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ich bin schwanger von einem Deutschen,aber bald lä (Gelesen: 3.603 mal)
vivien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag ich bin schwanger von einem Deutschen,aber bald lä
30.01.2007 um 18:46:33
 
Hallo,Grüße euch.
Ich bin eine Chinesin,und lebe mit meinem Freund zusammen seit 3 Jahren.Er ist auch ein Chinese aber in deutschland eingebürgert.Er ist verheiratet,aber zur zeit lebt er mit seiner Frau getrennt,zwar sie haben  schon 3 Jahre getrennt gelebt.Und die Scheidung ist nicht so einfach,deswegen es dauert einigemassen.Und jetzt bin ich schwanger,17 woche gerade.eingetlich bin zum Studiumszweck hierher gekommen,aber die FH hat mich exmatrikuliert.mein Visum läuft in disem Monat ab,und heute war ich mit meinem Freund bei der Standesamt die Vaterschaftanerkennung gamacht.Ich habe vor morgen zu den Ausländerbehörde zu gehen,und meine Aufenthalt zu verlängern zwecks Familiezusammenführung.
Aber ich weiß nicht ,wie sieht die Chance aus`?
Hat jemand Erfahrung oder kann jemand vielleicht mir eine Tipp geben,
Dank thausendmal. Zwinkernd

viven
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.01.2007 um 19:06:53
 
Hallo Vivien,

eine AE-Verlängerung zur FZF kann nicht erfolgen, wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Verheiratet seid Ihr ja auch noch nicht, wenn ich das richtig gelesen habe.

Das nächste Problem könnte Dein derzeitiger Aufenthaltsstatus sein.

Hast Du noch die AE nach § 16 Abs.1 AufenthG?
Enthält die AE die auflösende Bedingung: "erlischt mit Beendigung des Studiums"?
Seit wann bist Du exmatrikuliert?

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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vivien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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Antwort #2 - 30.01.2007 um 19:27:08
 
Da meine FH mir die Briefe immer an die falsche Addresse geschickt,sodass ich keinelei davon Ahnung habe,dass ich exmatrikuliert wurde.die Exmatrikulation wurde   am 10 2006 erstellt.Und vor einigen Tagen erhalte ich erst die Nachrichten von Ausländerbehörde,dass ich meine Studium hier beendet habe.Natürlich ist das sehr ärgerlich,habe ich sofort eine Beschwerde an die FH geschickt.Und die Ausländerbehörde sagte,ich kann zur Gericht gehen,und klagen.ich meine,wenn ich weiter studiere möchte,natürlich soll man das tun,aber ich will es nicht mehr,außerdem die Klagerei ist auch nicht umsonst ,ich weiß gar nicht ob ich das leisten kann.
meine Frage ist, ob ich jetzt aufgefordert  nach China zurück werde, trotz meiner Schwangerschaft mit einem Deutschen?
Zwinkernd
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.01.2007 um 20:16:03
 
Hi,

das ist sehr wahrscheinlich, denn einen Anspruch auf eine AE hast Du jetzt noch  nicht.


DC
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vivien
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Antwort #4 - 30.01.2007 um 20:40:44
 
Normalerweise bekommt man so 3 Monate Visum zum Ausreisen,Aber bis dahin bin ich ja hochschwanger,es ist sehr gefährlich mit den Flug nach China,da die Streckt gar nicht so kurz ist,wird der Arzt auch keine Bescheinigung geben.Ich glaube,man wird so was nicht tun.Dann vielleicht wird mein Kind geboren,dann beantrage ich AE zwecks FZF.
Oder klage ich die FH,die Prozess wird nicht so schnell beenden,so habe ich die Zeit.
die Frage ist,wenn ich jetzt in China wäre,dann kann ich vorstellen,dass zum FZF erst nach demGeburt des Kindes.Aber ich bin ja hier,das Kind wird schon erzeugt,und ist ja unterwegs,zwar die Rechtfolge gilt erst nach dem Geburt, aber kriegt man trotzdem nicht eine vorübergehend AE?das ist sehr gemein und unmenschlich,oder?
danke für die Antwort Zwinkernd
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.01.2007 um 22:04:35
 
Zitat:
Normalerweise bekommt man so 3 Monate Visum zum Ausreisen,Aber bis dahin bin ich ja hochschwanger,es ist sehr gefährlich mit den Flug nach China

Hinweis am Rande: Niemand zwingt dich, in drei Monaten zu fliegen. Du kannst bereits jetzt den Flieger buchen und damit möglichen Risiken aus dem Weg.

Zitat:
aber kriegt man trotzdem nicht eine vorübergehend AE?das ist sehr gemein und unmenschlich,oder

Mag sein. Ist aber Gesetz.
Außerdem könnte die ABH durchaus eine Duldung erteilen. Besteht halt nur kein ANSPRUCH.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.01.2007 um 23:06:52
 
Etwas eigenartig ist es doch, wenn Du immer fleißig studiert hast und dann exmatrikuliert wirst, Deine Adresse nicht (richtig) bekannt war und Du erst ein Vierteljahr später erfährst, daß man Dich exmatrikuliert hat.
Das hat doch sicher einen Grund ?
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vivien
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Antwort #7 - 30.01.2007 um 23:57:46
 
Das ist so.Beim Antrag meines Urlaubsemesteres habe ich genau meine Anschrift während US geschreiben.Und ich habe bis jetzt noch nix bekommen.Ich nehme an,dass ich letztes Semester eine Prüfung nicht bestanden habe ,aber ich habe es nicht erfahren.So  bei der Wiederholungsprüfung war ich abwesend ,da ich nicht gewußt habe,dann hätte ich die abmelden können.So vor Kurzen erhalte ich eine Nachricht von ABH,dass ich ex..wurde.Was für eine unerwartet überaschung.Eigentlich habe ich geplant wenn das Kind da ist,dann ist die Scheidung von meinem Freund auch erledigt,dann können wir heiraten,und um einen Studienplatz wecheln kümmern wir uns,da wir nicht in eine Stadt wohnen,sind immer mühsam hin und her gefahren.
Ich habe die fh angerufen und fragen,weswegen?Die Verwaltung sagte,es sind thausend Studenten da,wir können nicht jede Formular aufschlagen und die Anschrift suchen.Eine schiebt den Schuld den anderen,keine reagiert auf meine Email.bis nun weiß ich immer noch nicht.why???Wozu steht in den Antrag die Kontaktadd während US.hmm.... GriesgrämigIst die Exmatrikulation so leicht zu erstellen.
Jetzt werde ich gezwungen meine Aufenthaltzweck zu ändern.wie unschön.
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inge
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Antwort #8 - 31.01.2007 um 00:17:04
 
Zitat:
meine Aufenthaltzweck zu ändern.wie unschön.

Na ja. "Einfach mal schnell ändern" geht ja eh' nicht.
AE nach §28 geht momentan auch nicht. Ob die ABH ggfs eine Duldung erteilt ist halt fraglich.
Wenn deine AE in diesem Monat abläuft hieße das Januar 07?
Dann müsstest du D ja recht zügig verlassen. Wenn du Pech hast, sagt man dir auf der ABH, dass du innerhalb von ein paar Wochen Deutschland zu verlassen hast.
U.U. wäre eine Klage gegen die Exmatrikulation noch das Aussichtsreichste. Da läßt sich die ABH vielleicht auf eine Duldung bis zur Klärung dieser Sache ein. Wegen des Geldes kannst du dich an's Amtsgericht wenden -> Rechtspfleger (?). Alternativ könnte ja evtl. auch der zukünftige Kindsvater aushelfen?
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« Zuletzt geändert: 31.01.2007 um 00:28:28 von inge »  

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 05.02.2007 um 20:53:54
 
vivien schrieb am 30.01.2007 um 23:57:46:
Das ist so.Beim Antrag meines Urlaubsemesteres habe ich genau meine Anschrift während US geschreiben.Und ich habe bis jetzt noch nix bekommen.


Kenne auch die umgekehrte Variante: Rückmeldeunterlagen in ein kaukasisches Dorf statt an die Semesteranschrift... Manchmal lassen sich solche Exmatrikulationen noch rückgängig machen.

Gruß, ULF
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Bommel
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Antwort #10 - 05.02.2007 um 21:59:45
 
Zitat:
Ich nehme an,dass ich letztes Semester eine Prüfung nicht bestanden habe

du nimmst an  Augenrollen
mich hätte das interessiert, sodass ich eine Eigeninitiative entwickelt hätte  Augenrollen


deine Story ist seltsam  Augenrollen
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Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
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