tobinho schrieb am 04.01.2008 um 12:21:58:Oder ist es vielleicht auch möglich, die Deutschkenntnisse nachträglich nachzuweisen
Nein, muss bei Antragstellung nachgewiesen werden.
Zu Deutschkenntnissen siehe § 20
BeschV.
tobinho schrieb am 04.01.2008 um 12:21:58:Das Problem was sich im Moment stellt sind die Sprachkenntnisse. Sie kann in Peru keinen Deutschkurs machen, da dieser nur in der Hauptstadt angeboten wird, wo sie nicht wohnt.
Wir hätten daher gerne, dass sie schon 3 Monate vor Beginn des Au Pair Aufenthalts hierher kommt, 3 Monate intensiven Unterricht an einer Sprachschule in Deutschland macht und sich so die nötigen Deutschkenntnisse aneignet.
Deutsch kann man auf viele Wege lernen, das es Vorort keinen Deutschkurs gibt erschwert es sicherlich, macht es aber nicht unmöglich.
Es gibt, Kassettenkurse, online-kurse oder Fernsehkurse, je evtl. wohnt sogar ein deutschsprachige in ihrem Ort.
Zur Frage, Ihr 3 Monate Sprachkursvisa (D-National Visa) genehmigen und anschließend Umwandlung in Au-Pair Aufenthalt habe ich in meiner Zeit (einige Jahre) noch nicht positiv gehabt.
Sprachkurs dann Au-Pair ist ein Wechsel des Aufenthaltszweckes, da Au-Pair Arbeit bedeutet.
Ein Wechsel des Aufenthaltszweckes ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Evtl. haben Kollegen der
ABH andere Erfahrungen.
Warum:
Au-Pair max 1 JAHR erlaubt, dient lernen deutscher Sprache und Kultur
ein Sprachkursvisa nach § 16 Abs. 5 AufwenthG kann auch für 1 Jahr ausgestellt werden und erfüllt gleichen Zweck, Deutschlernen.
Entweder Sprachkurs oder Au-Pair, nicht beides kombiniert.
Oder:
Besuchsaufenthalt zu Deutschkurs nutzen, Sprachkurs während Besuchsaufenthaltes besuchen, dann ausreisen und Au-Pair Visa beantragen kann funktionieren.
Garantiert ist nichts, da kein Anspruch besteht.