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Freundin aus Bulgarien, Hilfe bei Behörden und Versicherungen! (Gelesen: 6.998 mal)
Chris01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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02.01.2008 um 19:36:10
 
Hallo an alle, vielleicht kann mir einer von euch ein paar Tipps geben.
Habe meine Freundin in Bulgarien kennen gelernt. Sie ist vor einem Monat nach Deutschland gekommen und wir beide wollen sehen ob es zusammen klappt.
Nun mache ich mir aber Sorgen wegen der Krankenversicherung, habe gelesen das Ausländer sich in Deutschland privat versichern können. Dies ist mir aber zu teuer. Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Sie möchte auch gerne arbeiten, doch jeder möchte die Krankenkassenverbindung und Sozialversicherungsnummer haben. Die hat sie noch nicht, wie kann sie die bekommen?
Was muss ich beim Einwohnermeldeamt (Gemeinde) beachten?
Wir wollen erstmal nur zusammen leben und sie möchte gerne hier eine Arbeit finden.
Bin euch für jeden Tipp oder Erfahrungsaustausch dankbar, habe überhaupt keine Erfahrungen auf dem Gebiet.
Ach ja, wenn jemand noch eine günstige Lösung weiß um billig nach Bulgarien ins Mobilfunknetz zu telefonieren, nur her damit. Call by Call kann ich leider nicht nutzen.
Danke für eure Hilfe!  Smiley
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salute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 03.01.2008 um 08:42:31
 
Hallo Chris01,

Versicherungstechnische Fragen kann ich dir nicht beantworten.

Um Fragen rund um die Arbeit beantworten zu können, brauche ich noch ein paar Angaben.

Ist deine Freundin bereits in Deutschland angemeldet?
Hat Sie eine abgeschlossene Ausbildung?
In welchen Bereich möchte Sie denn arbeiten?

Grüße salute
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.01.2008 um 10:07:52
 
Chris01 schrieb am 02.01.2008 um 19:36:10:
doch jeder möchte die Krankenkassenverbindung und Sozialversicherungsnummer haben


Arbeitsgenehmigung-EU nicht vergessen.


SV-Nummer gibt es automatisch bei der ersten SV-Meldung durch den AG.

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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.01.2008 um 10:12:06
 
Chris01 schrieb am 02.01.2008 um 19:36:10:
Nun mache ich mir aber Sorgen wegen der Krankenversicherung, habe gelesen das Ausländer sich in Deutschland privat versichern können. Dies ist mir aber zu teuer. Gibt es noch andere Möglichkeiten?  


Vielleicht hilft dir dieser Link etwas weiter um eine finanzierbare KV zu finden.

http://www.konsulate.de/arkv/

trixie
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Chris01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 03.01.2008 um 17:26:52
 
salute schrieb am 03.01.2008 um 08:42:31:
Ist deine Freundin bereits in Deutschland angemeldet?
Hat Sie eine abgeschlossene Ausbildung?
In welchen Bereich möchte Sie denn arbeiten?



Erstmal Danke für eure schnellen Antworten und Links.

Meine Freundin ist noch nicht in Deutschland angemeldet. Sie ist auch erst einen Monat hier.
Sie möchte jetzt auch noch nicht dauerhaft in Deutschland bleiben und auch noch keine deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Es geht uns erstmal nur darum, dass wir uns näher kommen und sie eine Beschäftigung hier findet. Wie muss sie sich denn, unter diesen Umständen, in Deutschland melden? Gibt es eine genaue Bezeichnung?

Ja, sie hat eine Ausbildung, gelernte Frisören und Kosmetikerin, allerdings auf und in bulgarisch.

Der Bereich ist nicht ganz so entscheidend, am liebsten in ihrem Beruf. Klar! Aber wichtiger ist ihr Kontakte neu aufzubauen und Geld sollte auch dabei abfallen. Das größte Problem ist die Sprache, sie kann und spricht auch Deutsch, aber alleine kommt sie noch nicht zu recht. Es gibt doch auch Sprachunterricht für Ausländer, kann sie dies auch bekommen? Wer und wo muss sie dies beantragen?

Die Arbeitsgenehmigung-EU muss wo beantragt werden? Was braucht sie hierfür? z.B. Pass, Genehmigungen usw.
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.01.2008 um 07:19:06
 
Chris01 schrieb am 03.01.2008 um 17:26:52:
Die Arbeitsgenehmigung-EU muss wo beantragt werden? Was braucht sie hierfür? z.B. Pass, Genehmigungen usw. 


Vor Aufnahme der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit am Betriebssitz des Arbeitgebers. Benötigt werden die vom Arbeitgeber ausgefüllten Formulare, Pass-/ Ausweiskopie und Meldebescheinigung. Formulare gibt es natürlich auch bei der Agentur.

Die Beantragung der Arbeitsgenehmigung-EU ist keine "Formalie", es kann durchaus auch passieren, dass der Antrag abgelehnt wird. Nähere Informationen bietet dieses Forum in Hülle und Fülle.

J.
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 04.01.2008 um 10:33:15
 
Chris01 schrieb am 03.01.2008 um 17:26:52:
Sie möchte jetzt auch noch nicht dauerhaft in Deutschland bleiben und auch noch keine deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.


Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen ist i.d.R. ein dauerhafter Aufenthalt von 8 Jahren in Deutschland erforderlich.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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daniggo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/slowakisch
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Antwort #7 - 04.01.2008 um 12:22:56
 
Hallo Chris01,

ich muss sagen, ihr seid aber denkbar unvorbereitet diesen Schritt gegangen. Einige Andere haben sich hier wohl schon auf die Zunge gebissen. Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur berichten, dass das alles (trotz guter Vorbereitung) nicht so einfach ist, wie du dir das vorstellst. Wenn ihr Glück habt, dann erwischt ihr eine Ausländerbehörde, die es sehr entspannt mit EU-Ausländern (Beitrittsstaaten) nimmt, wenn ihr Pech habt, dann wird man alles etwas "strenger" prüfen. Und bei noch mehr Pech begegnet euch Inkompetenz gepaart mit Sturheit. Liebe mitlesende ABH-Mitarbeiter, dies ist keine pauschale Kritik, schon garnicht an euch hier sich einbringende! Aber überall gibt es schwarze Schafe (und ich hatte damals eins, *ningel*).

1. beim Einwohnermeldeamt anmelden (Personalausweis reicht)
2. EMA informiert die Ausländerbehörde über den Zuzug
3. ABH wendet sich an euch (besser aber umgekehrt!),da ab dem dritten Monat Aufenthalt eine Prüfung des Vorliegens des Freitzügigkeitsrechts erfolgt und eine Freizügigkeitsbescheinigung als deklaratorischer Aufenthaltstitel erteilt wird
4. Vorliegen der FZ bei:
a) vorliegendem Krankenversicherungsschutz für Ausländer --> googlen, es gibt da diverse KV für zum Bespiel Au-Pair oder ausländische Studenten, die reicht soweit erstmal aus
b) Glaubhaftmachung, dass eure (ihre) finanzielle Situation ausreichend gut ist, um dem deutschen Staat in den nächste Monaten nicht auf der Tasche zu liegen
5. Arbeitserlaubnis gibt es nur, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt keine Konkurrenz hätte (also bei Aufnahme von Arbeit keiner/keinem Deutschen oder auch Alteuropäer den Job wegnimmt). Das scheint offenbar (für euch: leider) nicht vorzuliegen.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und in vereinfachter Form dargestellt. Und so dargestellt, wie es der Gesetzgeber und die Verwaltung es vom Ablauf her idealerweise hätten.

Ihr würdet also nach obigem Ablauf ein entsprechendes finanzielles Polster benötigen, damit sie hier länger bleiben kann (ca. 400 Euro im Monat sollte sie zur Verfügung haben). Da kannst du auch mit deinem Einkommen in die Bresche springen.

Telefonieren: Voice over IP oder "Telefoniercafé" (gibt es in fast jeder mittleren Stadt) nutzen



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Muleta
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Antwort #8 - 04.01.2008 um 12:40:49
 
Chris01 schrieb am 02.01.2008 um 19:36:10:
Sie ist vor einem Monat nach Deutschland gekommen und wir beide wollen sehen ob es zusammen klappt.


dann kannst Du sie inkl. KV finanzieren und alles ist paletti. Arbeitsplatz dürfte wegen fehlender Sprachkenntnisse sowieso erstmal ausscheiden.

Alternative: eigene Wohnung suchen, Gewerbe anmelden und einrichten, ALG II beantragen und mit dem Bescheid in der Hand die Freizügigkeitsbescheinigung abholen.

Muleta
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trixie
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Antwort #9 - 04.01.2008 um 13:00:02
 
Muleta schrieb am 04.01.2008 um 12:40:49:
ALG II beantragen und mit dem Bescheid in der Hand die Freizügigkeitsbescheinigung abholen.  


Sorry! Was hat jetzt der ALG II Antrag (wohl nur für den TS möglich) mit der Freizügigkeitsbescheinigung zu tun.

Muleta schrieb am 04.01.2008 um 12:40:49:
Gewerbe anmelden und einrichten,

Das dürfte wegen fehlender Sprachkenntnisse genauso schwer sein, wie ein fester Arbeitsplatz.

trixie
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Muleta
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Antwort #10 - 04.01.2008 um 13:32:21
 
trixie schrieb am 04.01.2008 um 13:00:02:
Sorry! Was hat jetzt der ALG II Antrag (wohl nur für den TS möglich)


wieso sollte die Dame kein ALG 2 beantragen können?

Zitat:
mit der Freizügigkeitsbescheinigung zu tun.


kostenlose Pflichtversicherung über das Jobcenter in der GKV. Allerdings müsste die ABH die Freizügigkeitsbescheinigung auch schon allein auf Grund der Gewerbeanmeldung geben.

Zitat:
Das dürfte wegen fehlender Sprachkenntnisse genauso schwer sein, wie ein fester Arbeitsplatz.


was ist denn an einer Gewerbeanmeldung so schwer? Sie wird wohl sehr wenige Kunden haben, aber darauf kommt es nicht an.

Muleta
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Antwort #11 - 04.01.2008 um 13:50:51
 
Muleta schrieb am 04.01.2008 um 13:32:21:
wieso sollte die Dame kein ALG 2 beantragen können?  

Es geht ja nicht alleine um eine Antragsstellung, sondern auch um einen Anspruch auf ALG II, da sonst auf keine GKV möglich ist.

Woraus leitest du einen sofortigen ALG II Anspruch ab?

trixie
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Antwort #12 - 04.01.2008 um 14:06:04
 
trixie schrieb am 04.01.2008 um 13:50:51:
Woraus leitest du einen sofortigen ALG II Anspruch ab?


aus § 7 Abs. 1 SGB II (woraus sonst...). Was sollte dem Anspruch entgegen stehen, sie ist doch dann schließlich selbständig?

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Antwort #13 - 04.01.2008 um 14:14:28
 
Am Einreisegrund?
Einreise zur Beschäftigungssuche und nicht Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt?

Und oh ja Alg II heilt alles, Unwissenheit, fehlende Sprachkenntnisse und und und....der deutsche Staat zahlt schon!!! Warum auch nicht?!

Das musste mal raus.
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daniggo
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Antwort #14 - 04.01.2008 um 14:17:39
 
Muleta, lass doch deine Tipps mal als Infobroschüre drucken und verkauf sie dann für einen Cent Aufpreis in den anderen EU-Ländern. Danach biste ein gemachter Mann.

Erklär ihm doch am besten noch, dass man sich mit 49 anderen Bulgaren auch in ein und derselben Wohnung anmelden kann... Und jeder dann sein Gewerbe anmeldet.

*kopfschüttel*
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