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Gültigkeit Geburtsurkunde / Familienstandserklärun (Gelesen: 2.527 mal)
Wuzi
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Chinese/Niederländischer Pass
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29.10.2006 um 15:15:45
 
Meine Verlobte in China hat ihre Geburtsurkunde und familienstandserklärung im August.06 gemach, wielange sind sie hier in deutschland gültig?macht es was aus wenn sie 2-3 wochen überfällig sind? Meine Frau hat den Flug nach Deutschland im november ihr Visum hat 90 tage gültigkeit, Für die hochzeit fehlt aber noch ein Dokoment. Die 2. Frage wäre, wenn das dokument bis dahin noch nicht da ist  kann sie evtl. verlängert werden? Weil wir können ja nicht heiraten ohne das dokument. 3. Frage: muss ich meine Frau in einem Familienbetrieb beim Arbeitsamt anmelden? odre wie muss ich bei ihr vorgehen (chinesiche Staatsbürgerschaft)?
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Hamburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.10.2006 um 18:25:41
 
Ni Hao,

Passt vielleicht eher in Ehe-Familie bzw. Sonstiges aber egal.

Die Papiere sind im Allgemeinen 6 Monate gültig. Wenn die auch nur einen Tag abgelaufen sind, ist Feierabend.

2.:
Was soll verlängert werden? Das Heiratsvisum kann verlängert werden wenn noch Papiere fehlen. Die Gültigkeit der Papiere nicht.

3.:
Wenn sie dort arbeitet musst Du sie natürlich ordnungsgemäss melden. Familienbetrieb oder nicht macht keinen Unterschied.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.10.2006 um 13:52:14
 
nixwissen schrieb am 29.10.2006 um 18:25:41:
Die Papiere sind im Allgemeinen 6 Monate gültig. Wenn die auch nur einen Tag abgelaufen sind, ist Feierabend.
Das stimmt auf jeden Fall für die Ledigkeitsbescheinigung; Geburtsurkunde ist in der Regel unbegrenzt gültig.

Zitat:
Das Heiratsvisum kann verlängert werden wenn noch Papiere fehlen.
Wobei das "kann" = Ermessen bei der ABH liegt.

Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.10.2006 um 11:17:55
 
nixwissen schrieb am 29.10.2006 um 18:25:41:
3.:
Wenn sie dort arbeitet musst Du sie natürlich ordnungsgemäss melden. Familienbetrieb oder nicht macht keinen Unterschied.


Es gibt eine Sonderregelung für Familienbetriebe, die sie als Famlienangehörige mit Arbeitsmarktzugang eines freizügigkeitsberechtigten Niederländers gar nicht benötigen wird.

Gruß, ULF
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Wuzi
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Chinese/Niederländischer Pass
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Antwort #4 - 31.10.2006 um 13:48:43
 
ulf schrieb am 31.10.2006 um 11:17:55:
Es gibt eine Sonderregelung für Familienbetriebe, die sie als Famlienangehörige mit Arbeitsmarktzugang eines freizügigkeitsberechtigten Niederländers gar nicht benötigen wird.

Gruß, ULF


Was bedeutet das jetzt  hä?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 31.10.2006 um 13:52:51
 
Wuzi schrieb am 31.10.2006 um 13:48:43:
Was bedeutet das jetzt  hä?


Deine Frau darf arbeiten.

Gruß, ULF
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