rambito schrieb am 29.11.2007 um 17:17:40:Der Pass wurde von der Behörde damals entwertet, wo ich die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragte.
Dabei wurde der argentinische Pass gelocht.
Pässe sind Eigentum des ausstellenden Staates. Keine
deutsche Behörde ist befugt, einen ausländischen
Pass zu entwerten, eine Ausnahme wäre allenfalls
dann gegeben, wenn ein zwischenstaatliches Abkommen
etwas anderes regeln sollte. Solche Abkommen sind mir
aber nicht bekannt, lediglich solche, wonach im Falle
einer Einbürgerung ein ungültig gewordener Pass einge-
zogen und an den ausstellenden Staat weitergeleitet
wird.
Erst recht gilt dies, wenn die andere Staatsangehörigkeit,
wie in diesem Fall, weiterhin bestehen bleibt. Man könnte
sich daher durchaus bei der damaligen Behörde oder einer
vorgesetzten Dienststelle beschweren, was allerdings
nach so langer Zeit auch nichts mehr bringt. Eventuelle
Ansprüche, etwa auf Kostenersatz für die Passgebühren,
sind längst verjährt.
Ein Hinweis noch: Im Melderegister des Wohnortes müssen
u.a. sämtliche Staatsangehörigkeiten eingetragen sein.