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Krankenversichrungspflicht (Gelesen: 974 mal)
uberlin
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isch lieb i4a


Beiträge: 78
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversichrungspflicht
15.01.2007 um 22:35:12
 
In den letzten Tagen wird viel darüber gesprochen, dass künftig
eine allgemeine Krankenversichrungspflicht gilt (Mitgliedschaft
bei einer gesetzlichen oder privaten KK). Ich verstehe aber nicht ganz,
was "alle Bürger" in diesem Fall bedeutet: alle, die in DE "leben" /
"sich aufhalten" oder noch irgenwas?
Wie sieht es aus mit den Ausländern, die z.B. für 3-6 Monate da sind
(z.B. irgenwelche Stipendiaten, z.Z. nicht versicherungspflichtig) usw.
Wird es irgenwelche Sonderregelungen für die Unonsbürger gelten?
(ich kenne viele Französen, die in DE schon seit Jahren mit einer französischen
Versicherung wohnen).
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