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Einladungsschreiben FzF nötig oder nicht?? (Gelesen: 2.737 mal)
Kil_Leri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Albanisch
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05.02.2007 um 03:36:55
 
Hallo Foren-User,
im Nov. 06 habe ich im Kosovo geheiratet.
Hier bin ich dann zum zuständigen Ausländeramt um die Prozedur zu erfragen was ich als deutscher hier schon erledigen kann bzw. was da auf mich zukommt. Naja, die Antwort vom Amt, "Frau muß Antrag bei der Botschaft stellen und dann fragt die Botschaft bei UNS an und dann kommen wir auf sie zu und schauen was Sache ist"!!
Egal, habe mich hier durchs Forum gelesen und etwas im www gesucht und eigentlich ist alles klar, bis auf eine Sache. Beim www stöbern bin ich auf folgende Seite gestoßen Merkblatt Deutsches Verbindungsüro Kosovo!! Bei Ehegattennachzug steht etwas von "formloses Einladungsschreiben", ist dies auch bei der Fzf nötig/hilfreich??
Soweit habem wir alles zusammen bis auf das formlose Einladungsschreiben, sollte es nötig sein.
Wüsste aber auch nicht was ich da reinschreiben sollte, "Hiermit lade ich meine Frau nach deutschland ein damit wir zusammen ein langes und glücklichen leben führen können" so was in der Art??

Schon mal danke im voraus für die Antworten und Hilfe und ein DICKES DICKES LOB an die Forenmachen und User, hier wird einem echt geholfen!!

MfG
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groviv
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.02.2007 um 07:44:32
 
Einfach ein simples Anschreiben in dieser Art reicht aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich den Familiennachzug für Herrn/Frau

Vorname / Name
Geburtsdatum / Ort
Straße
Wohnort


Mit freundlichem Gruß


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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.02.2007 um 08:01:47
 
groviv schrieb am 05.02.2007 um 07:44:32:
Einfach ein simples Anschreiben in dieser Art reicht aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich den Familiennachzug für Herrn/Frau

Vorname / Name
Geburtsdatum / Ort
Straße
Wohnort


Mit freundlichem Gruß




Hi,

wozu das ?
In der dt. Botschaft gibt es Anträge auf Erteilung eines Visums zur Einreise
als Ehegatte . Ein Einladungsschreiben ist hierbei nicht notwendig und insgesamt
doch auch merkwürdig, oder ?


DC
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Irina St.
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berlin, Berlin, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Weissrussisch
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Antwort #3 - 05.02.2007 um 13:24:16
 
hallo,
also mein mann sollte doch bei der botschaft  einladung schreiben, trotz anträge.

mfg
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 05.02.2007 um 13:53:48
 
groviv schrieb am 05.02.2007 um 07:44:32:
Einfach ein simples Anschreiben in dieser Art reicht aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich den Familiennachzug für Herrn/Frau

Vorname / Name
Geburtsdatum / Ort
Straße
Wohnort


Mit freundlichem Gruß




was aber in der form m.e. keinen sinn macht, weil nur die person einen antrag auf FZF stellen kann, die auch das visum benötigt
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Kil_Leri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Albanisch
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Antwort #5 - 05.02.2007 um 17:27:13
 
Hallo,
danke für die Antworten.
Ein Einladungsschreiben werde ich mal nicht beifügen. Da es auch mir etwas blödsinnig erscheint seine eigene Frau einzuladen.
Den Antrag wird sie dann die Tage stellen und ich bin mal gespannt, was das Ausländeramt von mir wissen/haben will!!

MfG
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groviv
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 05.02.2007 um 20:22:24
 
Ich würds dazu legen, falls es hinterher doch fehlt.

Die Botschaft in Colombo hat es von mir im Januar noch verlangt. Ich hab den Blödsinn dann einfach per Hand direkt dort geschrieben...
Verstanden hab ich das auch nicht.
Steht mittlerweile aber auch auf deren Merkblättern für Familiennachzug.

Gruß
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Bommel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 05.02.2007 um 22:10:50
 
Zitat:
Ein Einladungsschreiben werde ich mal nicht beifügen

bei den meisten Merkblätter der dt. Botschaften steht das eine formlose Einladung des Ehegatten und eine Kopie vorzulegen ist.
Über Sinn und Unsinn der Einladung zu diskutieren ist müßig. Das Schreiben verfassen und dem Antrag mit einreichen. Das kann nun wirklich nicht so schwer sein.

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Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
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