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Fear oder unfear? bin ich dumm gelaufen? (Gelesen: 4.583 mal)
Deli
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11.01.2007 um 14:05:01
 
Hallo meine Name ist Deli, und es geht um folgendes:
Am Anfang meiner Schwangerschaft, war ich [bei] ******* als Servicekraft beschäftig. Zwischen ist mein Visum abgelaufen, und habe eine Verlängerung gekriegt, aber da mein altes Visum Studentenvisum war, und ich nicht mehr an die Uni wollte, würde mir die Verlängerung ohne Arbeitsgenehmigung gegeben, denn habe ich meine neue Zustand zu mein Chef mitgeteilt und da Arbeitet ohne Arbeitserlaubnis nicht gestattet ist, haben wir (mein Chef und Ich) ein Aufhebungsvertrag unterschrieben, mit dem mündlicher Versprechung dass wenn ich wieder mein Arbeitserlaubnis habe, egal wie weit in der Schwangerschaft ich wäre, würde ich wieder einsteigen.  
Ein Monat später, nach meiner Hochzeit, bin ich zu mein Chef gegangen um mitzuteilen dass ich wieder meine Arbeitsgenehmigung habe, und es würde mir die Möglichkeit wieder einzusteigen weggenommen, da mein Chef nicht sein Wort gehalten hat.
Meine Frage:
Bekomme ich Mutterschaftsgeld? kan ich verklagen?, Oder ist das alles vorbei?
Vielen Dank  

Änderung:
Edit: Bitte keine Firmennamen!
R.
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« Zuletzt geändert: 11.01.2007 um 16:40:52 von Ralf »  
 
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inge
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Antwort #1 - 11.01.2007 um 14:19:42
 
Zitat:
bin ich dumm gelaufen?

Da musst du das "Ministry Of Silly Walks" fragen.

Zitat:
da mein Chef nicht sein Wort gehalten hat

Vertrag ist Vertrag! Dummerweise sind mündliche Verträge halt schlecht beweisbar, weshalb man ja zur Schriftform greifen sollte. Grundsätzlich wohl: Pech gehabt.

Zitat:
kan ich verklagen

Klar kannst du. Ob das Aussicht auf Erfolg hat ist aber fraglich.

Welche Ansprüche du auf irgendwelche Zahlungen seites des Staates oder der Krankenkasse oder wemauchimmer hast, kann ich dir allerdings nicht sagen. Die genauen Ansprüche etc, dürften sowieso von diversen Faktoren abhängen.
Ich würde im Zweifelsfall mal hier etwas lesen:
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Familie/leistungen-und-foerderung.html
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Deli
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Antwort #2 - 11.01.2007 um 15:13:28
 
Tja! Wohl sagst du es: habe ich Pech gehabt.
Das alles habe ich verdient weil ich ehrlich gewesen bin?. 
Ich könnte einfach es für mich behalten, dass ich keine Arbeitserlaubnis mehr hatte, aber, das Risiko wollte ich nicht haben.
Das sollte denn bedeuten dass egal ob ich es gesagt habe, (mit dem Ziel mich auf den Gesetzt zu halten) oder, es für mich behalten hätte ( mit dem Ziel mein arbeit zu behalten) das Ergebnis wäre am Ende das selbe? Ich verliere in alle Fälle?   
Das ist schade!
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Antwort #3 - 11.01.2007 um 15:34:49
 
Das Ergebnis ist schon mal nicht gleich, da im Zweifelsfall keine unerlaubte Beschäftigung vorliegt!
Außerdem hättest du die Absprache schriftlich machen können. Bzw. nach Aufhebungsvertrag einen neuen Arbeitsvertrag abschliessen mit einer entsprechenden Klausel, dass die Arbeit erst anzutreten ist, wenn die Arebitserlaubnis vorliegt. Bin mir auch nicht sicher ob du zwangsläufig einen Aufhebungsvertrag unterschreiben musstet, sondern ob es nicht evtl. gereicht hätte, wenn man den alten Vertrag quasi "ruhen" läßt.

Du hättest einiges machen können. Nur mündlich war halt schlecht.
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Antwort #4 - 11.01.2007 um 16:59:46
 
Ich würde mal mit einem Arbeitsrechtler darüber reden, am besten einem Gewerkschaftsbeuftragten oder sowas in der Richtung Zwinkernd

Denn böswillig könnte man den Auflösungsvertrag zumindest mal unter "Ausnutzen einer Notlage " subsumieren, ggf. könnte auch eine Anfechtung wegen Irrtums erfolgreich sein. Auf alle Fälle ein Problem, welches dem Arbeitsrichter mal zu denken geben sollte.

Hin zur Gewerkschaft oder dem Anwalt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 11.01.2007 um 17:17:27
 
Ronny, da sie zwischenzeitlich keine Arbeitsgenehmigung hatte könnte das ganze aber etwas schwieriger sein.
Landesarbeitsgericht Hamm Az. 6 Sa 1700/98 Urteil vom 9.2.2001
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g01021.html

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Antwort #6 - 11.01.2007 um 17:26:50
 
Ich würde trotzdem die Empfehlung aufrechterhalten Zwinkernd

Denn Aufhebungsvertrag ungleich Kündigung ....

Evtl. springt eine Abfindung heraus Zwinkernd

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Antwort #7 - 11.01.2007 um 17:37:48
 
Na wegen der doch etwas komplexeren Lage würde ich aber zumindest erstmal die kostenfreien Möglichkeiten ausschöpfen. Der Anwalt will sicher Kohle haben, denn Hunger hat der auch mal ...
(machens die Gewerkschafter umsonst? mich wollten die damals gleich zwangsrekrutieren ...)

Zitat:
Evtl. springt eine Abfindung heraus

Weswegen? Die Abfindung wird u.U. vereinbart, damit der AN den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Nach Unterschrift sieht's mau aus.
Und da eine Kündigung durch den AG evtl problemlos hätte erfolgen können (nach Verlust ArbErl), hätte der AG keinen Grund gehabt eine Abfindung zu zahlen, um den AN "zu locken".

Wäre ich der AG würde ich folgende Linie fahren:
Ich hätte auch den Verlust der ArbErl abwarten können und dann nach Abmahnung zwecks Erbringung der Arbeitsleistung (welche aber ja gar nicht erbracht werden darf!) eine fristlose Kündigung auszusprechen und meinen ehemaligen AN auf Schadensersatz zu verklagen (kurzfristig erforderlicher Ersatz der Arbeitskraft). Um das zu vermeiden (und ein evtl langes Gerichtsverfahren) haben wir uns einvernehmlich geeinigt und uns getreent.
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Deli
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Antwort #8 - 11.01.2007 um 17:56:30
 
Ich bedanke mich für die vielfältige und schnelle Antwort.
Aber ich verstehe nicht ganz.
Wollt ihr mich etwa sagen dass ich hätte die Möglichkeit gehabt mich einen Anwalt zu suchen?
In der Aufhebungsvertrag steht nicht dass ich kein Arbeitserlaubnis hatte, stetst aber auch nicht dass ich schwanger bin, könnte mir das helfen?
Weil wenn man es so sieht könnte man denken dass er kein Grund hatte mich zu kündigen.
Sollte man nicht als Arbeitsgeber bei einer Kündigung ein Grund geben?
Und könnte man auch sehen dass der Grund mich nicht wieder einsteigen zu lassen ist die ganze Schwangerschaftssache, damit meine ich dass er wegen meiner Schwangerschaft mehr Geld bezahlen muss, oder dass er mein Platz frei lassen muss, und dadurch Geld verlieren, oder etwas in der Richtung?
Danke noch mal
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Antwort #9 - 11.01.2007 um 18:03:23
 
Zitat:
Wollt ihr mich etwa sagen dass ich hätte die Möglichkeit gehabt mich einen Anwalt zu suchen?

Einen Anwalt kann man sich immer nehmen, dass ist ja nicht verboten. Nur will ein Anwalt meist bezahlt werden. Und wenn man verliert, muss man halt selbst bezahlen.

Zitat:
Weil wenn man es so sieht könnte man denken dass er kein Grund hatte mich zu kündigen. 
Sollte man nicht als Arbeitsgeber bei einer Kündigung ein Grund geben?

Er hat dir ja nicht gekündigt. IN GEGENSEITIGEM EINVERNEHMEN habt ihr einen Aufhebungsvertrag gemacht. Da müssen keine Gründe angegeben werden.

Zitat:
Und könnte man auch sehen dass der Grund mich nicht wieder einsteigen zu lassen ist die ganze Schwangerschaftssache, damit meine ich dass er wegen meiner Schwangerschaft mehr Geld bezahlen muss, oder dass er mein Platz frei lassen muss, und dadurch Geld verlieren, oder etwas in der Richtung?

Das wird vermutlich der wahre Grund sein, aber den wird er vor Gericht nicht anführen, sondern dass er schon jemand anders hat, oder jemand besseren, oder dass er momentan niemanden braucht, oder ...
Kein Arbeitgeber ist schließlich verpflichtet dich einzustellen. Ob du da schon mal gearbeitet hast oder nicht, ist dabei egal.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.01.2007 um 13:16:19
 
Deli schrieb am 11.01.2007 um 14:05:01:
Bekomme ich Mutterschaftsgeld?


Vermutlich Kindergeld. Dann auch Erziehungsgeld oder Elterngeld je nach Geburtsjahr des Kindes.

Gruß, ULF
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