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MÖCHTEN SEINEN BRUDER LEGAL ZU UNS HOLEN!!!! (Gelesen: 9.596 mal)
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Antwort #15 - 23.03.2007 um 10:16:02
 
cundg1999 schrieb am 23.03.2007 um 10:06:29:
muss man denn so ein sprachkursaufenthalt auch im ausländeramt beantragen.. und gibt es da auch vorraussetzungen .. ausser den LU die man erfüllen muss??
lg carmen


Hallo Carmen,

also bei uns lief es damals so, dass meine (heutige) Frau den Sprachkurs bei der deutschen Botschaft beantragt hat und ich zeitgleich bei der ABH die Verpflichtungserklärung unterschrieben habe. Die VE sollte dann per Kurier zu dem Bruder geschickt werden, damit er sie beim Konsulat nachreichen kann.
Das sollte so gemacht werden, um sich unnötige Zeitverzögerungen bei der Visumsbearbeitung zu ersparen.

Gruß,
Tom
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cundg1999
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Antwort #16 - 23.03.2007 um 10:17:38
 
ach so.. ne wohnung muss er dann haben.. oder darf er auch solang bei uns wohnen??
lg carmen
ach ja.. danke für eure antworten Zwinkernd
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Antwort #17 - 23.03.2007 um 10:19:34
 
Ermuss keine eigene Wohnung haben, 12m² reichen aus.
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cundg1999
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Antwort #18 - 23.03.2007 um 10:20:09
 
so wie das aussieht werde ich mit eurer hilfe doch noch irgendwie einen weg finden.. mir ist es wichtig ihn legal nach deutschland zu holen.. wenn man sich nämlich mal umschaut.. ist nicht immer selbstverständlich
lg carmen
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Antwort #19 - 23.03.2007 um 10:21:48
 
Hallo Carmen,

ich denke, dass nichts dagegen spricht, wenn die dann gemeldete Wohnung nicht die gleiche ist wie die des Unterschreibers der VE.
Es sollte aber vielleicht der gleiche Ort sein.

Gruß,
Tom
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Antwort #20 - 23.03.2007 um 10:28:41
 
hallo tom

danke.. ich werde mir das merken. aber ich denke eh . dass es besser ist .. dass er solange bei uns wohnt.
lg carmen
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Yobo
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Antwort #21 - 23.03.2007 um 10:32:16
 
Zitat:
...und er hat arbeit... wir wollen ihm einfach nur die möglichkeit geben sich zu fangen , sich zu erholen.. mehr nicht
lg carmen


Lässt ihn denn sein Arbeitgeber für drei Monate weg?

Änderung:
Hab mal Dein Zitat geflickt Ronny Zwinkernd



[hint]BTW:

Versuchs mal mit Schnell-Zitat, nettes neues Gimmick [/hint]
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Antwort #22 - 23.03.2007 um 10:34:54
 
hallo yobo..
das mit dem arbeitgeber ist schon geklärt.. er sieht ja selbst in was für einem zustand der junge ist!er meint auch das es gut wäre, wenn er sich mal etwas erholt..
lg carmen
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Yobo
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Antwort #23 - 23.03.2007 um 10:50:42
 
cundg1999 schrieb am 23.03.2007 um 10:34:54:
das mit dem arbeitgeber ist schon geklärt.. er sieht ja selbst in was für einem zustand der junge ist!er meint auch das es gut wäre, wenn er sich mal etwas erholt.. 


Dann drücke ich euch die Daumen!
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Antwort #24 - 23.03.2007 um 10:57:14
 
danke yobo.. und auch danke an alle anderen .. es hat mir sehr geholfen.. und ich werde mich jetzt mal auf den ämtern schlau machen!!!
lg carmen Smiley Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 23.03.2007 um 13:41:02
 
Look_Forward schrieb am 23.03.2007 um 10:04:00:
denn die deutschen Sprachkenntnisse zu erwerben ist doch legitim 


muss aber nicht zwangsläufig in D sein !


cundg1999 schrieb am 23.03.2007 um 10:10:39:
auf dauer soll er nicht hier bleiben..


dann Besuchsaufenthalt für max. 3 Monate

maki schrieb am 23.03.2007 um 10:15:10:
Entweder er hat ein Sperrkonto mit 7000,- € oder eben eine VE von jemand anderem. 


dürfte tatsächlich ausreichen

Look_Forward schrieb am 23.03.2007 um 10:04:00:
Darüber hinaus hat die Botschaft vor Ort genügend Möglichkeiten, dies zu überprüfen, den Antragsteller zu interviewen und dann über das Visum zu entscheiden (Stichwort Ermessen). 
 

Das wird sie trotz allem auch tun, d.h. es "kann" trotz allem abgelehnt werden, denn einen Anspruch auf das Visum hat der Bruder nicht


DC
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Antwort #26 - 23.03.2007 um 13:55:16
 
@ DC:
Die Voraussetzungen zum Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland sind grundsätzlich besser als im Ausland, da hier tagtäglich mit "Native Speakers" umgegangen wird - auch außerhalb der Sprachschule. Diesem Argument muss auch bei einer entsprechenden Visumsbeurteilung Rechnung getragen werden.

Ein temporärer Aufenthalt in D und ein Sprachkursvisum widersprechen sich nicht: es gibt Sprachkurse die dauern ein paar Wochen bis Monate, andere dauern 1 Jahr. Und wie Ronny schon gesagt hat, kann ein Aufenthalt für Sprachkurs bis zu einem Jahr erteilt werden.

Dass ein Visum stets abgelehnt werden kann, ist klar, und soll hier auch gar nicht beschönigt werden.
Ich bleibe in jedem Fall bei dem Standpunkt, dass in diesem Fall die Bewerbung zum Sprachkurs völlig legitim und damit auch legal wäre.

Gruß,
Tom
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Antwort #27 - 23.03.2007 um 13:59:46
 
Die Frage wäre, welche Vorteile er durch die Deutsche Sprache in seinem Heimatland hätte und warum es besser wäre diese hier zu lernen als am Goethe Institut in Pristina.

"Native Speaker" gibt's auch im Kosovo genügende Zwinkernd

Die Bewerbung ist legitim, solange keine Falschangaben gemacht werden.
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Antwort #28 - 23.03.2007 um 14:02:38
 
Ich dachte dass mit der Erklärung:

Wir wollen den Bruder zu einem kurzen Erholungsbesuch einladen

das Thema Sprachkurs vom Tisch wäre  unentschlossen
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #29 - 23.03.2007 um 14:06:45
 
@ maki:

Ich kenne Fälle, wo am Goethe-Institut von Nicht-Deutschen Deutschunterricht erteilt wird, und das auf teilweise bescheidenem Niveau.
Zudem bist du in Deutschland quasi gezwungen, Deutsch mit Deutschen zu reden, sobald du das Haus verlässt bzw. die Straße betrittst.
Aber ich gebe dir insofern Recht, dass es von der deutschen Botschaft angezweifelt werden könnte, ob der Deutschkurs für den Bruder in irgendeiner Form sinnvoll ist. Kommt halt auf die Argumentation an, z.B. ob er vielleicht mal deutschsprachig studieren oder arbeiten will (das kann er ja dann auch im Ausland)

Gruß,
Tom
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