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Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung (Gelesen: 2.370 mal)
mafeldi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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13.10.2006 um 10:39:38
 
Guten Morgen an alle,

am 23.8.2006 habe ich eine rumänische Staatsbürgerin hier in Niedersachsen geheiratet. Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde am 24.8.2006 gestellt. Seit diesem Datum ist meine Frau über die Familienversicherung krankenversichert.  Ichbin Bezieher von ALG II und habe dadurch monatlich 345 € zum leben. Dieses reicht natürlich nicht für 2 Personen zum leben. Da meine Frau zur Zeit nur eine Fiktionsbescheinigung hat, darf Sie nicht arbeiten. Was passiert nun, wenn ich auch für meine Frau einen Antrag auf Sozialgeld stelle. Hat dieses einen Einfluß auf die Aufenthaltserlaubnis??????? Kann Sie überhaupt Geld zum Lebensunterhalt vom Staat bekommen??????????

Tausen Dank für Euere Antworten!!!!!!!!!!
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 13.10.2006 um 11:02:08
 
Auch mit der Fiktionsbescheinigung sollte Deine Frau arbeiten können. Ich gehe mal davon aus, daß Du Deutscher bist. Wieso hat Deine Frau inzwischen nicht schon eine AE?
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mafeldi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.10.2006 um 11:05:41
 
Hallo Brickbat,

habe mal nachgefragt, ob alle Unterlagen korekt vorhanden sind. Dieses wurde mit ja beantwortet. Man sagte mir es könnt bis Ende November dauern. Auf der Fiktionsbescheinigung steht ausdrücklich drauf: Arbeiten nicht erlaubt.
Du hast recht ich bin deutscher Staatsbürger.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.10.2006 um 15:54:24
 
mafeldi schrieb am 13.10.2006 um 11:05:41:
Man sagte mir es könnt bis Ende November dauern. Auf der Fiktionsbescheinigung steht ausdrücklich drauf: Arbeiten nicht erlaubt.
Du hast recht ich bin deutscher Staatsbürger.


Ggf. müßte bis zur Erteilung der regulären AE Sozialhilfe beantragt werden. Habe den Verdacht, daß da auch die Hälfte der Wohnkosten mit einfließen sollte.

Gruß, ULF
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 14.10.2006 um 23:51:54
 
mafeldi schrieb am 13.10.2006 um 10:39:38:
Was passiert nun, wenn ich auch für meine Frau einen Antrag auf Sozialgeld stelle. Hat dieses einen Einfluß auf die Aufenthaltserlaubnis???????
Nein.
Zitat:
Kann Sie überhaupt Geld zum Lebensunterhalt vom Staat bekommen??????????
Ja.

Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.10.2006 um 12:17:08
 
mafeldi schrieb am 13.10.2006 um 10:39:38:
Was passiert nun, wenn ich auch für meine Frau einen Antrag auf Sozialgeld stelle.


Sollte sie nicht arbeitsunfähig sein, dann besser einen Antrag auf Grundsicherung/ALG II.

Gruß, ULF
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Sprachlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEUTSCH
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Antwort #6 - 18.10.2006 um 14:50:47
 
Wie mir in diesem Chat unter dem Thema "wahre liebe hilfe und erfahrung bitte   
S. 5/6/7"
mitgeteilt wurde..

kann man als deutscher-Staatsbürger und ALGII empfänger eine Ausländerrin heiraten und durch diese erhält man(sie) automatisch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, mit der man dann zum Arbeitsamt geht und ALGII beantragt,
dort wird man als Bedarfsgemeinschaft (in der Regel) eingestuft und erhält somit Leistungen als Familie und nicht mehr als einzelnde Person.

Hoffe mal dass, das Stimmt.
Ergänzungen wären sehr hilfreich da ich selbst kurz vor einer Heirat stehe
und meine Sachbearbeiterin im Arbeitsamt keine Ahnung von der Vorgehensweise hat.
So steht man dann irgendwie alleine da und es gibt niemanden der einem konkrete Antworten oder eine Wegbeschreibung gibt....

DANKE INFO4ALIEN !! !!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.10.2006 um 17:39:44
 
Sprachlos schrieb am 18.10.2006 um 14:50:47:
Ergänzungen wären sehr hilfreich da ich selbst kurz vor einer Heirat stehe
und meine Sachbearbeiterin im Arbeitsamt keine Ahnung von der Vorgehensweise hat.


Ist die denn für ALG II zuständig? Und es heißt auch nicht mehr 'Arbeitsamt'.

Gruß, ULF
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Sprachlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEUTSCH
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Antwort #8 - 19.10.2006 um 11:27:08
 
Die werte Dame ist in jeder hinsicht für mich zuständig.
In der Arbeitsagentur bzw. Jobcenter....

Da kann ich auch gleich noch mal nachfragen warum hier über
Sozialhilfe die es meiner Meinung garnicht mehr gibt "gesprochen" wird.

Ansonsten ... stimmt es? was ich oben geschrieben habe?
Die konkrete und ungeklärte Frage ist ja ob man als ALGII-empfänger
zur Eheschließung und vorallem danach keinen Lebensunterhaltsnachweis benötigt, was nach meinem jetzigen Wissensstand das einzige Hinderniss darstellt...

Danke für weitere Antworten...SPRACHLOS !!
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