Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FzF bei Verlobten? (Gelesen: 3.040 mal)
sarina
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 43
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FzF bei Verlobten?
17.12.2007 um 23:18:43
 
Hallo , ich habe angefangen mich mit den Zuwanderungsgesetz zu befassen, da es auch Thema eines Seminars an meiner Uni ist und natürlich auch aufgrund meiner Heirat mit meinem Schatz aus Marokko in Dtl.
Ich habe mir dieses Dokument durchgelesen, finde aber nichts zu den rechtlichen Grundlagen von Verlobten. Ein Visum auf FZF setzt doch voraus , dass man bereits verheiratet ist oder treffen diese Gesetzesregelungen auch auf mich zu? Ist das Visum auf Eheschließung in Dtl. auch eine FZF?
Ansonsten finde ich keine Paragraphen die auf uns zutreffen.
Würde gerne einen Überblick über dieses Zuwanderungsgesetz bekommen, kann mir da jemand helfen?
Zum Seitenanfang
  
sarina  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #1 - 18.12.2007 um 09:00:30
 
sarina schrieb am 17.12.2007 um 23:18:43:
Ist das Visum auf Eheschließung in Dtl. auch eine FZF?


In gewisser Weise schon. Ansonsten werden Visa anders kategorisiert. Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt ist grundsätzlich ein nationales Visum (Visum der Kategorie D)

Zitat:
Das Nationale Visum (Typ D) erlaubt grundsätzlich nur den Aufenthalt in einem darin bezeichneten Staat. Es wird vom jeweiligen Zielstaat nach dessen nationalen Aufenthaltsregeln ausgestellt.


Quelle: wikipedia


Zusätzlich zur Angabe der Kategorie des Visums enthält dasselbe einen Hinweise auf den Aufenthaltszweck. - Hier wären nun mit Blick auf Deine Frage zwei Angaben denkbar. Wenn bereits im Ausland geheiratet wurde, würde der betreffende ausländische Partner bei Vorliegen aller einschlägigen Voruassetzungen ein nationales Visum "zum Zwecke des Ehegatten-/Familiennnachzugs" erhalten. - Sind die Partner lediglich verlobt und die Eheschließung ist in Deutschland vorgesehen, würde bei Vorliegen aller Voraussetzungen ein nationales Visum "zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland" erteilt.

Da im Anschluss an beide dieser Visaerteilungen grundsätzlich ein weiterer Aufenthalt im Sinne des Lebens in familiärer Gemeinschaft in Deutschland beabsichtigt wird, wird "zusammenfassend" von FZF gesprochen.

Die Erteilungsvoraussetzungen für die beiden genannten nationalen Visa sind allerdings nicht identisch. So muss für die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung eine VE vorliegen, die für den Zeitraum zwischen Einreise des Partners und Heirat in Deutschland gilt. - Bei einem Visum zum Zwecke des Ehegatten-/Familiennachzugs bei bereits im Ausland erfolgter Eheschließung entfällt diese Voraussetzung.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #2 - 18.12.2007 um 10:19:10
 
sarina schrieb am 17.12.2007 um 23:18:43:
Die Erteilungsvoraussetzungen für die beiden genannten nationalen Visa sind allerdings nicht identisch.

Ergänzend sei hier noch erwähnt, dass es für ein Visum zur Eheschließung keinen Rechtsanspruch gibt, während dessen das Visum zur FZF grundsätzlich erteilt werden muß.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sarina
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 43
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #3 - 18.12.2007 um 15:02:58
 
Ja das habe ich mir fast gedacht.
Erfolgt also eine Ablehnung, hat man kein Recht zu klagen, richtig???
Aber was ist mit dem Abschnitt ....." Herstellung und Wahrung der Ehe" ( glaube bei Visumsgrundsätzen.
Zum Seitenanfang
  
sarina  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #4 - 18.12.2007 um 15:10:34
 
sarina schrieb am 18.12.2007 um 15:02:58:
Erfolgt also eine Ablehnung, hat man kein Recht zu klagen, richtig???


Klagen kannst du immer. Ist nur die Frage, ob die Klage erfolgreich ist oder nicht.

Muleta hat hier schon öfters zitiert, welche Kosten so ein Klageverfahren verursacht und dass die Aussichten gleich null sind.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #5 - 18.12.2007 um 15:33:52
 
Ich erlaube mir den Hinweis, dass IMHO vor einer möglichen Klage eine Remonstration erfolgt sein muss. Diese würde ich bei abgelehntem Visum zum Zwecke der Eheschließung bzw. des Ehegattennachzugs immer auch einlegen, um zum einen die genauen Gründe der Ablehnung zu erfahren und weil sie letztlich durchaus noch eine Chance bietet, das begehrte Visum doch noch zu erhalten - und Remonstrationsverfahren sind durchaus nicht grundsätzlich erfolglos ...

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #6 - 18.12.2007 um 22:17:21
 
schweitzer schrieb am 18.12.2007 um 15:33:52:
Ich erlaube mir den Hinweis, dass IMHO vor einer möglichen Klage eine Remonstration erfolgt sein muss.

Bei einem Ablehnungsbescheid kann auch Klage eingereicht werden, ohne dass vorher eine Remonstration erfolgt. Beide Möglichkeiten stehen dem Antragsteller offen.

Dass die Remonstration der kostengünstigere und auch zeitlich schnellere Weg ist - schon alleine vom Verfahren her - und u. U. auch zum Erfolg führt, möchte ich hiermit nicht ausschließen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #7 - 18.12.2007 um 22:30:36
 
trixie schrieb am 18.12.2007 um 15:10:34:
Muleta hat hier schon öfters zitiert, ... dass die Aussichten gleich null sind.


vielleicht nur unglücklich zitiert, aber es kommt natürlich auf den Fall an. Die Chancen sind besonders dann schlecht, wenn es sich ohnehin um ein "schwaches" Recht handelt und die Behörde weite Ermessensspielräume hat (z.B. Besuchsvisum). Bei einer FZF sehen die Chancen oftmals besser aus, soweit nicht eindeutig eine Scheinehe vorliegt.

Remonstration macht daher i.d.R. bei kurzfristigen Visa und bei bestimmten Botschaften Sinn. Klage ist dagegen i.d.R. bei langfristigen Aufenthalten und bei einigen anderen Botschaften sinnvoll (Remonstration nur Zeitverschwendung). Aber es kommt eben auf den Einzelfall an.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Ernas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #8 - 18.12.2007 um 22:43:58
 
schweitzer schrieb am 18.12.2007 um 15:33:52:
Ich erlaube mir den Hinweis, dass IMHO vor einer möglichen Klage eine Remonstration erfolgt sein muss. Diese würde ich bei abgelehntem Visum zum Zwecke der Eheschließung bzw. des Ehegattennachzugs immer auch einlegen, um zum einen die genauen Gründe der Ablehnung zu erfahren und weil sie letztlich durchaus noch eine Chance bietet, das begehrte Visum doch noch zu erhalten - und Remonstrationsverfahren sind durchaus nicht grundsätzlich erfolglos ...

=schweitzer=

hallo Schweitzer,
die Remonstration, vor einer Klage, ist kein Muss. In einfachen Worten gesagt, gibt es sie garnicht. Sie ist lediglich aus dem Widerspruchsmoeglichkeiten in Verwaltungssachen hergeleitet, die es in Visaangelegenheiten eigendlich nicht gibt. Sie ist eine freiwillige Auslegung in Richtung Art 19 GG, hat sich aber inzwischen "eingebuergert". Sie vor ein Klageverfahren zu setzen, macht auf alle Faelle Sinn. In dem Land, in dem ich jetzt bin, wird viel mit gefaelschten Paessen, Ausweisen und anderen Urkunden gearbeitet. Durch die Remonstration erfaehrte der Antragsteller dann, dass wir ihn erwischt haben und das eine Klage  keine Chance hat. Vor allem beim Verdacht auf Scheinehe ist die Remonstration sinnvoll, da die Bescheide i.d.R. sehr umfangreich und ausfuehrlich sind und die Gruende der Ablehnung meist detailiert dargelegt werden. Das wirklich gute an der Remonstration ist aber die Moeglichkeit der Abhilfe der Ablehnung durch die Visastelle, wenn in der Remonstration gute, zusaetzliche Gruende zum Antrag, gegeben werden, die die Sachlage dann doch noch aendern koennen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #9 - 18.12.2007 um 22:48:42
 
Thx, Ernas - das hat in vielerlei Richtung viel klar gestellt und ich bekenne, das habe ich so nicht gewusst und also eine ganze Menge dazugelernt an dieser Stelle.

(Im Übrigen steht es jetzt mindestens 1,5 : 0,5 für Dich  Zwinkernd)

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
sarina
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 43
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #10 - 19.12.2007 um 01:20:16
 
Ok wow sehr viele Informationen.
Aufgrund meiner Situation rechne ich dann jedoch nicht mit Ablehnung.
Wir sind ein " echtes Liebespaar" und versuchen hier keinesfalls etwas zu erschleichen , sondern einfach nur zusammen zu sein und irgendwann eine "kleine Familie" zu gründen.
Die Papiere haben wir alle korrekt vorgelegt.
Aber trotzdem sehr interessant die Diskussion.
Wollte einfach nur mal was zu unserer rechtlichen Lage wissen, denn wenn es keinen " Gesetzesboden" gibt, dann ist die Entscheidung bzgl. Visa doch sehr subjektiv geleitet und vielleicht " willkürlich"?????????????????????????????????
Zum Seitenanfang
  
sarina  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF bei Verlobten?
Antwort #11 - 19.12.2007 um 07:17:30
 
Zitat:
die Remonstration, ... Sie ist eine freiwillige Auslegung in Richtung Art 19 GG,


naja, die unbegründete Ablehnung eines Antrags ohne Widerspruchsmöglichkeit ist mit dem Rechtsstaatsprinzip nur schwer vereinbar. Die Remonstration korrigiert diesen Mangel zumindest teilweise.


Zitat:
Sie vor ein Klageverfahren zu setzen, macht auf alle Faelle Sinn. In dem Land, in dem ich jetzt bin, wird viel mit gefaelschten Paessen, Ausweisen und anderen Urkunden gearbeitet. Durch die Remonstration erfaehrte der Antragsteller dann, dass wir ihn erwischt haben und das eine Klage  keine Chance hat.


eben - wieso sagt man dem Antragsteller das nicht gleich? Wenigstens in Kurzfassung.

Zitat:
Vor allem beim Verdacht auf Scheinehe ist die Remonstration sinnvoll, da die Bescheide i.d.R. sehr umfangreich und ausfuehrlich sind und die Gruende der Ablehnung meist detailiert dargelegt werden.


gerade bei der Scheinehe bringt die Remonstration meist überhaupt nichts (=hat keinen Erfolg). Denn eine vernünftige Beurteilung des Falles erfordert in solchen Fällen eine Akteneinsicht (Interviewprotokolle), die es erst im Klageverfahren gibt.

Zitat:
Das wirklich gute an der Remonstration ist aber die Moeglichkeit der Abhilfe der Ablehnung durch die Visastelle, wenn in der Remonstration gute, zusaetzliche Gruende zum Antrag, gegeben werden, die die Sachlage dann doch noch aendern koennen.


eben. Und da muss man sich vorher überlegen, ob dieses Ziel wohl realistisch ist.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema