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Ich habe aus Unwissenheit meine Deutsche Staatsbürgerschaft verloren! (Gelesen: 3.211 mal)
rambito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich habe aus Unwissenheit meine Deutsche Staatsbürgerschaft verloren!
29.11.2007 um 06:10:16
 
Ich lebe seit über 30 Jahren in Deutschland. Seit über 20 Jahren habe ich die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Letztes Jahr habe ich Urlaub in Argentinien gemacht, das Land in dem ich geboren wurde.
Dort gilt das Territorialprinzip. Ich ließ mir einen Argentinischen Pass machen, obwohl ich keinen brauche. Nur für den Fall, dass ich vielleicht irgendwann mal länger dort bleiben will.

Bevor ich den Pass machen ließ, telefonierte ich mit Behörden in Berlin ob denn ein ausländischer Pass erlaubt ist.(Bürgeramt, Konsulat, Polizei) : "wees ick nüsch"..oder "keehne Ahnung"..."Eigentlisch keen Problem, in Deutschland gilt nur der Deutsche Pass".


Nun habe ich eben zufällig mit Grauen gelesen, dass damit die Deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht:

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoeri...


Was heißt "automatisch"?
Wissen die, dass ich mir den argentinischen Pass ausstellen ließ?
Da dort das Territorialprinzip gilt, kann ich mich ja nicht mal ausbürgern lassen!

Das bedrückt mich jetzt sehr, weil ich den argentinischen Pass nicht brauche und vor Ämtern habe ich Angst.


Ich hätte nie gedacht, dass ich so plötzlich kein Deutscher mehr sein kann! Und dass unterschieden wird, in Deutscher, der deutsche Eltern hat und eingebürgerter Deutscher.
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barbarella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.11.2007 um 07:21:53
 
Zitat:
Und dass unterschieden wird, in Deutscher, der deutsche Eltern hat und eingebürgerter Deutscher.


Wird das?
Das gilt doch für alle gleich, wenn man eine andere Staatsbürgerschaft annimmt (außer von EU und Schweiz).
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.11.2007 um 07:41:37
 
barbarella schrieb am 29.11.2007 um 07:21:53:
wenn man eine andere Staatsbürgerschaft annimmt


Hallo,

das ist doch erst mal die zu klärende Frage:

Hast Du überhaupt die arg. StAng angenommen, oder hast Du nur den Pass bekommen, der Deine seit Geburt bestehende Staatsangehörigkeit dokumentiert ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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rambito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 29.11.2007 um 07:51:32
 
Ich habe nur den Pass angenommen, den ich beantragen konnte, weil ich dort geboren bin.
Der ist jetzt 10 Jahre gültig.

Als ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekam, wurde mein damaliger argentinischer Pass entwertet.
Jetzt habe ich, wie gesagt, nach 20 Jahren wieder einen gültigen argentinischen Pass.

Ich dachte, das ist gleichzusetzen mit "Staatsbürgerschaft annehmen".
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Odysseus
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Antwort #4 - 29.11.2007 um 09:07:58
 
Wenn Du vor zwanzig Jahren eingebürgert worden bist, und dabei die argentinische Staatsangehörigkeit aufgegeben hast, dann hast Du jetzt durch die Wiederannahme der arg. Sta. die deutsche verloren.

Du schreibst aber weiter oben, dass Du die arg. Sta. gar nicht aufgeben kannst (ob das zutrifft, weiß ich im Moment nicht, da ich die Vorschriften gerade nicht greifbar habe), weil dort das Territorialprinzip gilt, und wenn Du sie auch vor 20 Jahren nicht hast aufgeben können, wenn Du also unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert worden bist, dann hast Du die deutsche natürlich nicht verloren.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Ralf
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Antwort #5 - 29.11.2007 um 09:10:39
 
rambito schrieb am 29.11.2007 um 07:51:32:
wurde mein damaliger argentinischer Pass entwertet.   


Von wem denn das? öhm

Aber mal ganz mit der Ruhe:

Du bist mit ursprünglich argentinischer Staatsangehörigkeit
vor 20 Jahren eingebürgert worden. Da nach dem argen-
tinischen Recht ein Verlust der dortigen Staatsangehörigkeit
überhaupt nicht möglich war und ist, erfolgte die Einbürgerung
unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Die arg. StA hat demnach
also immer fortbestanden.

Von einem (Wieder-)Erwerb der arg. StA und damit vom
Verlust der deutschen StA kann also keine Rede sein.

Entwertet wurde also seinerzeit vermutlich nicht der Pass,
sondern lediglich die darin enthaltene Aufenthaltsgenehmigung.
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rambito
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Antwort #6 - 29.11.2007 um 17:17:40
 
Das würde mich aber sehr beruhigen.

Der Pass wurde von der Behörde damals entwertet, wo ich die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragte.
Dabei wurde der argentinische Pass gelocht.

vielen Dank für eure Antworten.
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Ralf
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Antwort #7 - 29.11.2007 um 18:45:48
 
rambito schrieb am 29.11.2007 um 17:17:40:
Der Pass wurde von der Behörde damals entwertet, wo ich die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragte.
Dabei wurde der argentinische Pass gelocht. 

Pässe sind Eigentum des ausstellenden Staates. Keine
deutsche Behörde ist befugt, einen ausländischen
Pass zu entwerten, eine Ausnahme wäre allenfalls
dann gegeben, wenn ein zwischenstaatliches Abkommen
etwas anderes regeln sollte. Solche Abkommen sind mir
aber nicht bekannt, lediglich solche, wonach im Falle
einer Einbürgerung ein ungültig gewordener Pass einge-
zogen und an den ausstellenden Staat weitergeleitet
wird.

Erst recht gilt dies, wenn die andere Staatsangehörigkeit,
wie in diesem Fall, weiterhin bestehen bleibt. Man könnte
sich daher durchaus bei der damaligen Behörde oder einer
vorgesetzten Dienststelle beschweren, was allerdings
nach so langer Zeit auch nichts mehr bringt. Eventuelle
Ansprüche, etwa auf Kostenersatz für die Passgebühren,
sind längst verjährt.

Ein Hinweis noch: Im Melderegister des Wohnortes müssen
u.a. sämtliche Staatsangehörigkeiten eingetragen sein.
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rambito
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Antwort #8 - 29.11.2007 um 19:26:05
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Melderegister zwei Nationalitäten eingetragen sind.

Vor kurzem wurde der deutsche Reisepass verlängert, dort habe ich noch nachgefragt, ob es Probleme mit einem weiteren ausländischen Pass gäbe. Es wurde mir gesagt, dass es keine Probleme geben dürfte...allerdings weiß so richtig keiner was.

Zumindest hätten die doch dort wissen müssen, dass ich zwei Staatsbürgerschaften habe, wenn ich zwei hätte...was ich aber wirklich nicht glaube.
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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 29.11.2007 um 23:33:38
 
Hi rambito,

ich weiss ja nicht, wie gut dein Spanisch noch ist, aber ich habe auf der Suche nach "perder la nacionalidad argentina" witzigerweise folgendes gefunden:

http://www.buenos-aires.diplo.de/Vertretung/buenosaires/es/04/Konsularischer__Se...

und das hier: http://www.buenos-aires.diplo.de/Vertretung/buenosaires/es/04/Konsularischer__Se...

(beim letzten link bis ganz runter scrollen und das Fettgedruckte ab "Las personas nacidas en la Argentina..." lesen

Sicherheitshalber gibt's oben auf der Seite nochmal einen Knopf für "Deutsch"... Zwinkernd

Du kannst also, wie Ralf schon ganz richtig ausführte, beruhigt schlafen...

Saludos desde Mexico
Sphynx
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rambito
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Antwort #10 - 30.11.2007 um 09:56:00
 
Vielen Dank für die Beiträge!

Dieser Link zur Botschaft ist super! Das ist genau das, was ich gesucht habe.

Da hab ich's aber mit der Angst bekommen!

Schönen Gruß an alle!
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 30.11.2007 um 12:30:41
 
Hilfreich dürfte vielleicht auch dieser Link sein:

http://www1.hcdn.gov.ar/dependencias/dsecretaria/Periodo2004/PDF2004/TP2004/01ma...

==> Artículo 6°

Mono
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