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einen polen heiraten (Gelesen: 1.585 mal)
dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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28.07.2007 um 19:23:41
 
habe mal eine frage für eine bekannte



Im Oktober werde ich heiraten, mein zukünftiger Mann ist ein Ausländer und lebt nicht in Deutschland,er ist pole
Nach der Hochzeit wird er zu mir ziehen und wahrscheinlich vorerst keine Arbeit haben, da er kein Deutsch spricht.
Meine Frage: Hat er Anspruch auf einen Sprachkurs oder sonstige staatliche Unterstützung bis er eine Beschäftigung findet?  Er ist noch in Polen beschäftigt und verdient umgerechnt 300,-Euro monatlich.

welche wege muss er hier zuerst gehen?welchen aufenthalt bekommt er?bekommt er eine arbeitserlaubnis?
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.07.2007 um 19:26:31
 

dete schrieb am 28.07.2007 um 19:23:41:
welchen aufenthalt bekommt er?bekommt er eine arbeitserlaubnis?  


Er geniesst Freizügigkeit in Deutschland, darf sich hier also problemlos aufhalten.

Ab dem Tag der Eheschliessung hat er Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU für jede Tätigkeit in Deutschland - sofern die Ehe hier auch geführt wird.

Grüsse,
Jimi
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xxl1969
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.07.2007 um 23:51:10
 
Er hat einen Anspruch auf ergänzendes ALG 2 wenn Dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Der Antrag wird bei der ARGE oder dem zuständigen Landkreis gestellt. Über die Regelungen zum Sprach/Integrationskurs weiss ich nicht wirklich Bescheid, vielleicht kann das noch einer ergänzen.
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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.07.2007 um 10:48:34
 
danke für eure antworten.habe es so weitergegeben an die betreffende(mein einkommen wollen die eh nicht Zwinkernd.gibt es noch einschränkungen beim zutritt zum arbeitsmarkt,oder trifft das hier nicht zu ,weil er ja deutsch-verheiratet ist?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.07.2007 um 11:23:18
 
dete schrieb am 29.07.2007 um 10:48:34:
gibt es noch einschränkungen beim zutritt zum arbeitsmarkt,oder trifft das hier nicht zu ,weil er ja deutsch-verheiratet ist? 


Es gibt keine Beschränkungen zum Arbeitsmarkt.

trixie
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jerrylee
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Antwort #5 - 29.07.2007 um 12:13:45
 
dete schrieb am 28.07.2007 um 19:23:41:
Meine Frage: Hat er Anspruch auf einen Sprachkurs


EU-Bürger können nicht zu einem Sprachkurs verpflichtet werden, weil das AufenthG weitgehend keine Anwendung findet. Es kann jedoch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein entsprechender Antrag gestellt werden. Ein Sprachkurs ist dann im Rahmen verfügbarer Kursplätze möglich. Die ABH hilft da weiter.

Gruß J.  Zwinkernd
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