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Am Ende aller Kräfte (Gelesen: 6.154 mal)
OlgaS.
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03.06.2007 um 16:42:57
 
Hallo ihr lieben Menschen,

ich bin wirklich am Ende, habe mich soebend ausgeweint, und nun sitze ich hier und schreibe Euch.

Mein Problemm betrifft meine Eltern. Ich fasse die Geschichte ebend kurz zusammen: die Familie besteht aus meinen Eltern (staatenlose), mir ( inzwischen Deutsche Staatsangehörige), meinen beiden Töchter ( Deutsche Staatsangehörige) und meines Partners , er ist ein Deutscher.

Wir leben seit 17 Jahren in Deutschland, wir sind gebürtige Russen. Zunächst haben meine Eltern und ich einen Asylantrag gestellt, welcher abgelehnt wurde. In der zwischenzeit fand das Land UdSSR ihr Ende. Nach dem damiliegen Staatsangehörigkeitsgesetz der Russischen Föderation bekamen nur die Personen die Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaates ( Russland), welche zu diesem Zeitpunkt eine Registrierung, zu Deutsch Anmeldung bei dem Einwohnermeldeamt im Land hatten. Diese besassen wir nicht, worauf uns eine Bescheinigung über die Staatenlosigkeit ausgestellt wurde. Nach langem hin und her, erhielten meine Eltern eine Duldung nach § 55.2. Es folgten ewige Verlängerungen, Abschiebungsversuche ect. Mich hat es besser getroffen - ich fand einen DEUTSCHEN Ehemann. Doch selbst ich erhielt einen Reisedokument, zwar mit dem Vermerk Statenlose, aber halt nur einen Reisedokument.

Naja, weil das Leben ist wie es ist, lies ich mich scheiden, bin in ein anderes Bundesland umgezogen( völlig unwissend, dass dies meine Rettung war), bekam vor 1,5 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit usw. Also, ich habe an sich keine Probleme, wenn es doch nur meinen eltern gut gehen würde.

Mein Vater hat in der Zwischenzeit gearbeitet, dann war er wieder arbeitslos, dann hat er wieder gearbeitet. Was ja bei der Situation in den neuen Bundesländern nicht verwunderlich ist, dazu kamen ja die dauerne Anträge auf Arbeitserlaubniss und die Duldungsverlängerungen. Die Zeit war schwer. Aber wir habe diese gemeinsam durchgestanden.

Im Rahmen meiner Einbürgerung wurde unsere Staatenlosigkeit erneut überprüft und wir alle erhielten eine erneute Bestätigung: ja, wir sind Staatenlos. Den Russen ist das klar. Doch versteht es die zuständige Ausländerbehörde nicht. Vor ein paar tagen erhielten meine Eltern die erneute Ablehnung des antrages auf die erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. was mich an sich nicht wundert. Die Behörde behauptet, meine eltern würden nicht genügend kooperieren, sie sollten doch endlich einen antrag auf die erteilung der Russischen Straatsangehörigkeit stellen. Der Behörde scheint das rusische Staatsangehörigkeitsrecht völlig fremd zu sein, denn die Russische Föderation wird es ablehnen. In den nächsten Tagen haben meine eltern auch einen Termin bei Dem Konsulat der RF. Die ausländerbehörde schreibt, dass ohne Erteilung der Rusischen Saatsangehörigkeit  kein Heimreisedokument ausgestellt werden kann. Gott sei gelobt muss ich zwar sagen, aber diese werden meine Eltern niemals bekommen, denn dafür müssten sie a) in russland leben und zwar nicht mehr und nicht weniger als 5 jahre, einen wohnsitz haben und genügend mittel um ihren lebensunterhalt zu sichern. sehr witzig. denn nichts davon ist realistisch. Wir haben dort weder Verwandte ( meine Grosseltern sind inzwischen verstorben, noch sonstiges).

Vielleicht wird der Konsulat uns behilflich sein.

Aber was ich heute erfahren habe, übertrifft alles. Meine Eltern erhalten inzwischen Harz4, welches ihnen ab dem 01.07.07. versagt wird!!!! weil sie nur eine duldung haben!!! harz4 bekommen meine eltern auch aus folgenden gründen: mein vater ist inzwischen ein kranker mann. er hatte einen herzinfarkt und bekam bypässe. er war immer gesund, weder übergewichtig, noch hatte er sonstige risikofaktoren. es waren halt die nerven. nun kann er nur noch sehr leichte tätigkeit ausüben, man kann sich vostellen, dass kein arbeitgeber bei dieser arbeitslosigkeit um einen 57 jährigen kranken mann reist. Meine Mama erhielt nie eine Arbeitserlaubniss, es hat ja ausgereicht, wenn einer arbeitet ( so das arbeitsamt in den früheren jahren).

So, und nun stehen wir da. mit den problemen beladen, meinen eltern wird sogar das wenige geld versagt. wie meine eltern das ganze ausgestanden haben, weiss ich nicht. doch inzwischen weiss auch ich nicht mehr weiter. wirklich nicht.

ich selbst bin gerade dabei eine selbstständigkeit aufzubauen. ich meine, ich würde meine eltern satt bekommen, ich würde wenn nötig 24 stunden am tag arbeiten. aber die versicherungen, krankenversicherung zB. dazu kommt noch, dass wir in den verscheidenen bundesländern leben.

ich weiss nicht mehr weiter.

weiss vielleicht jemand einen rat? ich wäre für alles dankbar.

Herzlichst
Olga
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Antwort #1 - 03.06.2007 um 17:12:37
 
Guten Abend Olga,

die Geschichte klingt sehr traurig und ausweglos, und ich habe nur einen kleinen, aber wie ich glaube realistischen Rat, wie Deine Eltern zumindest das Notwendigste zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bekommen könnten.

Als Duldungsinhaber haben sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Solange nicht nachgewiesen werden kann, dass sie die Dauer ihres  Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, müssten sie, wenn sie schon mindestens einmal für 36 Monate Leistungen nach AsylblG bezogen worden sind, Leistungen in Anwendung des SGB XII erhalten - die wären ihrer Höhe nach vergleichbar mit denen des SGB II (Hartz IV).

Sie sollten schnellstens bei der zuständegn Sozialbehörde einen entsprechenden Antrag stellen - jemanden in Deutschland einfach verhungern zu lassen, ist durch kein Gesetz gedeckt.

Zu allem anderen, was Du gepostet hast, lässt sich für mich hier kaum etwas Konstruktives oder Aufbauendes sagen. Ich kenne zwar einige Migranten, denen es ähnlich zu gehen scheint, wie Deinen Eltern, aber wie gesagt - das scheint erstmal nur so. - Der sachverhalt, den Du schilderst ist so komplex und steckt voll so vieler Spezifika und Unwägbarkeiten - ich weiß nicht, ob man da hier irgendetwas raten kann. -

Im Moment sehe ich mich dazu zumindest (noch) nicht imstande ...

Sind Deine Eltern anwaltlich vertreten? In welchem Bundesland wohnen sie?



=schweitzer=
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OlgaS.
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Antwort #2 - 03.06.2007 um 18:21:48
 
Guten Abend Schweitzer,

ja, meine Eltern werden anwaltlich vertreten. Die anwältin käpft wie eine Löwin, jedoch scheint sie auch in einer Sprache zu kommunizieren, welche schwer verständlich zu sein scheint   weinend. Meine Eltern leben in Brandenburg...

Du schreibst wie Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wäre vergleichbar. ich habe dazu folgendes gefunden: " Der Wert dieser Leistungen beträgt dann 184,07 € für den Haushaltsvorstand, 112,48 € für Haushaltsangehörige bis einschließlich sechs Jahren und für Haushaltsangehörige ab sieben Jahren 158,50 € zusätzlich zu den Unterkunftskosten einschließlich Heizung. Zusätzlich ist der Betrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse von 20,45 € bzw. 40,90 € zu bewilligen. Zum Vergleich: eine Familie mit zwei Kindern im Alter von 6 und 14 Jahren würde als Sozialhilfe in Westdeutschland 1.104 € bekommen und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 756,70 € jeweils zuzüglich Miete und Heizkosten, wobei in den Leistungen nach SGB XII ein Betrag für sogenannte einmalige Leistungen (Haushaltsgegenstände, Elektrogeräte etc.) enthalten ist. Asylbewerber sollen in der Regel in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen (§ 53 Asylverfahrensgesetz)."

es wäre ja die hölle! zumal sie noch Anwaltskosten zu tragen haben. ich sollet dringend damit anfangen die Nächte durchzuarbeiten.

Ich habe eine andere Frage dazu, wär ein Antrag auf Länderübergreifende Umverteilung mit der Begründug der Notwendigkeit der Hilfe bei der Kinderbtereuung eine möglichkeit? Immerhin bin ich inzwiscehn auch eine Deutsche *müde lach.

Herzliche Grüsse
Olga
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Antwort #3 - 03.06.2007 um 18:40:29
 

Konkret rechtliches kann ich Dir leider auch nicht raten.

Ich würde mich aber zusätzlich an den Petitionsausschuß des Landes (Bundesland Deiner Eltern) und des Bundes wenden. Aus NRW weiss ich, dass dort in solchen Fällen (ich sage mal sozialer Notstand) von den Leuten schon geholfen wurde bzw. allein durch die Nachfrage bei entsprechenden Behörden und Amtsträgern plötzlich Bewegung in die Sache kam.

Garantieren kann man natürlich nichts, Ergebnis kann auch 0 sein, aber auslassen würde ich das nicht.

Viel Glück !

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Thorsten
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Antwort #4 - 03.06.2007 um 18:58:42
 
Zitat:
...Der Behörde scheint das rusische Staatsangehörigkeitsrecht völlig fremd zu sein, denn die Russische Föderation wird es ablehnen...

Dann gib denn ABH ein ensprechendes Zettellchen, indem du das zu beantragen veruscht, was deiner Meinung nach vollig unlogisch ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.06.2007 um 19:07:47
 
Zitat:
In der zwischenzeit fand das Land UdSSR ihr Ende. Nach dem damiliegen Staatsangehörigkeitsgesetz der Russischen Föderation bekamen nur die Personen die Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaates ( Russland), welche zu diesem Zeitpunkt eine Registrierung, zu Deutsch Anmeldung bei dem Einwohnermeldeamt im Land hatten. Diese besassen wir nicht, worauf uns eine Bescheinigung über die Staatenlosigkeit ausgestellt wurde


Momentan ist aber nicht mehr so. Es gibt s.g. vereinfachte Einbürgerung, die die nur die Staatsangehörigkeit des SSSR vorausgesezt.
http://www.consultant.ru/popular/civic/34_2.html#p93
Zitat:
Статья 14. Прием в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке

(в ред. Федерального закона от 11.11.2003 N 151-ФЗ)
1. Иностранные граждане и лица без гражданства, достигшие возраста восемнадцати лет и обладающие дееспособностью, вправе обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке без соблюдения условий, предусмотренных пунктом "а" части первой статьи 13 настоящего Федерального закона, если указанные граждане и лица:...

б) имели гражданство СССР, проживали и проживают в государствах, входивших в состав СССР, не получили гражданства этих государств и остаются в результате этого лицами без гражданства;


Ichc versuche, de EN-Version davon zu finden, um andere auch mit bekommen, worum es geht.
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Antwort #6 - 03.06.2007 um 19:10:57
 
Hallo ihr Lieben,

erst einmal herzlichen Dank! wisst ihr, ihr nimmt Anteil, es ist oft mehr Wert als alles andere, ich bin euch sehr dankbar.

An den Petitionsausschuß haben wir uns bereits gewandt,  es scheinen wirklich alle einzusehen. und verweisen erneut auf die zuständige ABH, welche wiederum selbst mir gesagt hat ( ist wirklich wahr): wären sie hier geblieben, wären sie auch nicht weit gekommen.

ich werde jetzt folgendes tun: das Staatsangehörigkeitsrecht der RF übersetzen und an die ABH weiterleiten, meine eltern konsultieren den Konsulat, die Mitarbeiter dort sind wirklich sehr freundlich und können einem nicht wirklich helfen, da sie meine Eltern auch als ausländer ansehen, die Herrkunft tut zum Glück meiner Eltern nichts zur Sache, aber vielleicht können sie vor Ort eine Bescheinigung erwirken in welcher steht: sie erfüllen keine voraussetzungen für die Einbürgerung...
Und ich werde einen Antrag auf die Umverteilung anstreben. Ich komme ja aus NRW, hier vor Ort hält sich auch jeder an das Gestez, aber die Menschen sind ebend Menschen und sobald die Voraussetzungen erfüllt werden, nimmt alles seinen Lauf...

Für die zusätzlichen Tips und Tricks bin ich weiterhin sehr dankbar.

Herzlichst
Eure Olga

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OlgaS.
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Antwort #7 - 03.06.2007 um 19:34:15
 
Lieber Thorsten,

ich habe gerade getippt und getippt und alles war weg.

danke für den link, leider es ist so nicht mehr korrekt, die letzte Änderung war, schau selbst: (в ред. Федеральных законов от 11.11.2003 N 151-ФЗ,
от 02.11.2004 N 127-ФЗ, от 03.01.2006 N 5-ФЗ,
от 18.07.2006 N 121-ФЗ)


so sieht jetzt die vereinfachte Einbürgerung aus:

[inv]Статья 14. Прием в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке

(в ред. Федерального закона от 11.11.2003 N 151-ФЗ)

1. Иностранные граждане и лица без гражданства, достигшие возраста восемнадцати лет и обладающие дееспособностью, вправе обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке без соблюдения условий, предусмотренных пунктом "а" части первой статьи 13 настоящего Федерального закона, если указанные граждане и лица:
а) имеют хотя бы одного родителя, имеющего гражданство Российской Федерации и проживающего на территории Российской Федерации;
б) имели гражданство СССР, проживали и проживают в государствах, входивших в состав СССР, не получили гражданства этих государств и остаются в результате этого лицами без гражданства;
в) являются гражданами государств, входивших в состав СССР, получили среднее профессиональное или высшее профессиональное образование в образовательных учреждениях Российской Федерации после 1 июля 2002 года.
[/inv]

fons:
Änderung:
Sorry, is sicher gut gemeint, aber Boardsprache ist deutsch.
Vom team kann niemand russisch, daher können wir das nicht
verifizieren, was da steht. Gilt auch für die beiden folgenden
Postings. Ggf. macht das per PM mit OlgaS. aus.
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« Zuletzt geändert: 03.06.2007 um 19:45:46 von N/V »  
 
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Antwort #8 - 03.06.2007 um 19:34:52
 
[inv]л2. Иностранные граждане и лица без гражданства, проживающие на территории Российской Федерации, вправе обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке без соблюдения условия о сроке проживания, установленного пунктом "а" части первой статьи 13 настоящего Федерального закона, если указанные граждане и лица:
а) родились на территории РСФСР и имели гражданство бывшего СССР;
б) состоят в браке с гражданином Российской Федерации не менее трех лет;
в) являются нетрудоспособными и имеют дееспособных сына или дочь, достигших возраста восемнадцати лет и являющихся гражданами Российской Федерации.
3. Нетрудоспособные иностранные граждане и лица без гражданства, прибывшие в Российскую Федерацию из государств, входивших в состав СССР, и зарегистрированные по месту жительства в Российской Федерации по состоянию на 1 июля 2002 года, вправе обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке без соблюдения условия о сроке проживания на территории Российской Федерации, установленного пунктом "а" части первой статьи 13 настоящего Федераьного закона, и без представления вида на жительство.
[/inv]

fons: Änderung:
siehe oben
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« Zuletzt geändert: 03.06.2007 um 19:46:19 von N/V »  
 
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Antwort #9 - 03.06.2007 um 19:37:55
 
[inv]4. Иностранные граждане и лица без гражданства, имевшие гражданство СССР, прибывшие в Российскую Федерацию из государств, входивших в состав СССР, и зарегистрированные по месту жительства в Российской Федерации по состоянию на 1 июля 2002 года либо получившие разрешение на временное проживание в Российской Федерации или вид на жительство, принимаются в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке без соблюдения условий, предусмотренных пунктами "а", "в" и "д" части первой статьи 13 настоящего Федерального закона, если они до 1 января 2008 года заявят о своем желании приобрести гражданство Российской Федерации.
(часть четвертая в ред. Федерального закона от 03.01.2006 N 5-ФЗ)
[/inv]

Meine eltern erfüllen nicht eine voraussetzung, alleine aus dem grund, dass sie sich nicht im land aufhalten usw. so auch die telefonische Aussage im Konsulat, wir warten aber die persönliche Vorsprache ab.

ich habe immer die aktuelle version des Gesetzes da, meine Cousine arbeitet bei russischen Justizministerium und versogt mich

ich danke dir trotzdenm für all die arbeit die du wegen uns auf dich nimmst herzlichst

Olga

fons: Änderung:
siehe oben - Bitte keine weiteren Posts in russisch. Danke


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Antwort #10 - 03.06.2007 um 21:06:55
 
Hallo Olga -

da bin ich wieder  Zwinkernd - ich komme erst noch einmal auf die Sozialleistungen nach dem AsylblG zurück.

Zitat:
Du schreibst die Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wäre vergleichbar.


Nur, wenn analog SGB XII geleistet würde, ansonsten wäre es viel viel weniger - ich weiß. Ich hatte ja oben schon geschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine Gewährung analog SGB XII in Frage käme.

Eine länderübergreifende Umverteilung für Menschen mit einer Duldung ist regelmäßig eine sehr komplizierte Sache, noch schwieriger wird es wenn, wie hier, Sozialleistungsbezug vorliegt. Es müssten schon sehr einzelfallspezifische und besondere Gründe (Härtegesichtspunkte) vorgetragen werden, damit dem ggf. zugestimmt würde. Ich kann da keine Illusionen wecken.

Tja, Anwalt und Petitionsausschuss - das klingt als würdet Ihr schon alle Möglichkeiten, die Ihr habt, nutzen.

Einen Vorschlag hätte ich noch, nicht um jetzt alles wild zu machen, sondern um noch einen seriösen und ggf. sinnvollen Weg aufzuzeigen.

Die Härtefallkommission anzurufen, würde im Falle Deiner Eltern wohl nicht viel Sinn machen - bei uns in MV müsste ihre "Ausreise unmittelbar bevorstehen", "ohne das bereits Passersatzpapiere vorliegen", damit ein Antrag zulässig wäre. Die genauen Bestimmungen für Brandenburg kenne ich nicht. Die müsste aber der oder die Ausländerbeauftragte des Landes kennen, und der oder die sollte evtl. auch eine "Brückenfunktion" für Euch wahrnehmen können, auch, wenn es darum ginge, mal mit der höheren Ebene (Innenministerium) zunächst informell zu erörtern, welchen Sinn es denn macht, Deine Eltern vielleicht noch 10 Jahre zu dulden, denn "los" wird man sie unter den gegebenen Umständen wohl kaum werden.

Ich denke auch, dass die Situation Deiner Eltern - 17 Jahre in D, Vater im Rahmen der Möglichkeiten um Arbeit bemüht, nunmehrige Erkrankung, Staatenlosigkeit und offenbar absehbar keine Chance, eine Staatsanghörigkeit nachzuweisen usw., in ihrer Gesamtheit so atypisch ist, dass so ein Schritt wirklich legitim wäre und Ihr sehr eindringlich um einen Termin bitten solltet.

Ich weiß leider nicht, wer die Funktion derzeit bekleidet -  bei der Frau, die das bis Sommer vorigen Jahres gemacht hat, hätte ich Deine Eltern in den besten Händen gewusst.

Vielleicht recherchierst Du mal, ob so ein Kontakt nicht sinnvoll wäre - schaden kann er IMHO nicht. Leider hat mein alter Compi hier keine kyrillischen Schrifttypen - ich hätte Dir gern etwas auf Russisch geschrieben - und selbstverständlich für alle anderen hier übersetzt  Zwinkernd - so tue ichs auf diese ungewöhnliche Weise (grammatisch bin ich nicht perfekt ...):

Schelaju wam silu, tak mnogo terpenije, kak neobchodimo sa uspech i serdetschni vsewo choroschewo!


hier die Übersetzung:

Ich wünsche Euch Kraft, soviel Geduld, wie für einen Erfolg nötig sein wird und, herzlich, alles Gute!


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Antwort #11 - 03.06.2007 um 21:13:03
 
OlgaS. schrieb am 03.06.2007 um 19:37:55:
Meine eltern erfüllen nicht eine voraussetzung, alleine aus dem grund, dass sie sich nicht im land aufhalten usw. so auch die telefonische Aussage im Konsulat, wir warten aber die persönliche Vorsprache ab.

Es gibt ja die Änderungen des Gesetzes
http://www.rg.ru/2006/01/11/grazhdanstvo.html
Die Voraussetzung ist nun nicht nur SSSR-Staatsangehörigkeit sondern auch, wie du sagst , die "Registrierung" in RF (wohhaft in RF), oder die Verfügung einer "Aufenthaltsbewilligung" oder auch einer Aufenthalterlaubnis, die die Besitzer einer SSSR-Staatsangehörigkeit könnten auch wiederum durch vereinfachtes Verfahren beantragen...
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Antwort #12 - 04.06.2007 um 08:12:10
 
Noch dazu:
Es gibt sowohl  ein Gesetz für die rus-Diaspora (u.a. die Staatlose, die SSSR-Bürger waren), wo es um die vereinfachte Rückkehr und die Hilfe für die rus-Diaspora geht)
http://www.mid.ru/ns-dgpch.nsf/215bdcc93123ae8343256da400379e66/51efd81cd0b2a328...
( 31.05.2002 N 62-, 22.08.2004 N 122-BG (ver. 29.12.2004),
31.12.2005 N 199-BG, 18.07.2006 N 121-BG)

(DE-Übersetzung
http://www.translate.ru/url/tran_url.asp?lang=ru&url=http%3A%2F%2Fwww.mid.ru%2Fn...

DAS FÖDERALE GESETZ

ÜBER DIE STAATLICHE POLITIKDER RUSSISCHEN FÖDERATION
IN BEZUG AUF DIE LANDSMANNER IM AUSLAND
)

als auch die entsprechende Verordnungen
http://www.mid.ru/ns-dgpch.nsf/215bdcc93123ae8343256da400379e66/3ee2a0a7d367e79c...
(Übersetzug http://www.translate.ru/url/tran_url.asp?lang=ru&url=http%3A%2F%2Fwww.mid.ru%2Fn...)

http://www.mid.ru/ns-dgpch.nsf/215bdcc93123ae8343256da400379e66/1d7f5269950b300a...
die die zollfreie Einfuhr von "Gütern" (Auto, Möbel etc), als auch die Kostenübernhame für die RUS-Diaspora beim Rückkehr regeln.
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Antwort #13 - 04.06.2007 um 08:23:37
 
Zitat:
so auch die telefonische Aussage im Konsulat, wir warten aber die persönliche Vorsprache ab.

Wichtig wäre es, einfach mal die Forderung der ABH zu erfüllen:
Zitat:
sie sollten doch endlich einen antrag auf die erteilung der Russischen Straatsangehörigkeit stellen. Der Behörde scheint das rusische Staatsangehörigkeitsrecht völlig fremd zu sein

Russisches StA Recht ist der ABH egal. Die möchten im Zweifel einfach nur eine SCHRIFTLICHE ABLEHNUNG des Antrags. Also nicht mündlich oder fernmündlich, sondern schriftlich Antrag stellen und dann mit der Ablehnung (ggfs. übersetzen lassen) wieder zur ABH.
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Antwort #14 - 04.06.2007 um 09:02:50
 
Lieber Schweitzer,

herzlichen Dank für die Tips, ich werde sie alle nützen.  Ausserdem bereite ich ein Schreiben an den Hr. Köhler.

herzlichen Dank für die Anteilnahme.


Lieber Thorsten,

das stimmt wohl und danke, dass du mich darauf aufmerksam machst, die gesetze kenne ich auch. Zu der staatsangehörigkeit bleibt zu sagen - so wie es da steht, kann es missverstanden werden, denn da spielen mehrer faktoren eine rolle, welche dann meine eltern im enfeffekt ausschliessen.

das zweite gesetzt - ist das Gesetz für die freiwilligen Heimkehrer, Russland begrüsst es derzeit, jedoch knüpft es daran, dass wenigstens ein Mitglied der Familie sich dem Land nüzzlich zeigen würde, sprich dort zum wohle der RF arbeiten kann. Rentner nimmt das land nicht auf. Darüber habe ich eine aussage des Innenministers der RF vorliegen. das ist das rechtliche. Praktisch sieht es so aus, dass russland derzeit ihre Leute aus Ländern wie zB Estland rettet. Vielleicht habt ihr davon gehört, ein russe ist dort von der Polizei zur Tode geprüggelt worden, weil er ebend Russe war. Hunderte wurden schwer verletzt, unter anderem 2 Deutsche Staatsbürge, welche das Pech hatten nur die russische sprache zu beherrschen.
Im endeffekt - meine eltern haben übernächste woche einen Termin bei dem Konsulat, Konsulat versteht, dass etwas schriftliches benötigt wird,

an dieser Stelle

Liebe Inge,

danke auch dir.

ich werde nun parallel mehrer wege gehen. ich bin euch allen unbeschreiblich dankbar.

ich werde euch auf dem laufenden halten.

Nun wende ich mich jetzt der finanziellen lage meiner eltern. ich finde es ungeheuerlich. von den 17 jahren, hat mein vater 8 gearbeitet und soll nun als ein asylbewerber, welcher nie die chance hatte zu arbeiten behandelt werden. nix da! ich werde kämpfen. für irgendetwas muss ja schliesslich meine deutsche staatsangehörigkeit gut sein.
Die umverteilung werde ich anstreben. ich bin deutsche, ich benötige hilfe meiner elter bei der kindeserziehung, bzw aufsicht, da ich mich beruflich häufig auf dienstreisen begeben muss, mein vater ist krank und benötigt aufsicht vor ort.

ich gebe nicht auf. aber zwischenzeitlich kann man einfach nur noch weinen. aber nu habe ich mich ausgeweint, und weiter gehts.

DANKE und in russland verbeugt man sich tief aus Dankbarkeit, was ich hiermit auch tue.

Herzlichst
Eure Olga

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