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Wichtige Frage zu Umzug (Gelesen: 1.398 mal)
frankly
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wichtige Frage zu Umzug
29.07.2007 um 15:49:59
 
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage, ich besitze seit 01.2006 eine NE und wohne in Niedersachsen und arbeite auch da, unsere Firma besitzt eine Niederlassung in Suttgart (Baden-Württemberg) und ab 1.09.2007 ist die Leitung unserer Niederlassung frei, mein Chef hat mich ausgewählt, dass ich die Leitung in Suttgart übernehme.

Meine Frage lautet, soll ich in Stuttagrt den Wohnsitzt ummelden oder muss ich auch bei ABH dort mich melden?

Ich freue mich auf eine baldige Antwort

Danke
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jetflyer
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Antwort #1 - 29.07.2007 um 16:05:07
 
Hallo Frankly,

Erstmal Glückwunsch zum neuen Job:)

Zum Thema Anmelden:
Du mußt Dich dort beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt mit Hauptwohnsitz anmelden, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Wenn Du z.B. "nur" dort arbeitest und sonst die Wochenenden mit Famile am "alten" Wohnsitz verbringst, ändert sich für Dich nix.

(Ggf. kannst du aber einen 2. Wohnsitz anmelden, hat aber nicht viel Auswirkungen. Evtl. mit Steuerberater klären, da kann es interessant sein wegen evtl. "doppelte Haushaltsführung", "Km geldwerter Vorteil bei Dienstwagen", etc.)

Ziehst Du ganz normal um, naja dann eben entsprechend ummelden

Mit der ABH hast Du nichts zu veranlassen. Bei Ummeldung gehen Deine Akten automatisch an die neue ABH, mit NE passiert Dir auslländerrechtlich gesehen" sowieso nix "Nervenaufreibendes" Smiley mehr.."

GRüße
Jetflyer

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frankly
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Antwort #2 - 29.07.2007 um 16:59:28
 
Hi,
danke für die schnelle Antwort, ich habe das auch vermuttet.

Gruß Frankly ;)
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hfl
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt Ausland
Antwort #3 - 30.07.2007 um 13:18:29
 
Hallo,

geht auch folgende Konstruktion:
Hauptwohnsitz im außereuropäischen Ausland. Hauptwohnsitz wurde durch die dortige Deutsche Botschaft eingetragen. Daneben noch einen Wohnsitz in D mit Eintrag im Personalausweis. Ist diese Handhabe nach dem Deutschen Meldegesetz
zulässig?
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trixie
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Antwort #4 - 30.07.2007 um 13:29:19
 
@ hfl

Laut einem Gespräch, welches ich letzte Woche mit einer Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes der Stadt Göttingen geführt habe, wird folgende Praxis angewandt:

Wenn du noch eine Wohnung in Deutschland besitzt und diese innerhalb eines Kalenderjahres bewohnst, wobei die Wohndauer unerheblich ist, dann begründest du auch in Deutschland eine Hauptwohnung. Wenn du aber jahrelang diese Wohnung nicht bewohnst, begründest du keine Hauptwohnung mehr in Deutschland und müßtest dich abmelden. Da die Meldebehörde nicht prüft, ob und wie lange du dich in der Wohnung aufhältst, liegt es bei dir, ob du dich abmeldest oder nicht.

trixie

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fryderyk
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Antwort #5 - 30.07.2007 um 13:36:21
 
hfl schrieb am 30.07.2007 um 13:18:29:
Hauptwohnsitz im außereuropäischen Ausland. Hauptwohnsitz wurde durch die dortige Deutsche Botschaft eingetragen. Daneben noch einen Wohnsitz in D mit Eintrag im Personalausweis. Ist diese Handhabe nach dem Deutschen Meldegesetz
zulässig?  


Jein.

Eine Wohnung in Deutschland ist automatisch der deutsche Hauptwohnsitz.
Ein Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn auch eine Hauptwohnung in Deutschland besteht.
Demzufolge kann nicht der Hauptwohnsitz im Auisland und der Zweitwohnsitz in Deutschland sein (nach deutschem Meldegesetz).

In dem zitierten Fall besteht offenbar ein Hauptwohnsitz in Deutschland, wie er im Personalausweis eingetragen ist und wie er bei der Meldebehörde registriert ist. Zusätzlich besteht ein Wohnsitz im Ausland, der bei der dortigen Deutschen Botschaft registriert ist.

cave!
Besteht neben dem ausländischen Wohnsitz auch eine Wohnung in Deutschland, dann ist man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, auch mit den ausländischen Einkünften!

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