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Todesfall (Gelesen: 1.939 mal)
uberlin
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Beiträge: 78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Todesfall
04.04.2007 um 20:12:30
 
Ich weiss nicht, ob das folgende such aufы Auslaenderrecht bezieht aber...

Ein Gastwissenscahftler aus Russland, ein Kollege von mir, hat in DE gearbeitet, ist auch angemeldet, hat ein Bankkonto usw. Seine Familie hat nie in DE
gewohnt, kam nur zu Besuch. Diese Woche kam er nach England fuer eine Tagung und ist da gestorben. Er wird bald (hoeffentlich) direkt nach Russland zu seiner Familie ueberfuehrt. Muss man auch in DE was mit Behoerden tun (mit dem Vermieter usw. ist alles mehr oder weniger klar)? Wie kann seine Familie
Zugang zum Bankkonto usw. bekommen (keine Vollmacht vorhanden).
Noch dazu: kann seine Frau seine Steuererklaerung fuer 2006 abgeben?
ihm steht eine Steuererstattung i.d.H. von etwa 4500 Euro zu (hat in 2006
nur 5 Monate gearbeitet), die koennte die Familie gut gebrauchen.
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OlafK
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Beiträge: 110
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 04.04.2007 um 20:26:18
 
uberlin schrieb am 04.04.2007 um 20:12:30:
Diese Woche kam er nach England fuer eine Tagung und ist da gestorben.
Er wird bald (hoeffentlich) direkt nach Russland zu seiner Familie ueberfuehrt. Muss man auch in DE was mit Behoerden tun (mit dem Vermieter usw. ist alles mehr oder weniger klar)? Wie kann seine Familie
Zugang zum Bankkonto usw. bekommen (keine Vollmacht vorhanden).
Noch dazu: kann seine Frau seine Steuererklaerung fuer 2006 abgeben?
ihm steht eine Steuererstattung i.d.H. von etwa 4500 Euro zu (hat in 2006
nur 5 Monate gearbeitet), die koennte die Familie gut gebrauchen.


- hoffentlich hatte er eine Auslandreiseversicherung mit Überführungskosten?
- er war sicher bei der ABH gemeldet - muß dort und beim Einwohnermeldeamt   
  abgemeldet werden - denke ich
- Steuererklärung denke ich ja, aber da sollte es wohl besser einem   
  Steuerberater übergeben werden
- Vollmacht zum Konto ist sicher das schwierigste, braucht auf jeden Fall einen
  Totenschein (muß sicher übersetzt werden etc. und wohl eine Bescheinigung
  vom Amtsgericht (russisches??. Möglicherweise ist es etwas einfacher, wenn
  das Konto z.B.  bei der Dresdner oder der Deutschen Bank ist, da diese Filialen
  in Russland haben.
  Zu berücksichtigen wäre aber, welches Erbrecht hier (wohl russisches)
  gilt und was das für Auswirkung hat (z.B. Ehefrau Alleinerbin, Testament,
  Erbengemeinschaft würde das sicher noch komplizieren)

Hoffe, etwas geholfen zu haben. Aber keine Gewährleistung. Sind nur die Sachen, die ich in dem Fall angehen würde. Es wird bestimmt zusätzliche Nerven und Lauferei kosten - Geld natürlich auch.

Olaf

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.04.2007 um 20:42:31
 
Habe es mal hierher verschoben, da das wohl kaum
etwas mit Ausländerrecht zu tun hat. Ich hoffe aber, man
kann hier trotzdem helfen.
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.04.2007 um 21:15:55
 
OlafK schrieb am 04.04.2007 um 20:26:18:
- er war sicher bei der ABH gemeldet - muß dort und beim Einwohnermeldeamt  
 abgemeldet werden - denke ich

Auch hier sollte bei der Abmeldung die Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Ich meine, die Ehefrau sollte entweder versuchen, ein (Besuchs?)Visum zu erhalten oder eine Person ihres Vertrauens mit der Erledigung der persönlichen Angelegenheiten hier in Dtl. beauftragen.
Es werden sich in seiner Wohnung mit Sicherheit noch viele persönliche Dinge befinden, auf die sie Wert legt. Evtl. vorhandene Telefone müssen abgemeldet werden.
Vielleicht lässt sich einiges schriftlich erledigen, indem z.B. der Telefongesellschaft die Sterbeurkunde per Fax/Brief zugesandt wird.

Ich hoffe, jemand hilft ihr bei der Erledigung dieser, für sie sicher sehr schweren, Aufgaben. (Und sei es "nur" als Dolmetscher)
Alles Gute
J.

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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.04.2007 um 11:27:13
 
OlafK schrieb am 04.04.2007 um 20:26:18:
- Vollmacht zum Konto ist sicher das schwierigste, braucht auf jeden Fall einen
 Totenschein (muß sicher übersetzt werden etc. und wohl eine Bescheinigung
 vom Amtsgericht (russisches??. Möglicherweise ist es etwas einfacher, wenn
 das Konto z.B.  bei der Dresdner oder der Deutschen Bank ist, da diese Filialen
 in Russland haben.



Aber auch die könten einen Erbschein wollen.

Todesnachricht auch an Wohnungsvermieter, klären, wer die Sachen holt.

Gruß, ULF
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