andia47
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo, ich bin nicht sicher, ob meine Frage nicht in den Bereich Personenstandsrecht gehört... ich hatte im Februar schon mal was gepostet... damals war ich gerade ein paar Monate mit meinem indischen Freund zusammen und wir haben über Möglichkeiten nachgedacht, wie er mal nach Deutschland kommen könnte, um das Land und meine Familie kennenzulernen bevor wir uns entscheiden, wie es weitergehen sollte.... inzwischen war ich nochmal bei ihm in Indien, er hat ein Touristenvisum beantragt und es wurde abgelehnt und wir haben entschlossen zu heiraten und dachten dann könnten wir bald zusammensein... wenn ich das jetzt so schreibe kommt mir der Gedanke sehr naiv vor! Es kam noch ein Problem dazu, das jetzt weniger rechtlich als vielmehr privat ist, aber vielleicht doch wieder rechtliche Konsequenzen hat: seine Eltern akzeptieren mich nicht und haben das Affidavit, das wir benötigen, um dann vom Oberlandesgericht (Nürnberg) von der Verpflichtung zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnises befreit zu werden, nur unter der Bedingung abgegeben, dass keiner der Verwandten und Bekannten in Kerala (wo mein Verlobter registriert ist) von unserer Heirat erfährt (deshalb wäre es auch nur schwer möglich, in Indien zu heiraten). Nun habe ich beim Oberlandesgericht nachgefragt, welche Dokumente wir außerdem noch benötigen, und mir wurde gesagt, dass wir unbedingt noch ein "Certificate of Marriageability" (eine Familienstandsbescheinigung) sowie ein "Affidavit vom Sarpanch" (Bürgermeister oder Ortsvorsteher) brauchen. Ich hatte allerdings auf der Homepage des Generalkonsulats in Chennai gelesen, dass diese Dokumente in manchen Fällen schwer zu kriegen sind und es möglich ist, dass mein Verlobter vor dem Konsulat eine eidesstattliche Erklärung darüber abgibt, dass er die Dokumente nicht erhalten hat.
Ich frage mich jetzt, ob - es möglich wäre, dass er so eine Erklärung vor dem Konsulat abgibt und dabei auch die familiären Gründe angibt, die es ihm unmöglich machen, überhaupt zu versuchen in Kerala diese Dokumente zu bekommen.... und ob so ein Dokument überhaupt Chancen beim OLG hätte - außerdem frage ich mich, ob es evtl. möglich wäre, es in einem anderen Standesamt in Deutschland zu versuchen (mit anderem zuständigen OLG), wo sie vielleicht bereit sind, uns mit den Dokumenten zu trauen, die wir haben - oder ob es vielleicht sogar denkbar wäre, es nur mit dem Affidavit der Eltern beim OLG Nürnberg zu schaffen?
Falls jemand speziell mit dem indischen System Erfahrungen gemacht hat, wäre ich auch sehr dankbar: - gibt es noch andere Möglichkeiten, zB dass er seinen Wohnsitz ummeldet (von Kerala nach Bangalore, wo er seit 3 Jahren wohnt) und dort die nötigen Dokumente bekommt... oder könnte er andere "wirksame" Dokumente in Bangalore bekommen auch ohne sich umzumelden
ich wäre dankbar für alle Tipps und Hinweise, die uns in irgendeiner Weise weiterhelfen könnten!
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