?
Welches Datum der Antragstellung steht denn in dem Schreiben?
Hast Du es der Einbürgerungsbehörde überhaupt gezeigt?
Vielleicht sind die zwei Jahre nach der belegten und bestätigten Antragstellung noch gar nicht um.
thom
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« Zuletzt geändert: 09.06.2008 um 13:55:50 von thom »  
 
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kleinemausi
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Antwort #9 - 09.06.2008 um 23:37:07
 
Hallo!

Das sind sehr gute Tipps, ich werde das mal versuchen mit er Mehrstaatigkeit!
Die VT Botschaft ist das schlimmste was ich erlebt habe.
Ih ufe dort zigmal an, die koennen kaum deutsch und weisen mich ab
Ich habe den insgesmat 3 Briefe geschrieben, keine Antwort.
Ich war 3 mal dort, die olle Empfangsdame sagte: " neee du muss warten, ich habe keine Ahnung, wenn du ein Problem hast, ruf bei der Polizei in Hanoi an" haaee?
die haengt nicht mehr richtig. erstens ich kann kein VT - wie soll ich das machen.
zweitens, ich glaube, die beeilen sich extra nicht, weil dort keine 500 euro im umschlag lag.

okay jedenfalls:

ich habe den antrag auf Einbuergerung Mai 2005 gestellt,
im September 2005 eine Zusicherung von der Behoerde bekommen,zugesichert bis September 2007. ( gibst sowas??)

Dann: Habe ich meine erste Formulare Nov. 2005 ausgefuellt, kam dann Januar 2006 zurueck, falsch ausgefuellt. Dann hab ich es noch mal ausgefuellt, etwa Maerz 2006. Ich hab das in der Botschaft abgeben und erst im NOVEMBER 2006 geantwortet, dass die Papiere.

Die Papiere kommen von Berln nach Hanoi, deshalb dauert es etwas?

Also, laut Papier der VT Botschaft bis NOV. 2008 zwei Jahre um.
aber ich hab den Antrag doch schon viel laenger eingeschickt.
Und bei der deutschen Behoerde ist schon fast 3 Jahre um ( September)-

also ich beantrage einfach die mehrstaatigkeit, ja?
geht das?

ich weiss auch nicht weiter....

am mittwoch soll ich meine sachbearbeiterin anrufen,
dann kommt sie wieder von ihrem urlaub,
was sage ich ihr denn am besten??




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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #10 - 10.06.2008 um 00:09:44
 
Hallo, die Vn-Botschaft ist gerade gegenüber den eigenen Leuten schon ...sagen wir mal, schwierig. Für die Einbürgerungsbehörde solltest Du alles sammeln und zusammenstellen, was Du geschrieben und unternommen hast, um ausgebürgert zu werden Vielleicht klappts aber erst im November.
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Antwort #11 - 10.06.2008 um 09:49:38
 
ok, das werde ich tun!!!
Durchgedreht
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bin ich froh!

ich werde ihr alles sagen und fragen wegen der mehrstaatigket, ob das in betracht kommt.

gut?

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Antwort #12 - 11.06.2008 um 10:27:28
 
na super, hab gerde mit der frau gesprochen,
sie lies mich 10 minuten warten, dann sagte sie:
rufen sie mich bitte morgen vormittag an, ich muss noch was ermitteln.

aeehh... was kann es nur sein?
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Antwort #13 - 11.06.2008 um 11:11:43
 
kleinemausi schrieb am 11.06.2008 um 10:27:28:
aeehh... was kann es nur sein?  


Öhm, fragen wir mal unsere berühmte:  Wahrsagerin

Leider sagt die nix. Also ruf morgen wieder an und dann weißt du es
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Antwort #14 - 11.06.2008 um 11:40:09
 
okay : ich werde berichten. das wird spannend. mal sehen, wie sich so etwas entwickelt!

ich hoffe es ist was positives. und nichts negatives.. ich hoffe wirklich sehr.


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