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Einbürgerung & Arbeitlose (Gelesen: 972 mal)
einfachnurso
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung & Arbeitlose
01.12.2007 um 23:30:29
 
Hallo,

eine Person bekommt Einbürgerungszusicherung aber es steht drin, dass sie immer Einkommensnachweise beweisen muss. Im Verfahren-Zeittraum darf sie nicht arbeitslos sein. Falls Arbeitsverlust hat, muss sie mitteilen....

Was ist passiert wenn sie ihre Staatbürgerschaft entlassen hätte und dann Arbeit verliert hätte, ob sie noch deutsche Staatbürgerschaft bekommen wird? oder sie wird staatlos?
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.12.2007 um 03:36:30
 
Sie wäre staatenlos und müsste versuchen ihre alte Sta. wieder anzunehmen.

Deswegen ist es wichtig, dass eine Änderung der Lebensumstände an die EBH gemeldet wird, diese sagt einem dann, ob man immer noch eingebürgert werden kann oder ob die Ausbürgerung besser gestoppt werden sollte.
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