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Riesen Problem mit Bedarfsgemeinschaft (Gelesen: 3.536 mal)
falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Riesen Problem mit Bedarfsgemeinschaft
21.10.2007 um 14:26:14
 
Hallo liebe Aliens und Erdenbewohner, glücklicherweise ging es uns lange Zeit gut, so das ich eure werte hilfe nicht in anspruch nehmen brauchte...
Aber jetzt, hat das Schicksal zugeschlagen und ich brauche weider mal ein paar Tips und Informationen...

Ich bin vor einiger Zeit arbeitslos geworden. ( musste meine Firma aufgeben.)
Meine einzige Lösung war ALGII zu beantragen was auch alles gut gegangen ist.

Meine Frau (Ukrainerin + Sohn) und ich (deutsch) sind seit gut 3 Jahren glücklichst verheiratet.
Sie hat dann schnell einen Job als Aushilfe für max 160€ im Monat gefunden.(was ja möglich ist lt. ARGE.) Für meine Wenigkeit sieht es auf dem Arbeitsmarkt aber so mies aus das ich keinen Fuss fassen kann. Ich verdiene 0 und bin voll auf das ALG II angewiesen (um die Familie zu ernähen und den Wohnraum zu erhalten).

Jetzt hat sich die Krankenkasse gemeldet, und ist der Meinung das meine Frau mehr verdient als ich. (wohlgemerkt 0€<160€) und somit sie sich selbst versichern muss. Dies soll geschehen in dem wir die Bedarfsgemeinschaft auflösen, und sie sich selbst als Arbeitslos (bzw. ALGII) meldet. Ihr Sohn (14) soll sich "freiwillig" versichern oder bei ihr in die "freiwillige" Familienversicherung gehen.

Das heisst nach meinem Vertändniss:

Ich bekomme meinen Satz ALGII (der nicht ausreicht, das Familienkonstrukt am leben zu erhalten.) Und meine Frau hat keine Ansprüche auf ALG II da sie "Ausländerin" ist...

Ist das so ???

Wer kann mir sagen was in unser Situation nun passieren wird...
Wird man jetzt bestraft dafür das man sich arbeit sucht als Ausländer?
Wenn mehr informationen gebraucht werden oder inzelheit näher erfragt werden müssten stehe ich rede und antwort...

Morgen ist Termin beim Arbeitsamt (Pflichttermin für meine Frau zu Besprechung der beruflichen Situation. da möchte ich natürlich nicht ohne vorwissen mitkommen um das Thema anzusprechen...)

Vielen Dank schon im Vorraus für die die Sich unseres Problems annehmen.

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.10.2007 um 21:54:50
 
Hallo Falko,

der Versuch Eurer Krankenkasse ist ja ganz nett, allein, ich glaube nicht, dass deren "Argumentation" irgendwie schlüssig ist.

Problem 1:

Handelt es sich bei dem 160,- Euro-Job Deiner Frau denn überhaupt um ein sozialversciherungspflichtiges Arbeitsverhältnis? Glaube ich kaum, und damit wäre das Ansinnen der Krankenkasse schon mal gar nicht realisierbar.

Problem 2:

Natürlich hat Deine Frau, ob Ausländerin oder nicht, im Bedarfsfall Anspruch auf ALG II. Wenn Ihr, laut Krankenkassen, nun Eure Bedarfsgemeinschaft auflösen sollt, damit sich deine Frau selbst versichert, möchte ich dazu mal die Meinung der ARGE hören. - Schlicht und ergreifend: Das wird so nicht funktionieren!

Problem 3:

Ich mag da irgendwie nicht durchsehen, aber eigentlich versteh ich die ganze Aufregung nicht: Seid Ihr nicht über die ARGE krankenversichert?

Ich würde also morgen erst mal relativ relaxt (kann mir vorstellen, dass das in Deiner Situation leichter gesagt als getan ist) zum Arbeitsamt spazieren und die mit dem Ansinnen der Krankenkasse (Auflösung der Bedarfsgemeinschaft) konfrontieren - ich könnte mir vorstellen, dass danach manches schon ganz anders aussieht.

=schweitzer=
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falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.10.2007 um 23:34:05
 
Die Krankenkasse hat ja bereits rückwirkend zu 06.2006 wie im schreiben von vorgestern steht, die Familienversicherung gekündigt ( für beide)  - mit der bitte das meine Frau sich selbst "freiwillig" versichert... bzw. unseren (ihren) Sohn.

Der Hammer ist - mal eben so am Rande - , das ich mich mit einem Freund zusammen wieder selbstständig machen wollte (gecoacht vom Arbeitsamt). Jetzt ist die Coaching Maßnahme unterbrochen worden  - nach 4 Monaten, weil die ARGE der Meinung ist  (neuer Sachbearbeiter ) ich sollte mal mit nem 1,20€ Job eine Eingliederung versuchen...(ist zwar ganz nett da aber eben blödsinnig) Was die Arbeit der letzten 4 Monate natürlich übern Haufen wirft.. Eingliederung = Ausgliederung...

Momentan ist die Stimmung am GroundZero - auch Familiär das könnt ihr mir glauben!

OK, bleibt mir echt nix anderes übrig als das morgen mal anzusprechen...

Trotzdem erstmal vielen DANK !!!!

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dete
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Antwort #3 - 22.10.2007 um 00:00:13
 
Falko,bekommst du jetzt schon h4?Wenn ja dann schau in dein Bewilligungsschreiben,denn DU bekommst kein H4 ,sondern eure gesammte Bedarfsgemeinschaft.Die Krankenkasse kann das gesamte H4 nicht nur zu dir zählen.
Also einen Anteil vom Geld für jeden von euch + Miete.
Wenn die Krankenkasse rumzickt,dann lasst von der Arge deine Frau als Pflichtversicherten eintragen und das Kind und dich als Familienversichert über deine Frau.
Nehm den Brief mit zur Arge.Die haben bestimmt auch Interesse daran,wo ihre gezahlten Versicherungsbeiträge ab 2006 dann abgeblieben sind.
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falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.10.2007 um 00:06:06
 
Ja , richtig ... H4 für alle ... na , das hört sich dann aber eher alles nach ganz easy an... also eher ein bürokratisches maumau...

mal sehen ... ich halte euch auf dem laufenden... wenigsten kann ich dann gleich wohl etwas besser schlafen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.10.2007 um 21:09:57
 
dete schrieb am 22.10.2007 um 00:00:13:
Falko,bekommst du jetzt schon h4?Wenn ja dann schau in dein Bewilligungsschreiben,denn DU bekommst kein H4 ,sondern eure gesammte Bedarfsgemeinschaft.Die Krankenkasse kann das gesamte H4 nicht nur zu dir zählen.
Also einen Anteil vom Geld für jeden von euch + Miete.
Wenn die Krankenkasse rumzickt,dann lasst von der Arge deine Frau als Pflichtversicherten eintragen und das Kind und dich als Familienversichert über deine Frau.


Das ist aber kaum relevant, da die Kasse entscheidet, ob familienversichert wird. Die ARGE müßte ggf. entscheiden, wie sonst versichert wird.

Gruß, ULF
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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.10.2007 um 21:52:00
 
Ulf,sorry,aber das bezweifle ich.
Es gibt gesetzliche Regelungen zur Familienversicherung.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html

Nur als Beispiel

Vor h4 war mein Mann Plichtversichert über den Arbeitgeber,bei ihn Familienbersichert unsere Kinder.Ich war Pflichtversichert über das Arbeitsamt bei einer Krankenkasse meiner Wahl.
DANK H4 kam alles anders.
denn mit Einföhrung von H4 gobt es Bedarfsgemeinschaften und alle Mitglieder in diesen BG waren Hilfebedürftige.
Und um Geld zu sparen wurden die Ehepartner von Pflichtversicherten automatisch Familienversicherte.
Ichfand mich in der BKK meines Mannes wieder,ohne mich zu fragen.
Dazu musste auch die BKK kein Einverständnis geben,denn es steht so im Gesetz.
Zitat

Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Dies erfolgt vorrangig im Rahmen einer Familienversicherung, d.h. Sie werden bei einem bereits krankenversicherungspflichtigen Angehörigen mitversichert.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.10.2007 um 21:58:39
 
dete schrieb am 22.10.2007 um 21:52:00:
Ichfand mich in der BKK meines Mannes wieder,ohne mich zu fragen.
Dazu musste auch die BKK kein Einverständnis geben,denn es steht so im Gesetz.
Zitat

Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Dies erfolgt vorrangig im Rahmen einer Familienversicherung, d.h. Sie werden bei einem bereits krankenversicherungspflichtigen Angehörigen mitversichert.


Ist ja richtig, aber ob Familienversicherung stattfindet, kann die ARGE nicht für die Krankenkasse entscheiden. Im Zweifel muß man die Krankenkasse verklagen und die ARGE beiladen lassen. Streitverkündung wie in der ZPO gibt es lt. http://www.bdr-online.de/base/bin/download.php?ID=314&pro=0 (sehr umfangreiche Datei!) im SGG nicht.

Gruß, ULF
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falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 22.10.2007 um 23:18:21
 
AALLLSOOO... ich weiss noch immer nicht was nun passiert, die Arge war auch Ratlos, fest steht allerdings das die Beiträge von der Arge gezahlt wurden.

Morgenfrüh hab ich einen Termin bei der Leistungsabteilung...
Danach werde ich dann nochmal mit der KK Telefonieren... und dann gibts hoffendlich mehr Infos !!!

vielen Dank an alle die sich auch gedanken gemacht haben !!!!!!!
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 23.10.2007 um 00:46:32
 
falko, die ganze Geschichte macht m.E. nur Sinn, wenn Dir eine unangemeldete selbständige Tätigkeit seit 6/06 mit nicht ganz unerheblichen Einnahmen unterstellt wird.
thom
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