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entäuscht von der Sachbearbeiterin (Gelesen: 7.029 mal)
angeloruzzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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30.11.2007 um 13:22:38
 
Guten Tag kann mir vielleicht jemand helfen? .es ist so vor 3 Tage hatte ich mein Sachbearbeiterin angerufen um zu wissen wie mein Antrag auf Einbürgerung abläuft,Mein Frage war so formuliert "Guten Tag Frau x ,ich wollte nur wissen ob sie schon eine Entscheidung getroffen haben?" und die böse antwortet " Warum drängen sie so ,als ob was dabei wäre? " Ich war voll überrascht von Ihre Antwort ,dann habe ich zu ihr gemeint "nee ich rufe einfach so an weil sie selber zu mir gemeint dass ich anrufen kann ,dann meinte Sie zu mir dass mein Akten noch bei ihrem Chef ist ,und die werden mich dann antworten sobald der Chef was sagt ,war ich zu fresch ? Ist es verboten was zu fragen? Kann es ein Einfluss haben bei der Entscheidung ? Also ich habe mein Antrag nach §9 vor 3 monaten gemacht ,ich bin in Baden Württemberg was kann ich denn tuhen ??? bis jetzt  habe ich die nur 2 mal angerufen .Was habe ich denn falsch gemacht ? Traurig  unentschlossen
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.11.2007 um 13:28:17
 
angeloruzzi schrieb am 30.11.2007 um 13:22:38:
Also ich habe mein Antrag nach §9 vor 3 monaten gemacht ,ich bin in Baden Württemberg was kann ich denn tuhen ???

Abwarten, man kommt auf dich zu.

3 Monate sind bei Einbürgerungen nicht sehr lange, dauert eben alles seine Zeit.
Durch ständiges Anrufen geht's auch nicht schneller.

Gruß,

maki
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lilly.light
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.11.2007 um 16:24:04
 
angeloruzzi schrieb am 30.11.2007 um 13:22:38:
" Warum drängen sie so [  unentschlossen


sorry dass ich es dir sagen muss,aber das tust du eben.

ich meine,wie der maki schon gesagt hat,die 3 Monate sind eben nicht sehr lange,und du hast schon 2 mal angerufen. Schockiert/Erstaunt
warte einfach mal ab,schließlich bist du nicht der einzige Einbürgerungsbewerber da.
ich habe hier im Forum schon mal gelesen dass es in der Regel so ca. 6-7 Monate dauert bist du die Einbürgerungszusicherung hast.
jetzt mal abwarten und in 2 monate wieder mal anrufen


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janina1
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Antwort #3 - 30.11.2007 um 18:13:45
 
Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen und abwarten, nicht anrufen. Die melden sich meistens von selbst. Und 3 Monate ist doch nichts. Bei uns hat es 1,5 Jahre gedauert bis mein Mann die Zusicherung erhielt.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.11.2007 um 19:31:52
 
janina1 schrieb am 30.11.2007 um 18:13:45:
Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen und abwarten, nicht anrufen. Die melden sich meistens von selbst. Und 3 Monate ist doch nichts. Bei uns hat es 1,5 Jahre gedauert bis mein Mann die Zusicherung erhielt.


die Problematik ist irgendwie nicht wirklich rechtlicher Natur - wobei § 75 VwGO aber existiert und grundsätzlich auch für Einbürgerungsbehörden gilt.

Mir ist aber unklar, warum jede beliebige Bearbeitungsdauer einer Behörde einfach untätig hingenommen werden sollte. Ich persönlich erwarte nach 3 Monaten selbstverständlich (mindestens) substantielle Zwischenergebnisse, über die der Sachbearbeiter (ggf. mit etwas Vorbereitung) auch Auskunft geben kann.

Andere Berufsgruppen bekommen sehr kurze und konkrete Fristen gestellt - da ist eine Sachstandsanfrage bei einer Behörde nach 3 Monaten(!) wohl gut nachvollziehbar.

Muleta
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Blaise
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Antwort #5 - 01.12.2007 um 16:10:00
 
Hallo,

Zitat:
die Problematik ist irgendwie nicht wirklich rechtlicher Natur - wobei § 75 VwGO aber existiert und grundsätzlich auch für Einbürgerungsbehörden gilt.


Natürlich ist eine Untätigkeitsklage auch gegen Einbürgerungsbehörden möglich. Aber alleine die Tatsache, dass die EBH sich 3 Monate nicht gemeldet hat, bedeutet nicht per se, dass sie untätig war. Gerade bei Beginn der Bearbeitung sind viele Stellungnahmen einzuholen und evtl. die Einsichtnahme in andere Akten (wie z.B. die Ausländerakte) notwendig. Die Antworten auf die angeforderten Stellungnahmen bei der Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz etc. dauern auch einige Zeit.

Zitat:
Ich persönlich erwarte nach 3 Monaten selbstverständlich (mindestens) substantielle Zwischenergebnisse, über die der Sachbearbeiter (ggf. mit etwas Vorbereitung) auch Auskunft geben kann.

Eine solche "selbstverständliche" Zwischennachricht wäre sehr schön und meine Kollegen und ich versuchen dies auch oft so zu machen. Leider ist das nicht immer möglich solche Erwartungen zu erfüllen. Wenn wir dies aber immer und in jedem Fall so machen müssten, wäre das ein Aufwand den wir mit dem jetzigen Personalschlüssel nicht erfüllen könnten. Im Übrigen weisen wir unsere Antragsteller auch bei Antragsabgabe darauf hin, dass es bis zum nächsten Schreiben von uns länger als 3 Monate dauern kann und nennen auch die Gründe dafür.

Zitat:
Andere Berufsgruppen bekommen sehr kurze und konkrete Fristen gestellt - da ist eine Sachstandsanfrage bei einer Behörde nach 3 Monaten(!) wohl gut nachvollziehbar.

Es gibt keine "konkreten" Fristen für die Bearbeitung. Jede Behörde versucht (hoffentlich) im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Bearbeitung so schnell wie möglich durchzuführen. Und was andere Berufsgruppen an Fristen bekommen, ist für die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages ziemlich egal.

Blaise
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Antwort #6 - 03.12.2007 um 22:55:44
 
Ich persönlich finde es nicht schlimm, wenn man in drei Monaten zwei mal via Telefon Nachfragen stellt Smiley ... Ich hatte bei meiner Sachbearbeiterin monatlich angerufen Smiley Smiley Sie war immer freundlich und nett Smiley Smiley Jedesmal sagte sie, dass ich mich Gedulden soll... Smiley Smiley Ich denke mal es ist reine Glücksache. Es gibt nun mal SachbearbeiterInnen die freundlich sind, und einige eben unfreundlich...  Smiley ah habe ich viele Smileys gemacht...jetzt noch ein Smiley Smiley
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dododo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.12.2007 um 23:04:08
 
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dauert es in meiner Stadt in der Regel nicht länger als 4 Wochen bis man die die Einbürgerungsurkunde/Einbürgerungszusicherung bekommt. Warum es anderswo viel länger dauert, gar Jahre ist mir ein Rätsel.
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Ralf
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Antwort #8 - 20.12.2007 um 23:11:36
 
dododo schrieb am 20.12.2007 um 23:04:08:
Warum es anderswo viel länger dauert, gar Jahre ist mir ein Rätsel.

Du hast dann Glück, dass du in einer Stadt wohnst,
in der die Einbürgerungsbehörde über ausreichend
Personal verfügt und die in einem Bundesland liegt,
in dem sich keine übergeordneten Behörden die
Entscheidung selbst vorbehalten haben.

Anderswo sieht das teilweise ganz anders aus.
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diid
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Antwort #9 - 07.04.2008 um 14:40:21
 
Blaise schrieb am 01.12.2007 um 16:10:00:
Im Übrigen weisen wir unsere Antragsteller auch bei Antragsabgabe darauf hin, dass es bis zum nächsten Schreiben von uns länger als 3 Monate dauern kann und nennen auch die Gründe dafür.


Hallo Blaise, meine EBH hat mir bei meinem Beratungsgespräch auch darauf hingewiesen, dass es mindestens sechs Monate dauern wird, bis die Kollegen anfangen, meine Akte zu bearbeiten. Grund dafür ist gerade Personalmangel.

Ich muss zugeben, dass ich sehr wahrscheinlich auch dasselbe einem Einbürgerungsbewerber mitteilen würde, falls ich bei einer EBH tätig wäre, die nicht über genug Personal verfügt. Allerdings muss ich auch fragen, ob das ganze überhaupt gerecht ist. Denn nach §75 VwGO muss jede EBH einen Einbürgerungsantrag innerhalb von drei Monaten mit der Bearbeitung anfangen. Falls die EBH das nicht schafft, egal aus irgendwelchen Gründen, ist die EBH schuld. Ich bin keinesfalls gegen irgendeine(n) Sachbearbeiter/in, nur gegen diese (leider vielleicht unveränderbare) Realität.

Und auch wenn eine Untätigkeitsklage in solchen Fällen vielleicht hilft, hilft auch nur einem Bewerber und "schadet" per se einem anderen Bewerber. Eine perfekte Lösung ist das deshalb auch nicht.
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Antwort #10 - 08.04.2008 um 11:08:26
 
Hallo,

diid schrieb am 07.04.2008 um 14:40:21:
Denn nach §75 VwGO muss jede EBH einen Einbürgerungsantrag innerhalb von drei Monaten mit der Bearbeitung anfangen. Falls die EBH das nicht schafft, egal aus irgendwelchen Gründen, ist die EBH schuld. Ich bin keinesfalls gegen irgendeine(n) Sachbearbeiter/in, nur gegen diese (leider vielleicht unveränderbare) Realität. 


Nach 3 Monaten keine Antwort zu erhalten bedeutet nicht unbedingt, dass die Behörde noch nicht mit der Bearbeitung des Antrages angefangen hat.

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Muleta
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Antwort #11 - 08.04.2008 um 12:33:02
 
diid schrieb am 07.04.2008 um 14:40:21:
Denn nach §75 VwGO muss jede EBH einen Einbürgerungsantrag innerhalb von drei Monaten mit der Bearbeitung anfangen.


das ist falsch. Es müsste eigentlich innerhalb dieser Frist entschieden werden, wenn nicht besondere Gründe vorliegen.

Muleta
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Antwort #12 - 08.04.2008 um 22:11:20
 
Blaise schrieb am 08.04.2008 um 11:08:26:
Hallo,



Nach 3 Monaten keine Antwort zu erhalten bedeutet nicht unbedingt, dass die Behörde noch nicht mit der Bearbeitung des Antrages angefangen hat.

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Das ist schon klar. Aber die Aussage meiner EBH hört sich (zumindest für mich) so an, dass der Antrag innerhalb der ersten sechs Monaten nicht angefasst wird. Oder habe ich da falsch interpretiert?
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Antwort #13 - 14.04.2008 um 16:30:05
 
diid schrieb am 08.04.2008 um 22:11:20:
Das ist schon klar. Aber die Aussage meiner EBH hört sich (zumindest für mich) so an, dass der Antrag innerhalb der ersten sechs Monaten nicht angefasst wird. Oder habe ich da falsch interpretiert?


Du hast Dich nicht geirrt!
meinen Antrag habe ich im Juli letzten Jahres gestellt und lt. meiner Sachbearbeiterin (habe ich sie vor zwei Wochen zum 1. mal angerufen) sie sind jetzt bei den Mai-Anträgen. Grund ist ja Personalmangel.
In diesem Zusammenhang sind größere Städte deutlich schneller!
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Ralf
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Antwort #14 - 14.04.2008 um 16:41:44
 
sonic schrieb am 14.04.2008 um 16:30:05:
sie sind jetzt bei den Mai-Anträgen

Das ist allerdings sehr heftig und kaum noch hinnehmbar.
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