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(Noch) Verheirateter Deutscher beabsichtigt Ehe mit Chinesin (Gelesen: 3.241 mal)
Richard62
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10.08.2007 um 12:49:42
 
Einen wunderschönen Tag an Alle,
ich habe ein Problem bei dem mir vielleicht jemand helfen kann. Ich bin mit einer Chinesin zusammen und möchten in Deutschland heiraten. Nun gibt es das Problem das ich noch verheiratet bin mich aber scheiden lassen will. Mein Problem ist nun gibt es die Möglichkeit, das die chinesische Frau schon vor der Scheidung mit einem Visum zum Zwecke der Eheschließung nach Deutschland einreisen darf, oder muss man da ja in den Anträgen immer von Verlobten die Rede ist erst warten bis die Scheidung vollzogen ist. Und das kann je meinen Informationen zu Folge bis zu 1 Jahr und zwei Monaten (inkl. Trennungsjahr) dauern. Es wäre schön wenn mir da jemand einen Rat geben könnte. Habe schon eine diesbezügliche Anfrage an die Botschaft an Peking gesendet aber nach drei Anläufen immer noch keine Antwort erhalten.
MfG
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ronny
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Antwort #1 - 10.08.2007 um 12:55:55
 
Ich hab daraus mal ein eigenes Thema gemacht, aber ich überlege ob es überhaupt schon einen Sinn macht das unter Ehe und Familie zu behandeln oder eher was zu finden wäre bei Schule, Studium, Sprachkurs usw.

Aus Deinem Plan wird so schnell nichts werden fürchte ich Zwinkernd

Ein Visum zur Eheschließung mehr als ein Jahr vor Scheidung ist unrealistisch, sorry Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.08.2007 um 13:16:54
 
Richard62 schrieb am 10.08.2007 um 12:49:42:
Und das kann je meinen Informationen zu Folge bis zu 1 Jahr und zwei Monaten (inkl. Trennungsjahr) dauern.  

Da bist du ja guter Dinge, wenn du sagst ... bis zu... . Eine Scheidung kann unter Umständen mehrere Jahre dauern, wenn es viele strittige Punkte gibt, bzw. die Noch-Ehefrau der Scheidung nicht zustimmt. Nur bei einer einvernehmlichen Scheidung kannst du von einer kurzen Zeit ausgehen. Alleine der Versorgungsausgleich dauert mehrere Monate und kann erst nach Scheidungsantrag beantragt werden. Ich würde mit dem organisieren der benötigten Unterlagen warten, bis absehbar ist, wann der Scheidungstermin anberaumt werden kann, damit du nicht Gefahr läufst, dass die Dokumente wieder ungültig werden.

trixie
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.08.2007 um 14:10:06
 
trixie schrieb am 10.08.2007 um 13:16:54:
Alleine der Versorgungsausgleich dauert mehrere Monate und kann erst nach Scheidungsantrag beantragt werden. Ich würde mit dem organisieren der benötigten Unterlagen warten, bis absehbar ist, wann der Scheidungstermin anberaumt werden kann, damit du nicht Gefahr läufst, dass die Dokumente wieder ungültig werden.


Der Scheidungsantrag kann problemlos 3 Monate vor dem Ende des Trennungsjahres gestellt werden. Im Idealfall liegt der Termin dann 1 Tag nach Ende des Trennungsjahres, mit Rechtsmittelverzicht ist das Urteil dann sofort rechtskräftig.

Muleta
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Richard62
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Antwort #4 - 10.08.2007 um 16:03:43
 
Hi an alle Smiley,
erst mal danke für die schnellen Antworten. Aber gibt es denn eine Möglichkeit sie schon vorher nach Deutschland zu holen, mit einem anderen Visum ausser mit dem Visum zur Eheschließung? Im Trennungsjahr muss ich ja eh getrennt leben. Ich weiss nicht wenn es dann wirklich 1 Jahr dauert Traurig ist das schon ganz schön hart.
Richard62
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Mick
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Antwort #5 - 10.08.2007 um 16:17:37
 
Richard62 schrieb am 10.08.2007 um 16:03:43:
Aber gibt es denn eine Möglichkeit sie schon vorher nach Deutschland zu holen, mit einem anderen Visum ausser mit dem Visum zur Eheschließung?

Hi,
klar, sie kann versuchen, ein Schengenvisum zu
bekommen. Aber ob das klappt (Stichwort "Rück-
kehrbereitschaft") ist natürlich sehr offen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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nixwissen
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Antwort #6 - 11.08.2007 um 13:29:44
 
Hi,

Da Du schon bei der Botschaft angefragt hast, könnte das mit dem Schengenvisum problematisch werden, wenn Du sie einladen und die VE abgeben willst. Wenn die das einander zuordnen können (also Deine Anfrage und den Visumsantrag) ist es offensichtlich.
Andererseits macht so eine "Flucht" nach D auch nicht viel Sinn. Heiraten (Stichwort DK) könnt Ihr ja nicht also selbst wenn die den Braten riechen, ist es immer noch sehr wahrscheinlich, daß sie nicht in D bleibt sondern Ihr nur etwas Zeit verbringen wollt.
Bei uns hätte es gepasst, sie ende 30 aus der Provinz und ledig, ich etwas älter als sie und ebenfalls ledig, seit längerem immer wieder beruflich in Peking. Offensichtlicher geht es ja kaum bezüglich einer zukünftigen Verbindung und ich habe sie auch als meine Freundin bezeichnet.
Trotzdem hat es problemlos geklappt, man muß nur alle Bedingungen auf dem Papier erfüllen. Ist aber ja auch ein vernünftiger Grund für so eine Reise, man möchte sich weiter kennenlernen, sie soll ihr zukünftiges Zuhause kennenlernen usw....
Je nach persönlicher Situation Deiner Freundin und Eurer Beziehungen zu Freunden in BJ ist das mehr oder weniger leicht oder schwer.

Die Situation in BJ ist jedenfalls nicht mit der in der Ukraine, Westafrika oder so zu vergleichen.

Wenn Du weitere Hilfe dabei brauchst, gerne PN an mich.
Lasst Euch aber keinesfalls auf "Visumshelfer" ein, das ist praktisch immer Betrug.

Gruß,
Norbert

 
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Richard62
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Antwort #7 - 13.08.2007 um 07:00:23
 
Hi Norbert und alle anderen,
Problem ist und bleibt die Scheidung bevor ein Visum zur Eheschließung beantragt werden kann. Natürlich ein Fehler gewesen die Botschaft mit ins Spiel zu bringen, aber wenn man nicht weiss wen man fragen kann, dachte ich die könnten einem unproblematisch helfen. Und da sie berufstätig ist ist das verreisen nach D für einen längeren Zeitraum  und danach die Plicht zur Rückkehr auch ein Problem (Arbeit weg, Wohnung weg). unentschlossen Deshalb hofften wir auf ein Zusammenleben vor dem Scheidungstermin und vor Einreichen der Scheidung. Also Norbert wenn Du da doch noch Erfahrungen hast bin ich sehr interessiert.
MfG Richard
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Antwort #8 - 13.08.2007 um 08:58:39
 
Eventuell käme eine Au-Pair Tätigkeit infrage oder ein Sprachvisum.

trixie
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Antwort #9 - 13.08.2007 um 09:24:01
 
trixie schrieb am 10.08.2007 um 13:16:54:
Eine Scheidung kann unter Umständen mehrere Jahre dauern, wenn es viele strittige Punkte gibt, bzw. die Noch-Ehefrau der Scheidung nicht zustimmt.
Wenn man sich allerdings einig ist, kann man faktisch aber auch sofort geschieden werden. Es findet ja keine Überprüfung das Trennungsjahres statt.

Michael
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Antwort #10 - 13.08.2007 um 11:09:38
 
Hallo Richard,

Ein Visum zur Eheschliessung ist natürlich abwegig, solange die Scheidung nicht durch ist.
Wovon ich sprach war ein Besuchsvisum und dafür braucht sie die VE von Dir und vor allem einen Schrieb vom AG, daß sie eben dort X verdient (muß realistisch sein), wo sie wohnt und daß sie für die Zeit Urlaub bekommt.
Es wird bei Antragstellung ein wenig über die Firma abgefragt, Adresse, was macht man dort, Tel. auswendig aufsagen usw.
Mehr als 1-2 Monate sind dabei aber unrealistisch und die Botschaft weiß schon, daß kein Mensch in China 6 Wochen bezahlten Urlaub hat. 3 Wochen wären schon reichlich, der Rest ist eben unbezahlter Urlaub.

Ausserdem sind natürlich noch ein paar andere Formalitäten nötig.

Gruß,
Norbert
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Antwort #11 - 16.08.2007 um 09:04:09
 
Nochmal ein Hallo an alle,

vielen Dank für alle Tipps und Ratschläge. Werde meinen Entschluss nochmal überdenken, vielleicht wenn der Hormonspiegel sich wieder etwas normalisiert hat, kann man etwas rationeller denken. Also schönen Tag an alle und macht weiter so. Bis zum nächsten Mal
Richard [fahne=weiss]
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