uberlin schrieb am 04.04.2007 um 20:12:30:Diese Woche kam er nach England fuer eine Tagung und ist da gestorben.
Er wird bald (hoeffentlich) direkt nach Russland zu seiner Familie ueberfuehrt. Muss man auch in DE was mit Behoerden tun (mit dem Vermieter usw. ist alles mehr oder weniger klar)? Wie kann seine Familie
Zugang zum Bankkonto usw. bekommen (keine Vollmacht vorhanden).
Noch dazu: kann seine Frau seine Steuererklaerung fuer 2006 abgeben?
ihm steht eine Steuererstattung i.d.H. von etwa 4500 Euro zu (hat in 2006
nur 5 Monate gearbeitet), die koennte die Familie gut gebrauchen.
- hoffentlich hatte er eine Auslandreiseversicherung mit Überführungskosten?
- er war sicher bei der
ABH gemeldet - muß dort und beim Einwohnermeldeamt
abgemeldet werden - denke ich
- Steuererklärung denke ich ja, aber da sollte es wohl besser einem
Steuerberater übergeben werden
- Vollmacht zum Konto ist sicher das schwierigste, braucht auf jeden Fall einen
Totenschein (muß sicher übersetzt werden etc. und wohl eine Bescheinigung
vom Amtsgericht (russisches??. Möglicherweise ist es etwas einfacher, wenn
das Konto z.B. bei der Dresdner oder der Deutschen Bank ist, da diese Filialen
in Russland haben.
Zu berücksichtigen wäre aber, welches Erbrecht hier (wohl russisches)
gilt und was das für Auswirkung hat (z.B. Ehefrau Alleinerbin, Testament,
Erbengemeinschaft würde das sicher noch komplizieren)
Hoffe, etwas geholfen zu haben. Aber keine Gewährleistung. Sind nur die Sachen, die ich in dem Fall angehen würde. Es wird bestimmt zusätzliche Nerven und Lauferei kosten - Geld natürlich auch.
Olaf