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Nach 14 Jahren noch keine Einbürgerung wg. zu wenig Gehalt? (Gelesen: 5.679 mal)
holdehilde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach 14 Jahren noch keine Einbürgerung wg. zu wenig Gehalt?
29.01.2008 um 11:24:17
 
Hallo!

Eine Frage: Mein Mann (Ausländer) und ich (Deutsche) sind seit 14 Jahren verheiratet, haben drei Kinder. Mein Mann hat auf dem Arbeitsmarkt trotz abgeschlossener Berufsausbildung aber sehr schlechte Chancen und verdient in seiner Haupttätigkeit so wenig, dass wir trotz seinem Nebenjob und meinem Mini-Job auf Ergänzung zum Lebensunterhalt angewiesen sind (ca. 300 Euro).

Ist es wirklich so, dass er demzufolge keine Chance hat, sich einbürgern zu lassen?

Danke und viele Grüße von Hilde
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wolbe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 29.01.2008 um 12:08:25
 
Hallo Hilde,

grundsätzlich ist es so, dass eine Einbürgerung nur möglich ost, wenn der Lebensunterhalt für die gesamte unterhaltsberechtigte Familie ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch finanziert werden kann.

Wie so oft, gibt es hiervon auch eine Ausnahme. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz ´spielt dies keine Rolle, wenn der Sozialhilfebezug "nicht zu vertreten ist".

Nun kommt aber das entscheidende Problem. Hier müssen verschiedene Urteile und besonders Anweisungen der vorgesetzen Behörden beachtet werden. Aus diesem Grund kann es in den Bundesländern auch verschiedene Auslegungen zu dieser Vorschrift geben.

Relativ einfach wäre es (zumindestens in Rheinland-Pfalz), wenn dein Mann aufgrund seines Alters oder seines Gesundheitszustandes nicht mehr erwerbstfähig im Sinne der Regeln zum Arbeitslosengeld II ist. Dann würdet Ihr kein Arbeitslosengeld II mehr erhalten sondern die sogenannte Grundsicherung.

Wenn dies nicht der Fall ist, wird es schon erheblich schwieriger. Es heist zwar in den Ausführungsbestimmungen:
Zitat:
Nicht zu vertreten hat es der Einbürgerungsbewerber insbesondere, wenn ein Leistungsbezug wegen Verlust des Arbeitsplatzes durch gesundheitliche, betriebsbedingte oder konjunkturelle Ursachen begründet ist und er sich hinreichend intensiv um eine Beschäftigung bemüht hat.


Und hier ist das Problem. Was ist hinreichend Intensiv? Da gibt es ein Urteil, welches von deiner Staatsangehörigkeitsbehörde zu berücksichtigen ist. In diesem Urteil werden extrem hohe Anforderungen an den Einbürgerungsbewerber gestellt. Danach hat sich dein Mann nur dann hinreichend bemüht, eine neue höher bezahlte Tätigkeit zu finden, wenn er nachweisen kann, dass er sich seit mindestens 2 Jahren geziehlt und in angemessener Form auf alle nach seiner körperlichen und geistigen Fähigkeit in Betracht kommende Arbeitsangebote unter Ausnutzung aller insoweit gegebenen Möglichkeiten beworben hat. Dein Mann darf sich hierbei auch nicht auf Stellen beschränkt haben, die seinem Ausbildungsstand, seiner bisherigen Beschäftigung oder seiner Neigung entsprechen. Er muss sich vielmehr auf alle Tätigkeiten beworben haben, zu denen er körperlich und geistig in der Lage ist.

Dies dürfte in der Praxis aber fast nicht nachweisbar sein. Spreche aber deswegen dochmal mit der zuständigen Einbürgerungsstelle. Leider kann ich dir aber keine all zu großen Hoffnungen machen.

Gruß Wolfgang
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adrismom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.01.2008 um 12:40:10
 
hallo
wir haben das gleiche Problem. sind 15 Jahre verheiratet haben auch 2 Kinder alle sind deutsch nur mein Mann hat es schwer deutscher zu werden. Auch wegen dem Lebensunterhalt. Das finde ich schade das es einen in Deutschland so schwer gemacht wird. In anderen Ländern (Schweden usw) ist es viel leichter.

LG Jana
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wolbe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 30.01.2008 um 13:03:51
 
Zitat:
Das finde ich schade das es einen in Deutschland so schwer gemacht wird. 


Hallo Jana,

ich verstehe deinen Unmut. Der Gesetzgeber hat den Einbürgerungsbehörden in dieser Beziehung (Lebensunterhalt) aber die Hände gebunden (siehe meine obigen Ausführungen). Oder bestehen noch andere Probleme, welche die Einbürgerung verhindert. Dann Poste die doch bitte auch mal, vielleicht können wir dir dazu einen Tipp geben.

Sollte nur das Einkommen bzw. der Bezug von ALG II die Einbürgerung derzeit verhindern, dann bleibt dir leider nichts anderes übrig als euch weiter intensiv um eine Arbeit zu bemühen und zu hoffen, dass du und/oder dein Mann bald eine Arbeit findet, welche mit der Beutreuung eurer zwei Kinder vereinbar ist und trotzdem ein Einkommen erzielt wird, welches euren  Lebensunterhalt sicherstellen kann.

Ich drücke euch hierfür die Daumen.

Viele Grüße Wolfgang
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adrismom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 31.01.2008 um 11:03:54
 
Hallo Wolfgang

Ja es ist bei uns nur das Einkommen. Ich bin in Arbeit und mein Mann war bis vor einem Jahr 4 Jahre Selbstständig. Das Problem ist das nur jetzt geguckt wird was er hat. Wenn er irgendwann mal deutscher wird interessiert es keinen ob er Arbeit hat oder nicht. Vor der Selbstständigkeit war er auch arbeiten. Für mich ist es ebend nicht nachvollziehbar warum einen das so erschwert wird. hä? Er hat hier steuern gezahlt eine deutsche frau und deutsche Kinder.
Danke fürs Daumendrücken können wir gebrauchen. Smiley

LG Jana
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 31.01.2008 um 11:28:57
 
Hallo Jana und Holdehilde,

ich empfehle ungeachtet dessen, was Wolfgang hier richtigerweise gepostet hat, einen Termin bei Euren jeweiligen EBH zwecks eines "einzelfallbezogenen Vorgesprächs" einzuholen. Ich empfehle das aus folgenden drei Gründen:

Erstens - so ein Gesprächstermin kann im Zweifel nicht schaden sondern "im negativsten Fall" ggf. eben noch einmal bestätigen, dass eine Einbürgerung auch bei besonderer Würdigung der Einzelfallspezifik unter den gegebenen Bedingungen (noch) nicht geht.

Zweitens handelt es sich bei der von Wolfgang zitierten Passage um eine aus "Vorläufigen Anwendungshinweisen" des BMI, also nicht um eine Verwaltungsvorschrift - Eine EBH kann, muss sich aber nicht an diese Hinweise gebunden fühlen. Insoweit ist IMHO zumindest einzelfallbezogen auch ein abweichendes Vorgehen bzw. eine abweichende (allerdings durch das Gesetz selbst natürlich gedeckte und seinem Wortlaut nicht widersprechende) Vorgehensweise durchaus möglich und nicht ausgeschlossen!

Drittens lohnt es sich m.E. sich den Wortlaut der von Wolfgang zitierten Passage mal ganz genau anzusehen:

Zitat:
Nicht zu vertreten hat es der Einbürgerungsbewerber insbesondere, wenn ein Leistungsbezug wegen Verlust des Arbeitsplatzes durch gesundheitliche, betriebsbedingte oder konjunkturelle Ursachen begründet ist und er sich hinreichend intensiv um eine Beschäftigung bemüht hat.


Die Wahl der Formulierung "insbesondere" weist m.E. darauf hin, dass die hier genannte(n) Bedingung(en) nicht als ausschließliche oder einzige zu betrachten ist/sind -daraus schließe ich, dass es dem Wortlaut der Vorläufigen Anwendungshinweise nicht widerspricht, weitere (einzelfallspezifische) Gesichtspunkte in die Beurteilung einzubeziehen und diese auch miteinander und in Bezug auf die "insbesondere" geannte/n Bedingung/en abzuwägen.

Zumindest meine Beratungserfahrung bestätigt, dass viele EBH so oder ähnlich vorgehen - es gäbe sonst in der Praxis weit weniger Einbürgerungen auf der Grundlage der Anwendung des § 10 StAG.

Summa summarum - ohne unberechtigte Hoffnungen nähren zu wollen: es spricht nichts dagegen sondern, im Gegenteil, sehr viel dafür, meiner oben gegebenen Empfehlung zu folgen.

Ich wünsche Euch, dass sie in dem einen oder anderen (Einzel-)Fall letztlich hilfreich ist.


=schweitzer=
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 31.01.2008 um 11:45:10
 
Zitat:
Ja es ist bei uns nur das Einkommen. Ich bin in Arbeit und mein Mann war bis vor einem Jahr 4 Jahre Selbstständig.  Er hat hier steuern gezahlt eine deutsche frau und deutsche Kinder.
Dann frage ich mich allerdings, warum er nicht schon vor 4 Jahren oder früher, Deutscher geworden ist, wo das Einkommen noch ausreichend war ? Ich finde es nicht unverhältnismäßig, ein gesichertes Einkommen zu verlangen.

Da ist es viel ungerechter, das bei einigen Doppelstaatsbürgerschaft hingenommen wird, und anderen zugemutet wird, sich zig Jahre mit den Heimatbehörden rumzuschlagen, und zig tausende von Euros auszugeben, um seinen alten Pass, endlich vom Hals zu bekommen. Und im Worst Case den deutschen Pass dann trotzdem nicht zu bekommen, wenn der alte weg ist, weil man inzwischen auf ALG angewiesen ist. (trotz Einbürgerungszusage )



Michael



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wolbe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 31.01.2008 um 11:53:56
 
schweitzer schrieb am 31.01.2008 um 11:28:57:
ich empfehle ungeachtet dessen, was Wolfgang hier richtigerweise gepostet hat, einen Termin bei Euren jeweiligen EBH zwecks eines "einzelfallbezogenen Vorgesprächs" einzuholen. Ich empfehle das aus folgenden drei Gründen:  


Auf jeden Fall solltet Ihr mal mit dem Sachbearbeiter reden. Darauf habe ich in meinem ersten Post auch schon hingewiesen. wolbe schrieb am 29.01.2008 um 12:08:25:
Spreche aber deswegen dochmal mit der zuständigen Einbürgerungsstelle.


Dies ist in eurer Lage sehr empfehlenswert, damit Ihr dort in einem persönlichen Gespräch eure Lage schildern könnt. Vielleicht liegen bei euch ja Gründe vor, dass ein Absehen von der Sicherung des Lebensunterhaltes möglich wäre. Dies kann auf jeden Fall nur bei Kenntnis und Prüfung des gesamten Sachverhaltes festgestellt werden.

Hierbei ist auch zu beachten, in welchem Umfang ihr eine Erwerbstätigkeit ausführt. Können deine Kinder z.B. noch nicht in den Kindergarten gehen und sind daher auf die Betreuung eines Elternteiles angewiesen und geht der andere Elternteil einer Vollzeitbeschäftigung nach, könnte durchaus eine Einbürgerung möglich sein auch wann das Einkommen nicht ganz ausreicht. Wenn alle Kinder aber in einem Alter sind, dass Sie durchaus in den Kindergarten oder die Schule gehen, kann durchaus auch gefordert werden, dass der anderen Elternteil zumindestens einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht.

wolbe schrieb am 29.01.2008 um 12:08:25:
Nun kommt aber das entscheidende Problem. Hier müssen verschiedene Urteile und besonders Anweisungen der vorgesetzen Behörden beachtet werden. Aus diesem Grund kann es in den Bundesländern auch verschiedene Auslegungen zu dieser Vorschrift geben.  


Aus diesem Grund kommt es auch auf die Verfahrensweise bei der jeweiligen Behörde / Sachbearbeiter an.

Daher, wie auch schon von Schweitzer, nochmal meine dringende Empfehlung, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu reden.

Gruß Wolfgang

P.S. Ich habe die Bitte an euch, hier im Forum zu posten, wie das Gespräch mit dem Sachbearbeiter gelaufen ist. Vielleicht haben wir dann noch ein paar neue Argumente und Hilfen für euch.

Gruß Wolfgang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 31.01.2008 um 12:04:51
 
Hallo Michael

Mein Mann ist Kosovoalbaner mit einen serbischen Pass der 10 Jahre gültig war nun sieht die Situation so aus das sich das Kosovo unabhängig machen will und er dann wieder warten muß was für ein Pass er bekommt oder ob er überhaupt ein bekommt. Um dem aus dem Weg zu gehen wollte er endlich deutscher werden. Und wegen der Ausbürgerung: Auch mit dem Serbische Pass kostet 2500,00 Euro wenn man sich ausbürgern lassen will. Auf deine Frage warum nicht schon früher: selbst wenn wir 2006 schon beantragt hätten wäre er wehrend des Verfahrens auf Hartz 4 gekommen, da er seine Firma schließen mußte wegen Auftragsmangel. Also du siehst es hätte jeder Zeit sein können das das Einkommen nicht ausreicht.

LG Jana

@ Schweitzer

vielen Dank wir werden auf jedenfall noch mal mit EBH reden.

kostet ja nicht Zwinkernd

LG Jana
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Antwort #9 - 31.01.2008 um 12:16:51
 
Zitat:
Und wegen der Ausbürgerung: Auch mit dem Serbische Pass kostet 2500,00 Euro wenn man sich ausbürgern lassen will. 

Nein, denn wenn es so wäre, müsste er sich nicht ausbürgern lassen und könnte die alte Sta. behalten.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn er seiner Wehrplicht nicht nachgekommen ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 14 Jahren noch keine Einbürgerung wg. zu wenig Gehalt?
Antwort #10 - 31.01.2008 um 12:25:41
 
Hallo maki

Die Wehrpflicht ist er nicht nachgekommen da er wo er 20 Jahre war nach Deutschland gekommen ist. Heute ist er 37 Jahre.
wir waren erst vor kurzem bei der Serbischen Botschaft wo wir diese Auskunft bekommen haben. Und 2500,00 Euro finde ich sehhhhhr teuer.

LG Jana
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Antwort #11 - 31.01.2008 um 13:13:44
 
Welche Verbesserung Eurer wirtschaftlichen Lage würde denn durch die Einbürgerung eintreten? Was versprecht ihr Euch von der Einbürgerung überhaupt? Ich sehe das ähnlich wie Mikael 321: eine Einbürgerung war schon zu einem früheren Zeitpunkt längst möglich.
Für mich sieht das eher so aus, als das, wenn Probleme anstehen, nur nach den Rechten, nicht aber nach den Pflichten eines Staatsbürgerschaftswechsels geschaut wird (Gültigkeit des Passes, Wehrpflicht). Das sind aber Dinge, die jeder Staatsbürger bewältigen und für sich regeln muß!
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Antwort #12 - 31.01.2008 um 13:20:19
 
Zitat:
Die Wehrpflicht ist er nicht nachgekommen da er wo er 20 Jahre war nach Deutschland gekommen ist. Heute ist er 37 Jahre.
wir waren erst vor kurzem bei der Serbischen Botschaft wo wir diese Auskunft bekommen haben. Und 2500,00 Euro finde ich sehhhhhr teuer. 

Die hohen Kosten sind wahrscheinlich ein Resultat seines nicht geleisteten Wehrdienstes, damit gelten sie in D als "selbstverschuldet", schliesslich ist in D die sog. "Fahnenflucht" auch eine Straftat.

Ich denke, es gibt eine möglichekit, wenn der Einbügerungsbewerber über 40 Jahre alt ist, ihn unter hinnahme der Meerstaatigkeit einzubürgern, allerdings nur nach §8, und da muss der LU gesichert sein.

Ansonsten finde ich hier die Frage warum sich jemand einbürgern lassen möchte etwas daneben.



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Antwort #13 - 31.01.2008 um 13:36:14
 
Hallo Wassermann

Zitat:
[Für mich sieht das eher so aus, als das, wenn Probleme anstehen, nur nach den Rechten, nicht aber nach den Pflichten eines Staatsbürgerschaftswechsels geschaut wird (Gültigkeit des Passes, Wehrpflicht). Das sind aber Dinge, die jeder Staatsbürger bewältigen und für sich regeln muß!

Das hat nichts mit Rechten Und Pflichten oder anderen Problemen zu tun. erstens wäre es einfacher den Pass zu verlängern da er eine NE hat wäre eine Einbürgerung auch nicht notwendig!! Aber wir wollen das auch er einen deutschen Pass hat. Er ist seit einem Jahr ohne Arbeit und sehr bemüht in Arbeit zu kommen. Das mit dem Hartz 4 ist ein Moment Situation und keine dauer Situation. Darum verstehe ich deine und Michaels Kommentare nicht. Keiner kann sich seines Arbeitsplatzes sicher sein. Heute hast du welche und morgen schon nicht mehr. Es gibt für nichts eine Garantie.

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Antwort #14 - 31.01.2008 um 17:39:29
 
So jetzt ist eine durchaus berechtigte und schwierige Frage in ein Diskussion abgeklitten, die mir so nicht gefällt  Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig

Ich denke, es sollte nicht Gegenstand irgendeiner Diskussion sein, wann oder warum sich ein Mensch entscheidet, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. Diese Frage kann und soll der Betroffene ausschließlich für sich alleine beantworten. Und es steht IMHO niemanden anderes zu, diese Entscheidung zu hinterfragen oder anzuzweifeln. Schließlich könnte die Entscheidung für eine Einbürgerung auch den Verlust der bisherigen StA bedeuten und ich glaube, dass diese Entscheidung nicht immer einfach ist.

Es gibt auch Paare, die 10 Jahren und länger in einer eheänlichen Gemeinschaft leben, aber sich noch nicht das "Ja"Wort vor dem Standesamt geben. Hier wird doch auch nicht hinterfragt, warum nicht oder warum jetzt nach vielen Jahren   Augenrollen

@adrismon
Lasse dich nicht in einer solche Diskussion verwickeln. Die Entscheidung der Eibürgerung ist alleine die Entscheidung deines Mannes. Die Entscheidung hat er niemanden gegnüber zu rechtfertigen.

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