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Auswirkung einer Zweitehe auf eine in Deutschland gültige Ehe (Gelesen: 3.278 mal)
kareema
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auswirkung einer Zweitehe auf eine in Deutschland gültige Ehe
05.06.2007 um 19:56:30
 
Guten Abend,

zunächst vielen Dank für diese Möglichkeit zu solch haarigen Themen Hilfestellungen zu finden.  Smiley

Hier meine Fragen:

1999 habe ich einen Ägypter kennen gelernt und im Jahr 2001 in Ägypten geheiratet. Diese Ehe wurde durch die deutsche Botschaft in Kairo legalisiert und es wurde dann auch in Deutschland in Stammbuch angelegt.

Meine Ehe verlief zunächst sehr glücklich, bis 2004 bei meinem Mann Bipolarität diagnostiziert wurde, vielleicht besser noch unter dem Begriff manisch-depressiv bekannt. Ich schreibe dies nur deshalb, weil ich nicht von meinem Mann ausgenutzt wurde, um ein Visum zu ergattern oder sich sonstige Vorteile zu erschleichen. Unsere Probleme entstanden rein durch seine Krankheit.

Bei der Eheschließung hat mein Mann ein Dokument unterzeichnet, in dem er darauf verzichten musste, eine Zweitfrau zu nehmen, da dies nach deutschem Recht nicht möglich ist.

2004 ist mein Mann aus der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik geflüchtet und dann nach Ägypten zurückgekehrt und sich zeitweise dort einer Behandlung unterzogen, die aber nicht anspricht.  Er hat nur noch besuchsweise in Deutschland bei mir gelebt, ich habe so viel Zeit wie es mir möglich war in Ägypten verbracht.

In manischen Phasen neigt mein Mann stark zu Agression und es kam auch zu Übergriffen. Weiter ist eines seiner Symptome, dass er kein Verhältnis mehr zu Geldausgaben hat und auch keine sexuelle Steuerung. Ich habe dann erfahren, dass er eine offziell eingetragene Eheschließung mit einer Ägypterin eingegangen ist, die jetzt aber wieder beendet ist.  Zusätzlich hat er eine ganze Anzahl von auch in Ägypten nur beschränkt anerkannten Kurzehen, die durch eine Vereinbarung vor einem Rechtsanwalt geschlossen werden, gehabt, bevorzugt mit russischen Touristinnen. Da die Situation für mich nicht mehr tragbar ist, will ich mich scheiden lassen, ein Vorhaben, dem er momentan in keinster Weise zustimmt, da ich ja für seine Vorsorgung aufkommen muss und er auch alles Geld aus unserem Geschäft für sich behalten kann.

Meine Frage: Hat diese Zweitehe Auswirkungen auf meine Ehe in Deutschland, besteht eventuell die Chance einer Annullierung statt einer Scheidung.

Frage 2: Wenn ich auf meine Ansprüche in Ägypten verzichte und mir damit die Scheidung nach ägyptischem Recht erkaufe, was unter Umständen möglich ist, wird diese Scheidung dann in Deutschland ähnlich unkompliziert anerkannt wie die Eheschließung oder muss hier noch ein gesondertes Verfahren angehängt werden.

Frage 3: Welche Schritte muss ich unternehmen? Mein Mann ist noch bei mir gemeldet, er hat sich seit 2005 nicht mehr in Deutschland aufgehalten, wir sind auch noch nicht als getrennt lebend auf meiner Steuerkarte eingetragen, da ich lange Zeit immer noch auf eine Besserung hoffte.

Mit vielen Dank für die Geduld beim Lesen und jegliche Bemühungen  Smiley

Kareema
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OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.06.2007 um 20:35:39
 
kareema schrieb am 05.06.2007 um 19:56:30:
Mein Mann ist noch bei mir gemeldet, er hat sich seit 2005 nicht mehr in Deutschland aufgehalten,


Dann ist doch auf jeden Fall seine AE erloschen.

Und wieso hat er Zugriff auf das Geld aus Deinem Geschäft?
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Mick
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Antwort #2 - 05.06.2007 um 21:18:37
 
Hi,
ich würde die Trennung mal beim Einwohnermeldeamt
(steuerliches Getrenntleben) und auch bei der Aus-
länderbehörde melden. Die AE ist mit der dauerhaften
Ausreise erloschen, sollte aber auch dokumentiert
werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Antwort #3 - 05.06.2007 um 21:25:37
 
kareema schrieb am 05.06.2007 um 19:56:30:
Meine Frage: Hat diese Zweitehe Auswirkungen auf meine Ehe in Deutschland, besteht eventuell die Chance einer Annullierung statt einer Scheidung.
 


Hallo,

Nein, denn nur die zweite Ehe wäre aufhebbar im Sinne des deutschen BGB, die erste muß ganz normal (nach deutschem Recht weil letzter gem. gew. Aufenthalt) hier geschieden werden. Soviel verliert man auch nicht zwischen Aufhebung und Scheidung.

Die Scheidung in Ägypten bringt ggf. die Gefahr mit sich, dass sie hier nicht anerkannt werden wird.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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kareema
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Antwort #4 - 05.06.2007 um 21:58:17
 
Hallo und erstmal vielen Dank für die Antwort

der letzte gemeinsame Aufenthalt war aber in Ägypten, da ich ja immer möglichst viel Zeit in Ägypten verbracht habe und dort auch noch unter unserem Wohnsitz in Kairo gemeldet bin.

Würde das dann nicht bedeuten, dass eher das ägyptische Recht zum Tragen kommt?

Viele Grüße

Kareema
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kareema
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Antwort #5 - 05.06.2007 um 22:06:00
 
Hallo nocheinmal und noch eine Frage hinterher:

Mein Mann hatte ja durch die doch länger andauernde Ehe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die nicht mehr bei der Ausländerbehörde verlängert werden musste.

Erlischt in diesem Fall durch die Ausreise ebenso?

Er hatte ja sogar schon das Angebot, den Test für die Einbürgerung zu machen und dann die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Er versucht mich damit unter Druck zu setzen, dass ich ihm das unbedingt ermöglichen soll. Ich will aber auf keinen Fall, dass er wieder nach Deutschland kommt. Andererseits möchte ich mich aber trotzdem noch in Ägypten aufhalten können, da ich dort inzwischen auch viele Freunde habe

Vielen Dank und herzliche Grüße

Kareema
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Antwort #6 - 05.06.2007 um 22:12:21
 
51 AufenthG
Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist


Wenn ener der hier erwähnten Fälle zutrifft, dürfte die NE erloschen sei.
Sprich mit deiner freundlichen ABH.

proll
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ronny
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Antwort #7 - 06.06.2007 um 08:15:15
 
kareema schrieb am 05.06.2007 um 21:58:17:
der letzte gemeinsame Aufenthalt war aber in Ägypten, da ich ja immer möglichst viel Zeit in Ägypten verbracht habe und dort auch noch unter unserem Wohnsitz in Kairo gemeldet bin. 


Der letzte gemeinsame Aufenthalt oder der gemeinsame gewöhnliche A. ?

Wo lag der Mittelpunkt der Lebensinteressen ?

So wie ich das sehe:

Deutsche Staatsangehörige, Ehemann mit NE (oder unbefristeter AE) , Einbürgerung schon fast beantragt, da sehe ich aus Sicht des deutschen Rechts eher den Mittelpunkt der lebensinteressen in DE.

Aber das wäre letztlich Sache des Scheidungsgerichts ..

Grüße
Ronny Zwinkernd
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