Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Integrationskurs & EU & ALG2 (Gelesen: 904 mal)
thorsten2002
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs & EU & ALG2
21.11.2007 um 00:24:33
 
Hallo,
ich erhalte ergaenzes ALG2 zu meinem Job. Trotzdem moechte ich endlich meine Verlobte heiraten (Rumaenien) und keine Fernbeziehung mehr fuehren muessen. Nach der Heirat wuerde Sie ja auch erstmal ALG2 beantragen da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Wir verstaendigen uns auf Englisch, sie selbst spricht kaum Deutsch, hat erst jetzt angefangen zu lernen.
Als EUBuerger & Lehrerin hat sie aber keine Pflicht den Integrationskurs zu besuchen.

Wie hoch sind die Chancen, dass sie dennoch diesen Kurs besuchen darf, oder schickt die ARGE meine Frau auch ohne Deutsch sofort in einen EinEuroJob/zur Zeitarbeit?
Gibt es gar einen Rechtsanspruch gegenueber dem Fallmanager fuer den Kurs wenn der Partner wenig Deutsch kann, so werden ja schliesslich die Arbeitsmarktchancen erhoeht?

PS: Bitte keine Diskussion ueber Schmarotzertum, ich habe selbst noch vor einiger zeit in die Sozialkassen eingezahlt.

Danke!
Thorsten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs & EU & ALG2
Antwort #1 - 21.11.2007 um 09:14:04
 
thorsten2002 schrieb am 21.11.2007 um 00:24:33:
Gibt es gar einen Rechtsanspruch gegenueber dem Fallmanager fuer den Kurs wenn der Partner wenig Deutsch kann, so werden ja schliesslich die Arbeitsmarktchancen erhoeht?  


Guten Morgen,

einen Rechtsanspruch für Deine Frau gibt es nicht, aber die Möglichkeit der Verpflichtung  zum Integrationskurs m.E. schon - siehe dazu § 44a (1) Nr. 2 und 3 AufenthG:

(1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn  ...

2. er Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen ist oder

3. er in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und die Ausländerbehörde ihn zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert.

Wenn aufgrund einer solchen Verpflichtung am Integrationskurs teilgenommen wird, kommt bei ALG II- Bezug auf Antrag eine Befreiung von den Kurskosten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Betracht.

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema