Ulf,sorry,aber das bezweifle ich.
Es gibt gesetzliche Regelungen zur Familienversicherung.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.htmlNur als Beispiel
Vor h4 war mein Mann Plichtversichert über den Arbeitgeber,bei ihn Familienbersichert unsere Kinder.Ich war Pflichtversichert über das Arbeitsamt bei einer Krankenkasse meiner Wahl.
DANK H4 kam alles anders.
denn mit Einföhrung von H4 gobt es Bedarfsgemeinschaften und alle Mitglieder in diesen BG waren Hilfebedürftige.
Und um Geld zu sparen wurden die Ehepartner von Pflichtversicherten automatisch Familienversicherte.
Ichfand mich in der BKK meines Mannes wieder,ohne mich zu fragen.
Dazu musste auch die BKK kein Einverständnis geben,denn es steht so im Gesetz.
Zitat
Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Dies erfolgt vorrangig im Rahmen einer Familienversicherung, d.h. Sie werden bei einem bereits krankenversicherungspflichtigen Angehörigen mitversichert.