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Visum zur Eheschließung nach Sprachkursvisum (Gelesen: 999 mal)
Kocherl
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Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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31.01.2007 um 22:57:55
 
Hallo,

ist es möglich ca. 1-2 Monate nach Ablauf eines Visums für einen Sprachkurs, welches auch für Studienzwecke berechtigt hätte, ein Visum zur Eheschließung zu beantragen, oder muss hierbei ein gewisser zeitlicher Abstand vohanden sein?

Das ursprüngliche Visum ist Ende letzten Jahres abgelaufen. Da man den ursprünglichen Aufenthaltszweck (Sprachkurs) nicht für eine Heirat mißbrauchen wollte (man liest desöfteren, dass das dann bzgl. der AE zu Problemen führen kann), wurde also offiziell ausgereist, und man möchte nun zum Zweck einer Heirat ganz offiziell wieder einreisen.
Der letzte Aufenthalt hat zusammenhängend 2 Jahre betragen und sämtliche Bescheinigungen der Sprachkurse liegen vor.
Ist es evtl. denkbar, dass auf Grund des ehemaligen Aufenthalts in Deutschland und nun vorhandener Deutsch-Kenntnisse ein schnellere Bearbeitung des Visums möglich ist, oder spielt das hierbei keine Rolle? Das ursprüngliche Visum hätte sogar verlängert werden können, falls unmittelbar nach dem Sprachkurs mit einem Studium begonnen worder wäre. Das hat aber aus speziellen Gründen leider nicht funkitoniert, und hätte sich dann auch wiederum nicht damit vertragen, dass das Visum ja nicht für eine Eheschließung ausgestellt wurde.

Gruß an das Forum
Kocherl
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Mick
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Beiträge: 12.932

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 01.02.2007 um 07:21:35
 
Kocherl schrieb am 31.01.2007 um 22:57:55:
ist es möglich ca. 1-2 Monate nach Ablauf eines Visums für einen Sprachkurs, welches auch für Studienzwecke berechtigt hätte, ein Visum zur Eheschließung zu beantragen, oder muss hierbei ein gewisser zeitlicher Abstand vohanden sein?

Hi,
ja, das ist möglich.

Zitat:
Ist es evtl. denkbar, dass auf Grund des ehemaligen Aufenthalts in Deutschland und nun vorhandener Deutsch-Kenntnisse ein schnellere Bearbeitung des Visums möglich ist, oder spielt das hierbei keine Rolle?

Eher nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.02.2007 um 20:51:09
 
Mick schrieb am 01.02.2007 um 07:21:35:
Eher nicht.


Könnte sogar länger dauern, wenn eine neue ABH zu beteiligen ist.

Gruß, ULF
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